Dokumentation zum Menschenhandel in Deutschland: Bericht vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium

Nachfolgend veröffentlichen wir den vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium herausgegebenen Teil der Länderberichte 2012 über die Bundesrepublik Deutschland vom 19. Juni 2013.

Quelle: US-Botschaft (Link: http://blogs.usembassy.gov/amerikadienst/2013/06/19/landerberichte-zu-menschenhandel-2012/)


DEUTSCHLAND (KATEGORIE 1)

Deutschland ist Ursprungs-, Transit- und Zielland für Frauen, Männer und Kinder, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft werden. Etwa 88 Prozent der erfassten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung stammen aus Europa; 26 Prozent von ihnen kamen aus Rumänien, 22 Prozent aus Deutschland und 15 Prozent aus Bulgarien. Nichteuropäische Opfer stammen aus Nigeria, anderen Teilen Afrikas, aus Asien und der westlichen Hemisphäre. Rund 14 Prozent der Menschenhandelsopfer sind Kinder. Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurde in Bars, Bordellen und Wohnungen ausgebeutet. Ungefähr 27 Prozent der ermittelten Opfer berichten, dass sie der Prostitution anfangs zugestimmt hatten. Nigerianische Opfer von Menschenhandel werden oft mit Voodoo-Ritualen zur Prostitution gezwungen. Organisierte Motorradbanden tragen dazu bei, Menschenhandel in Deutschland zu ermöglichen. Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden im Agrarsektor, in Hotels, auf Baustellen, in Fleischverarbeitungsbetrieben und in Restaurants ermittelt. Opfer dieser Art von Menschenhandel stammen aus Afrika, Indonesien, Lateinamerika und Europa, unter anderem aus Lettland, Bulgarien und Rumänien. Einige Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurden auch in Haushalten, einschließlich diplomatischer Haushalte, ermittelt. Bei Angehörigen ethnischer Minderheiten wie Roma sowie bei Minderjährigen aus dem Ausland, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisten, war das Risiko besonders hoch, Opfer von Menschenhandel zu werden. Sie wurden unter anderem zum Betteln und zu kriminellen Handlungen genötigt. Verschiedene Regierungen berichteten über deutsche Sextouristen.

Die Bundesregierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel vollständig. Die deutsche Regierung ermittelte weiterhin eine hohe Zahl an Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und verfolgte diese Fälle von Ausbeutung strafrechtlich. Die Regierung hat auch Schritte zum Schutz von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten unternommen, beispielsweise durch ein persönliches Informationsgespräch mit den Hausangestellten und Finanzierungsmöglichkeiten für Zivilklagen. Im Übrigen waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wesentlich schwächer als die zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung. Es wurden weniger Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ermittelt, und gegen die Täter, die verurteilt wurden, wurde keine Freiheitsstrafe verhängt. Einige Beamte stellten fest, die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft seien weniger gut strukturiert als die zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung.

Empfehlungen für Deutschland: staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung zu stärken; die aktive Ermittlung von Opfern des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft zu verbessern; zu gewährleisten, dass der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft vollständig in die Kooperationsvereinbarungen auf Länderebene integriert ist; nach Möglichkeiten zu suchen, mehr Menschenhändler zu einer Strafe zu verurteilen, die der Schwere ihrer Tat entspricht; rigorose Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung durchzuführen; die Möglichkeit von Aufenthaltserlaubnissen für Opfer von Menschenhandel in Betracht zu ziehen, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind, vor Gericht auszusagen; Menschenhandelsopfer besser über die Möglichkeiten der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen zu informieren, die nicht von der Bereitschaft des Opfers abhängig sind, vor Gericht auszusagen; die Staatsanwaltschaft zu ermutigen, Menschenhandelsfälle sachkundige Staatsanwälte zuzuteilen; einen unabhängigen nationalen Berichterstatter für Menschenhandel einzusetzen, der die Bestrebungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel kritisch bewertet; Paragraf 233 StGB zu überarbeiten um sicherzustellen, dass die gesetzlich erforderlichen Beweise die Ermittlungen und Strafverfolgung in Fällen von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nicht über Gebühr behindern; die Gründe zu untersuchen, aus denen vielen Menschenhandelsopfern die Hilfe von Beratungszentren nicht zuteil wird; die Opferhilfe und die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft in den 16 Bundesländern zu standardisieren und dabei die föderale Struktur der Bundesrepublik zu berücksichtigen; die Opfer zu ermutigen, die Möglichkeiten der finanziellen Entschädigung in Anspruch zu nehmen, die ihnen rechtlich offenstehen; die Möglichkeit der Beschlagnahmung von Vermögen in Menschenhandelsfällen besser zu nutzen; Aufklärungskampagnen zu stärken, die an die Nutznießer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und die Kunden des Sexgewerbes gerichtet sind, insbesondere in den am stärksten frequentierten Rotlichtbezirken; die strafrechtliche Verfolgung von deutschen Kindersextouristen zu gewährleisten; eine kontinuierlichere und stabilere Finanzierung der Opferhilfe auf Landesebene zu gewährleisten; die Schaffung eines Mechanismus in Betracht zu ziehen, mit dem die deutschen Bestrebungen im Kampf gegen den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft koordiniert werden und zu gewährleisten, dass sämtliche Verurteilungen aufgrund von Menschenhandel in den Strafverfolgungsstatistiken erfasst werden.

