Dokumentation zum Menschenhandel in Deutschland: Bericht vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium
Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und
Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen
Teil der Länderberichte 2012 über die Bundesrepublik Deutschland vom 19.
Juni 2013.
Quelle: US-Botschaft (Link: http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/06/19/landerberichte-zu-menschenhandel-2012/)
DEUTSCHLAND (KATEGORIE 1)
Deutschland ist Ursprungs-, Transit- und Zielland für Frauen, Männer
und Kinder, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Etwa 88 Prozent
der erfassten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung stammen aus Europa; 26 Prozent von ihnen kamen aus Rumänien,
22 Prozent aus Deutschland und 15 Prozent aus Bulgarien.
Nichteuropäische Opfer stammen aus Nigeria, anderen Teilen Afrikas, aus
Asien und der westlichen Hemisphäre. Rund 14 Prozent der
Menschenhandelsopfer sind Kinder. Die Mehrheit der Opfer von
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurde in Bars,
Bordellen und Wohnungen ausgebeutet. Ungefähr 27 Prozent der ermittelten
Opfer berichten, dass sie der Prostitution anfangs zugestimmt hatten.
Nigerianische Opfer von Menschenhandel werden oft mit Voodoo-Ritualen
zur Prostitution gezwungen. Organisierte Motorradbanden tragen dazu bei,
Menschenhandel in Deutschland zu ermöglichen. Opfer von Menschenhandel
zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden im Agrarsektor, in
Hotels, auf Baustellen, in Fleischverarbeitungsbetrieben und in
Restaurants ermittelt. Opfer dieser Art von Menschenhandel stammen aus
Afrika, Indonesien, Lateinamerika und Europa, unter anderem aus
Lettland, Bulgarien und Rumänien. Einige Opfer von Menschenhandel zum
Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden auch in Haushalten,
einschließlich diplomatischer Haushalte, ermittelt. Bei Angehörigen
ethnischer Minderheiten wie Roma sowie bei Minderjährigen aus dem
Ausland, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisten, war das Risiko
besonders hoch, Opfer von Menschenhandel zu werden. Sie wurden unter
anderem zum Betteln und zu kriminellen Handlungen genötigt. Verschiedene
Regierungen berichteten über deutsche Sextouristen.
Die Bundesregierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung
von Menschenhandel vollständig. Die deutsche Regierung ermittelte
weiterhin eine hohe Zahl an Opfern von Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung und verfolgte diese Fälle von Ausbeutung
strafrechtlich. Die Regierung hat auch Schritte zum Schutz von
Hausangestellten in Diplomatenhaushalten unternommen, beispielsweise
durch ein persönliches Informationsgespräch mit den Hausangestellten und
Finanzierungsmöglichkeiten für Zivilklagen. Im Übrigen waren die
staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft wesentlich schwächer als die zur Bekämpfung
der sexuellen Ausbeutung. Es wurden weniger Opfer von Menschenhandel zum
Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ermittelt, und gegen die Täter,
die verurteilt wurden, wurde keine Freiheitsstrafe verhängt. Einige
Beamte stellten fest, die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft seien weniger
gut strukturiert als die zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung.
