Droht jetzt die alternativlose Sterbehilfe?
Die Bundesvorsitzende der CDL kritisiert vehement die nächtliche Erste Lesung des neuen § 217 StGB am 29.11.2012 im Deutschen Bundestag
Wenn sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am morgigen Donnerstag vermutlich weit nach Mitternacht erstmals mit dem Regierungsentwurf zum neuen § 217 StGB, dem "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschäftigen, dann werden sich viele von dem guten Gefühl leiten lassen, nun werde endlich das "Tötungsgeschäft" von Sterbehilfevereinen wirksam unterbunden. Doch auch angesichts einer nächtlichen Plenarsitzung muss von den Abgeordneten ein klarer Blick auf die Faktenlage erwartet werden:
Das im wesentlichen von radikalen "Humanisten" in der FDP propagierte Gesetz gibt vor, etwas zu verbieten, das tatsächlich derzeit in Deutschland gar nicht angeboten wird: die sogenannte "gewerbsmäßige" Suizidbeihilfe. Wer heute in Deutschland professionelle, organisierte, aber auch private Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen oder leisten will, kann dies jederzeit straffrei tun, da Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung leider generell erlaubt sind. In der Öffentlichkeit war diese Rechtslage bisher aber nachweislich kaum bekannt.
Die drei gegenwärtig besonders aktiven organisierten Anbieter von Sterbehilfe sind: "SterbeHilfeDeutschland e. V." (StHD) , gegründet von Dr. Roger Kusch, "Dignitas" und die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS). Da alle drei Organisationen inzwischen gemeinnützig und - aktiv werbend - auf Mitglieder- und Spendenbasis tätig sind, bleiben sie von dem geplanten "Verbot" des § 217 Abs. 1 StGB völlig unbetroffen. Sie können ihr klug organisiertes, nicht kommerzielles "Geschäftsmodell" unbekümmert weiter ausbauen, wie sie es in einem gerade vorgelegten Vorschlag der DGHS zur Einrichtung von Sterbehilfe-Beratungsstellen in ganz Deutschland auch schon angekündigt haben.
Wer sich tatsächlich einen realistischen Eindruck davon verschaffen will, wie leichtfertig und verantwortungslos diese Vereine Menschen in Lebenskrisen zum Suizid "verhelfen", sollte einen Blick in das Weißbuch 2012 des Vereins "SterbeHilfeDeutschland e. V." werfen. Leicht lässt sich erkennen, dass der Verein einem Suizidwilligen bereitwillig bei seinem Vorhaben zur Seite steht, obwohl es keinesfalls nur um die Verringerung unerträglicher Schmerzen geht. Dies bestätigen Studien aus anderen EU-Ländern, in denen die Sterbehilfe bereits sehr schnell zu einem allgemeinen "Standard"-Angebot für Leidende oder depressiv Erkrankte geworden ist. In verzweifelten Lebenslagen aber brauchen Menschen, die suizidal gefährdet sind, besondere Solidarität und Hilfe, bessere Palliativangebote oder aktive psychotherapeutische Begleitung. Ganz gewiss aber brauchen sie kein professionelles Sterbehilfe-Angebot, das kostenlos von jedermann angeboten werden kann!
Dass § 217 Absatz 2 StGB zudem "Angehörigen" und "nahestehenden Personen", seien es Familienmitglieder oder Freunde, beispielsweise auch Ärzte oder Pfleger, die aktive Mitwirkung selbst an einer eigentlich strafbaren gewerbsmäßigen Selbsttötung - und somit erst recht an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid - straffrei zubilligt, zeigt leider allzu deutlich, was die tatsächliche, geschickt verdeckte Intention des Gesetzentwurfs zum § 217 StGB ist: Gerade durch das vermeintliche "Verbot" von Organisationen, die es so gar nicht (mehr) gibt, wird tatsächlich jede nicht kommerzielle Suizidmitwirkung rechtlich aufgewertet. Wer künftig professionelle Unterstützung beim Suizid sucht, kann bundesweit auf ein wachsendes Angebot an professionellen, unbezahlten Sterbehelfern zugreifen, die auch aktiv für ihre Dienste werben dürfen. Und wer persönlich glaubt, Sterbehilfe leisten zu wollen, der weiß nun, durch das Strafrecht beglaubigt, dass Staat und Gesellschaft diese letzte "Dienstleistung" am Lebensende nur zu gerne tolerieren.
Doch vielleicht sind ja auch mitten in der Nacht im Deutschen Bundestag noch einige Abgeordnete hellwach und schauen kritisch auf einen für das solidarische Verhältnis der Generationen untereinander fatalen Gesetzentwurf, der bisher unbegreiflicherweise auch noch "alternativlos" geblieben ist.