Strafverfolgung

Die deutsche Regierung hielt ihre hohen Ermittlungs- und Strafverfolgungsraten in Menschenhandelsfällen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im Berichtszeitraum aufrecht, hatte aber Schwierigkeiten bei der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung in Fällen von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und verurteilte nur wenige Menschenhändler zu Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. 2011 berichteten deutsche Behörden, dass die überwältigende Mehrheit der wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung der Arbeitskraft verurteilten Täter Bewährungsstrafen erhielten. Diese Praxis leitet sich von einer Bestimmung des Strafgesetzbuches (StGB) ab, Freiheitsstrafen unter zwei Jahren, insbesondere bei Ersttätern, auf Bewährung auszusetzen. Ein weiterer Faktor, der die Verfolgung von Verurteilungen in Menschenhandelsfällen in Deutschland erschwert, ist, dass diese nicht als solche dokumentiert werden, wenn der Täter wegen einer weiteren Straftat mit einer höheren Strafe verurteilt wurde. Allerdings zeigen die aufgeführten Statistiken, dass die Täter häufig nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, was für die Opfer von Menschenhandel zu möglichen Sicherheitsproblemen sowie und zu einem geringeren Abschreckungspotenzial führte.

Deutschland verbietet alle Formen des Menschenhandels. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung steht laut Paragraf 232 StGB und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung laut Paragraf 233 StGB unter Strafe. Die laut StGB vorgesehenen Strafmaße reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, sind ausreichend streng und entsprechen Strafen, die für andere schwere Straftaten verhängt werden, wie beispielsweise Vergewaltigung. 2011 (das letzte Jahr, für das Zahlen vorlagen) schlossen die deutschen Bundes- und Landesbehörden 482 Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ab. 2010 waren es 470 Fälle. Viele dieser Ermittlungen wurden im Zusammenhang mit Ermittlungen in Fällen von Vergewaltigung, Gewalttaten, Schmuggel, Missbrauch von Betäubungsmitteln und anderen Verbrechen durchgeführt. Die Behörden ermittelten im Jahr 2011 in 13 Fällen von Arbeitsausbeutung. Im Jahr 2010 waren es noch 24 Fälle. Die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hat im Lauf der vergangenen drei Jahre abgenommen. Im Jahr 2011 stellten die deutschen Behörden 139 mutmaßliche Täter wegen Menschenhandelsdelikten zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vor Gericht. 2010 waren es 172. Die Anzahl der Verurteilungen ist allerdings gestiegen. 2011 wurden 117 Täter (84 Prozent) verurteilt. Im Vorjahr lag die Zahl bei 115 (66 Prozent). Gerichte setzten in der Mehrheit der als Menschenhandel dokumentierten Fälle die Strafen weiterhin zu Bewährung aus. Von 117 Verurteilten erhielten lediglich 28 Haftstrafen, wobei diese zwischen zwei und zehn Jahren lagen. 2011 wurden neun mutmaßliche Täter, die Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung betrieben hatten, von deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt. Dies stellt im Vergleich zu den 17 Tätern, die im Jahr 2010 strafrechtlich belangt wurden, einen Rückgang dar. Vier der Täter wurden verurteilt, aber keiner erhielt eine Freiheitsstrafe. Regierungsbeamte und Nichtregierungsorganisationen berichten, dass Paragraph 233 StGB über den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft übermäßig restriktiv und in der Praxis schwierig anwendbar sei. Experten wiesen zudem auf das mangelnde Bewusstsein der Strafverfolgungsbehörden dafür hin, dass auch Männer Opfer von Menschenhandel werden können. Dies stelle ein Hindernis für eine erfolgreiche Strafverfolgung dar. Beamte und Nichtregierungsorganisationen berichteten weiterhin von Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Fällen, in denen Opfer, die überwiegend aus Rumänien oder Bulgarien stammten, ihre Aussagen zurückzogen. Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurden mehrheitlich von Staatsanwälten bearbeitet, die Erfahrung in der Begleitung von Opfern während eines schwierigen Prozesses haben. Fälle von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung wurden hingegen Abteilungen für Wirtschafts- oder Finanzkriminalität zugewiesen, die über weniger Erfahrung im Umgang mit den Gesetzesvorschriften zu Menschenhandel oder den Opfern von Gewaltverbrechen verfügten. Nichtregierungsorganisationen und Beamte berichteten über unterschiedliche Erfahrungen mit Richtern. Einige hatten für die Traumata von Opfern Verständnis, andere verlangten von ihnen, ihre Aussagen mehrfach zu wiederholen oder begegneten ihnen mit Vorurteilen.