Empfehlungen für Deutschland: staatliche Maßnahmen
zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung zu
stärken; die aktive Ermittlung von Opfern des Menschenhandels zur
Ausbeutung der Arbeitskraft zu verbessern; zu gewährleisten, dass der
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft vollständig in
die Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene integriert ist; nach
Möglichkeiten zu suchen, mehr Menschenhändler zu einer Strafe zu
verurteilen, die der Schwere ihrer Tat entspricht; rigorose Ermittlung,
strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhandel zum Zweck
der Arbeitsausbeutung durchzuführen; die Möglichkeit von
Aufenthaltserlaubnissen für Opfer von Menschenhandel in Betracht zu
ziehen, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind, vor
Gericht auszusagen; Menschenhandelsopfer besser über die Möglichkeiten
der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen zu
informieren, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind,
vor Gericht auszusagen; die Staatsanwaltschaft zu ermutigen,
Menschenhandelsfälle sachkundige Staatsanwälte zuzuteilen; einen
unabhängigen nationalen Berichterstatter für Menschenhandel einzusetzen,
der die Bestrebungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von
Menschenhandel kritisch bewertet; Paragraf 233 StGB zu überarbeiten um
sicherzustellen, dass die gesetzlich erforderlichen Beweise die
Ermittlungen und Strafverfolgung in Fällen von Menschenhandel zum Zweck
der Ausbeutung der Arbeitskraft nicht über Gebühr behindern; die Gründe
zu untersuchen, aus denen vielen Menschenhandelsopfern die Hilfe von
Beratungszentren nicht zuteil wird; die Opferhilfe und die
Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft in den
16 Bundesländern zu standardisieren und dabei die föderale Struktur der
Bundesrepublik zu berücksichtigen; die Opfer zu ermutigen, die
Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung in Anspruch zu nehmen, die
ihnen rechtlich offenstehen; die Möglichkeit der Beschlagnahmung von
Vermögen in Menschenhandelsfällen besser zu nutzen; Aufklärungskampagnen
zu stärken, die an die Nutznießer von Menschenhandel zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft und die Kunden des Sexgewerbes gerichtet
sind, insbesondere in den am stärksten frequentierten Rotlichtbezirken;
die strafrechtliche Verfolgung von deutschen Kindersextouristen zu
gewährleisten; eine kontinuierlichere und stabilere Finanzierung der
Opferhilfe auf Landesebene zu gewährleisten; die Schaffung eines
Mechanismus in Betracht zu ziehen, mit dem die deutschen Bestrebungen im
Kampf gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der
Arbeitskraft koordiniert werden und zu gewährleisten, dass sämtliche
Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel in den
Strafverfolgungsstatistiken erfasst werden.
Strafverfolgung
Die deutsche Regierung hielt ihre hohen Ermittlungs- und
Strafverfolgungsraten in Menschenhandelsfällen zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung im Berichtszeitraum aufrecht, hatte aber Schwierigkeiten bei
der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung in Fällen von
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und verurteilte
nur wenige Menschenhändler zu Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung
ausgesetzt wurden. 2011 berichteten deutsche Behörden, dass die
überwältigende Mehrheit der wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Täter
Bewährungsstrafen erhielten. Diese Praxis leitet sich von einer
Bestimmung des Strafgesetzbuches (StGB) ab, Freiheitsstrafen unter zwei
Jahren, insbesondere bei Ersttätern, auf Bewährung auszusetzen. Ein
weiterer Faktor, der die Verfolgung von Verurteilungen in
Menschenhandelsfällen in Deutschland erschwert, ist, dass diese nicht
als solche dokumentiert werden, wenn der Täter wegen einer weiteren
Straftat mit einer höheren Strafe verurteilt wurde. Allerdings zeigen
die aufgeführten Statistiken, dass die Täter häufig nicht zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt wurden, was für die Opfer von Menschenhandel
zu möglichen Sicherheitsproblemen sowie und zu einem geringeren
Abschreckungspotenzial führte.
Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 StGB und
Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung laut Paragraf 233 StGB
unter Strafe. Die laut StGB vorgesehenen Strafmaße reichen von sechs
Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, sind ausreichend streng und
entsprechen Strafen, die für andere schwere Straftaten verhängt werden,
wie beispielsweise Vergewaltigung. 2011 (das letzte Jahr, für das Zahlen
vorlagen) schlossen die deutschen Bundes- und Landesbehörden 482 Fälle
von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ab. 2010 waren es
470 Fälle. Viele dieser Ermittlungen wurden im Zusammenhang mit
Ermittlungen in Fällen von Vergewaltigung, Gewalttaten, Schmuggel,
Missbrauch von Betäubungsmitteln und anderen Verbrechen durchgeführt.
Die Behörden ermittelten im Jahr 2011 in 13 Fällen von
Arbeitsausbeutung. Im Jahr 2010 waren es noch 24 Fälle. Die
strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung hat im Lauf der vergangenen drei Jahre abgenommen. Im Jahr
2011 stellten die deutschen Behörden 139 mutmaßliche Täter wegen
Menschenhandelsdelikten zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor Gericht.