Wenn sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am morgigen Donnerstag vermutlich weit nach Mitternacht erstmals mit dem Regierungsentwurf zum neuen § 217 StGB, dem "Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschäftigen, dann werden sich viele von dem guten Gefühl leiten lassen, nun werde endlich das "Tötungsgeschäft" von Sterbehilfevereinen wirksam unterbunden. Doch auch angesichts einer nächtlichen Plenarsitzung muss von den Abgeordneten ein klarer Blick auf die Faktenlage erwartet werden:
Das im wesentlichen von radikalen "Humanisten" in der FDP propagierte Gesetz gibt vor, etwas zu verbieten, das tatsächlich derzeit in Deutschland gar nicht angeboten wird: die sogenannte "gewerbsmäßige" Suizidbeihilfe. Wer heute in Deutschland professionelle, organisierte, aber auch private Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen oder leisten will, kann dies jederzeit straffrei tun, da Anstiftung und Beihilfe zur Selbsttötung leider generell erlaubt sind. In der Öffentlichkeit war diese Rechtslage bisher aber nachweislich kaum bekannt.
Die drei gegenwärtig besonders aktiven organisierten Anbieter von Sterbehilfe sind: "SterbeHilfeDeutschland e. V." (StHD) , gegründet von Dr. Roger Kusch, "Dignitas" und die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS). Da alle drei Organisationen inzwischen gemeinnützig und - aktiv werbend - auf Mitglieder- und Spendenbasis tätig sind, bleiben sie von dem geplanten "Verbot" des § 217 Abs. 1 StGB völlig unbetroffen. Sie können ihr klug organisiertes, nicht kommerzielles "Geschäftsmodell" unbekümmert weiter ausbauen, wie sie es in einem gerade vorgelegten Vorschlag der DGHS zur Einrichtung von Sterbehilfe-Beratungsstellen in ganz Deutschland auch schon angekündigt haben.
Wer sich tatsächlich einen realistischen Eindruck davon verschaffen will, wie leichtfertig und verantwortungslos diese Vereine Menschen in Lebenskrisen zum Suizid "verhelfen", sollte einen Blick in das Weißbuch 2012 des Vereins "SterbeHilfeDeutschland e. V." werfen. Leicht lässt sich erkennen, dass der Verein einem Suizidwilligen bereitwillig bei seinem Vorhaben zur Seite steht, obwohl es keinesfalls nur um die Verringerung unerträglicher Schmerzen geht. Dies bestätigen Studien aus anderen EU-Ländern, in denen die Sterbehilfe bereits sehr schnell zu einem allgemeinen "Standard"-Angebot für Leidende oder depressiv Erkrankte geworden ist. In verzweifelten Lebenslagen aber brauchen Menschen, die suizidal gefährdet sind, besondere Solidarität und Hilfe, bessere Palliativangebote oder aktive psychotherapeutische Begleitung. Ganz gewiss aber brauchen sie kein professionelles Sterbehilfe-Angebot, das kostenlos von jedermann angeboten werden kann!
Dass § 217 Absatz 2 StGB zudem "Angehörigen" und "nahestehenden Personen", seien es Familienmitglieder oder Freunde, beispielsweise auch Ärzte oder Pfleger, die aktive Mitwirkung selbst an einer eigentlich strafbaren gewerbsmäßigen Selbsttötung - und somit erst recht an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid - straffrei zubilligt, zeigt leider allzu deutlich, was die tatsächliche, geschickt verdeckte Intention des Gesetzentwurfs zum § 217 StGB ist: Gerade durch das vermeintliche "Verbot" von Organisationen, die es so gar nicht (mehr) gibt, wird tatsächlich jede nicht kommerzielle Suizidmitwirkung rechtlich aufgewertet. Wer künftig professionelle Unterstützung beim Suizid sucht, kann bundesweit auf ein wachsendes Angebot an professionellen, unbezahlten Sterbehelfern zugreifen, die auch aktiv für ihre Dienste werben dürfen. Und wer persönlich glaubt, Sterbehilfe leisten zu wollen, der weiß nun, durch das Strafrecht beglaubigt, dass Staat und Gesellschaft diese letzte "Dienstleistung" am Lebensende nur zu gerne tolerieren.
Doch vielleicht sind ja auch mitten in der Nacht im Deutschen Bundestag noch einige Abgeordnete hellwach und schauen kritisch auf einen für das solidarische Verhältnis der Generationen untereinander fatalen Gesetzentwurf, der bisher unbegreiflicherweise auch noch "alternativlos" geblieben ist.
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5.000 Mitgliedern, darunter Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordnete sowie Kommunalpolitiker