2010 waren es 172. Die Anzahl der Verurteilungen ist allerdings
gestiegen. 2011 wurden 117 Täter (84 Prozent) verurteilt. Im Vorjahr lag
die Zahl bei 115 (66 Prozent). Gerichte setzten in der Mehrheit der als
Menschenhandel dokumentierten Fälle die Strafen weiterhin zu Bewährung
aus. Von 117 Verurteilten erhielten lediglich 28 Haftstrafen, wobei
diese zwischen zwei und zehn Jahren lagen. 2011 wurden neun mutmaßliche
Täter, die Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung betrieben
hatten, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt. Dies stellt im
Vergleich zu den 17 Tätern, die im Jahr 2010 strafrechtlich belangt
wurden, einen Rückgang dar. Vier der Täter wurden verurteilt, aber
keiner erhielt eine Freiheitsstrafe. Regierungsbeamte und
Nichtregierungsorganisationen berichten, dass Paragraph 233 StGB über
den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft übermäßig
restriktiv und in der Praxis schwierig anwendbar sei. Experten wiesen
zudem auf das mangelnde Bewusstsein der Strafverfolgungsbehörden dafür
hin, dass auch Männer Opfer von Menschenhandel werden können. Dies
stelle ein Hindernis für eine erfolgreiche Strafverfolgung dar. Beamte
und Nichtregierungsorganisationen berichteten weiterhin von
Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Fällen, in denen Opfer, die
überwiegend aus Rumänien oder Bulgarien stammten, ihre Aussagen
zurückzogen. Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen
Ausbeutung wurden mehrheitlich von Staatsanwälten bearbeitet, die
Erfahrung in der Begleitung von Opfern während eines schwierigen
Prozesses haben. Fälle von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung wurden
hingegen Abteilungen für Wirtschafts- oder Finanzkriminalität
zugewiesen, die über weniger Erfahrung im Umgang mit den
Gesetzesvorschriften zu Menschenhandel oder den Opfern von
Gewaltverbrechen verfügten. Nichtregierungsorganisationen und Beamte
berichteten über unterschiedliche Erfahrungen mit Richtern. Einige
hatten für die Traumata von Opfern Verständnis, andere verlangten von
ihnen, ihre Aussagen mehrfach zu wiederholen oder begegneten ihnen mit
Vorurteilen.
Das BKA arbeitete bei den Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels
mit mehreren Regierungen zusammen, unter anderem mit den Regierungen der
Schweiz, Bulgariens, Polens und Nigerias, ebenso wie mit EUROPOL. Die
Deutsche Richterakademie hat Ausbildungsmaßnahmen für Staatsanwälte und
Richter für das Fachgebiet Menschenhandel angeboten. Das BKA
organisierte zum Thema Menschenhandel mehrere Sonderseminare für
Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte, in denen es beispielsweise um Opfer
von Menschenhandel aus Nigeria ging. Die Bundesregierung hat im
Berichtsjahr keine Regierungsbeamten befragt oder verfolgt, die der
Komplizenschaft in Bezug auf Menschenhandel verdächtigt wurden.
Schutz
Die Bundesregierung hat im Berichtsjahr ihre Maßnahmen zum
Opferschutz verbessert und die Standards für die Betreuung von
Menschenhandelsopfern angehoben. Das Bundesfamilienministerium
finanzierte eine Dachorganisation, die 39 Nichtregierungsorganisationen
und Beratungszentren in etwa 45 deutschen Städten in allen Bundesländern
vertritt, die hauptsächlich erwachsenen, weiblichen Opfern Unterkunft,
medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, Rechtshilfe,
Unterstützung bei der Berufsausbildung und andere Hilfen anbieten.
Männlichen Opfern wurde Unterstützung angeboten, aber einige lehnten
Unterbringung ab. Viele Landesregierungen haben ihre Fnanzierung für die
Unterstützung von Menschenhandelsopfern maßgeblich aufgestockt. Andere
hingegen reduzierten ihren finanziellen Beitrag für
Nichtregierungsorganisationen, die Menschenhandelsopfer unterstützen,
was die Opferhilfe in diesen Bundesländern gefährdete. Die Behörden
registrierten 2011 640 Opfer sexueller Ausbeutung, 2010 waren es 610.
Deutsche Beratungszentren betreuten etwa ein Drittel der Opfer. Die
Regierung stellte 32 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der
Arbeitskraft fest, von denen die Mehrheit Frauen waren. In ungefähr der
Hälfte der Fälle entstand der erste Kontakt zwischen Polizeibehörden und
Opfern aufgrund polizeilicher Maßnahmen. Die Bundesregierung räumte den
Opfern eine Bedenkzeit von drei Monaten ein und
Nichtregierungsorganisationen bestätigten, dass dies in der Praxis
eingehalten wurde. Die Bundesregierung bot den Opfern für die Dauer
eines Gerichtsverfahrens einen Aufenthaltstitel an, der von der
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden abhängig ist. Die Opfer
erhielten während der Verfahrensdauer die Erlaubnis, einer
Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die meisten Menschenhandelsopfer, deren
Leben, Gesundheit oder Freiheit in ihrem Heimatland in Gefahr war,
erhielten während des Berichtszeitraums eine langfristige
Aufenthaltserlaubnis. Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, von
einer strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandelsopfern abzusehen,
die in dieser Zeit geringfügige Straftaten begangen haben. Beobachter
berichteten, dass die Staatsanwaltschaft zwar regelmäßig von diesem
Ermessen Gebrauch machte, Opfer aber möglicherweise bestraft oder
abgeschoben wurden, bevor ihr rechtlicher Status als Opfer von
Menschenhandel feststand.
Deutsche Behörden ermutigten Menschenhandelsopfer, an Ermittlungen
und Strafverfolgungen von Menschenhändlern mitzuwirken, indem sie als
Nebenkläger in Prozessen auftraten und ihnen Zugang zu Rechtsbehelfen
gewährt wurde. Die von der Bundesregierung finanzierte Dachorganisation
von Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung von Menschenhandel
veröffentlichte ein mehrsprachiges Informationsblatt über
Entschädigungsmöglichkeiten für Menschenhandelsopfer. Ein teilweise von
der Bundesregierung finanziertes Projekt bot während des Berichtsjahres
in etwa 17 Fällen in ganz Deutschland gerichtliche Unterstützung.
Prävention
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen zur Vorbeugung von
Menschenhandel im Jahresverlauf verbessert. Dies geschah unter anderem
durch engere Kontakte zu der dem Menschenhandel besonders betroffenen
Gruppe der Hausangestellten in Diplomatenhaushalten. Die Regierung
finanzierte weiterhin Aufklärungskampagnen in Deutschland und im
Ausland, um ein Bewusstsein für dieses Problem zu schaffen. Das
Auswärtige Amt veröffentlichte in Zusammenarbeit mit einer
Nichtregierungsorganisation eine aktualisierte Version einer Broschüre
für Hausangestellte in Diplomatenhaushalten. Die Regierung aktualisierte
zudem ihre Richtlinien für Hausangestellte; unter anderem wurden neue
Mindestlohnstandards eingeführt, die jährliche Verlängerung des
Protokollausweises muss persönlich vorgenommen werden und es wurde ein
neuer Mustervertrag erarbeitet. Die Regierung organisierte außerdem eine
Informationsveranstaltung für Hausangestellte von Diplomaten, damit sie
über ihre Rechte in Deutschland informiert sind.
Regierungsbeamte beobachteten, dass Menschenhandel zur
Arbeitsausbeutung in Deutschland insgesamt weniger Aufmerksamkeit zuteil
wurde als dem Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Um diese
Diskrepanz anzugehen, hat ein Arbeitsbündnis ein Projekt ins Leben
gerufen, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitfinanziert
wird. Im Rahmen des Projekts wurde Forschung betrieben, ein Bewusstsein
in der Öffentlichkeit für das Problem geschaffen sowie
Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt, damit Opfer von Menschenhandel zur
Arbeitsausbeutung erkannt werden. Die vom Bundesfamilienministerium
geleitete behördenübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel
befasste sich mit Belangen zur Bekämpfung von Menschenhandel, berichtete
über bewährte Verfahren und lieferte Inhalte für neue Gesetze und
Richtlinien. Die Arbeitsgruppe arbeitete mit einer Reihe von
Koordinationsgremien auf kommunaler und Landesebene Regierungen
zusammen. Nicht alle dieser Koordinationsabkommen schlossen
Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft offiziell mit ein. Das
BKA förderte auch weiterhin eine transparente Berichterstattung, indem
es einen Jahresbericht zum Menschenhandel in Deutschland
veröffentlichte, in dem Strafverfolgungsmaßnahmen, Opfer, Trends und
Herausforderungen beschrieben werden. Deutsche Behörden arbeiteten mit
anderen europäischen Ländern zusammen, um ein Bewusstsein für
Kindersextourismus zu schaffen, und nahmen an Veranstaltungen gegen
Kindersextourismus teil. Allerdings gab es im Berichtszeitraum keine
Erkenntnisse darüber, ob es Strafverfahren gab, bei denen deutsche Täter
strafrechtlich verfolgt wurden. Die Regierung schulte Militärangehörige
vor ihrer Entsendung ins Ausland zu internationalen Friedensmissionen,
um Menschenhandel zu erkennen und zu verhindern.
Originaltext: Tafficking in Persons Report 2012 – Country Reports