Das BKA arbeitete bei den Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels mit mehreren Regierungen zusammen, unter anderem mit den Regierungen der Schweiz, Bulgariens, Polens und Nigerias, ebenso wie mit EUROPOL. Die Deutsche Richterakademie hat Ausbildungsmaßnahmen für Staatsanwälte und Richter für das Fachgebiet Menschenhandel angeboten. Das BKA organisierte zum Thema Menschenhandel mehrere Sonderseminare für Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte, in denen es beispielsweise um Opfer von Menschenhandel aus Nigeria ging. Die Bundesregierung hat im Berichtsjahr keine Regierungsbeamten befragt oder verfolgt, die der Komplizenschaft in Bezug auf Menschenhandel verdächtigt wurden.

Schutz

Die Bundesregierung hat im Berichtsjahr ihre Maßnahmen zum Opferschutz verbessert und die Standards für die Betreuung von Menschenhandelsopfern angehoben. Das Bundesfamilienministerium finanzierte eine Dachorganisation, die 39 Nichtregierungsorganisationen und Beratungszentren in etwa 45 deutschen Städten in allen Bundesländern vertritt, die hauptsächlich erwachsenen, weiblichen Opfern Unterkunft, medizinische Versorgung, psychologische Unterstützung, Rechtshilfe, Unterstützung bei der Berufsausbildung und andere Hilfen anbieten. Männlichen Opfern wurde Unterstützung angeboten, aber einige lehnten Unterbringung ab. Viele Landesregierungen haben ihre Fnanzierung für die Unterstützung von Menschenhandelsopfern maßgeblich aufgestockt. Andere hingegen reduzierten ihren finanziellen Beitrag für Nichtregierungsorganisationen, die Menschenhandelsopfer unterstützen, was die Opferhilfe in diesen Bundesländern gefährdete. Die Behörden registrierten 2011 640 Opfer sexueller Ausbeutung, 2010 waren es 610. Deutsche Beratungszentren betreuten etwa ein Drittel der Opfer. Die Regierung stellte 32 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft fest, von denen die Mehrheit Frauen waren. In ungefähr der Hälfte der Fälle entstand der erste Kontakt zwischen Polizeibehörden und Opfern aufgrund polizeilicher Maßnahmen. Die Bundesregierung räumte den Opfern eine Bedenkzeit von drei Monaten ein und Nichtregierungsorganisationen bestätigten, dass dies in der Praxis eingehalten wurde. Die Bundesregierung bot den Opfern für die Dauer eines Gerichtsverfahrens einen Aufenthaltstitel an, der von der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden abhängig ist. Die Opfer erhielten während der Verfahrensdauer die Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die meisten Menschenhandelsopfer, deren Leben, Gesundheit oder Freiheit in ihrem Heimatland in Gefahr war, erhielten während des Berichtszeitraums eine langfristige Aufenthaltserlaubnis. Das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, von einer strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandelsopfern abzusehen, die in dieser Zeit geringfügige Straftaten begangen haben. Beobachter berichteten, dass die Staatsanwaltschaft zwar regelmäßig von diesem Ermessen Gebrauch machte, Opfer aber möglicherweise bestraft oder abgeschoben wurden, bevor ihr rechtlicher Status als Opfer von Menschenhandel feststand.

Deutsche Behörden ermutigten Menschenhandelsopfer, an Ermittlungen und Strafverfolgungen von Menschenhändlern mitzuwirken, indem sie als Nebenkläger in Prozessen auftraten und ihnen Zugang zu Rechtsbehelfen gewährt wurde. Die von der Bundesregierung finanzierte Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung von Menschenhandel veröffentlichte ein mehrsprachiges Informationsblatt über Entschädigungsmöglichkeiten für Menschenhandelsopfer. Ein teilweise von der Bundesregierung finanziertes Projekt bot während des Berichtsjahres in etwa 17 Fällen in ganz Deutschland gerichtliche Unterstützung.

Prävention

Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen zur Vorbeugung von Menschenhandel im Jahresverlauf verbessert. Dies geschah unter anderem durch engere Kontakte zu der dem Menschenhandel besonders betroffenen Gruppe der Hausangestellten in Diplomatenhaushalten. Die Regierung finanzierte weiterhin Aufklärungskampagnen in Deutschland und im Ausland, um ein Bewusstsein für dieses Problem zu schaffen. Das Auswärtige Amt veröffentlichte in Zusammenarbeit mit einer Nichtregierungsorganisation eine aktualisierte Version einer Broschüre für Hausangestellte in Diplomatenhaushalten. Die Regierung aktualisierte zudem ihre Richtlinien für Hausangestellte; unter anderem wurden neue Mindestlohnstandards eingeführt, die jährliche Verlängerung des Protokollausweises muss persönlich vorgenommen werden und es wurde ein neuer Mustervertrag erarbeitet. Die Regierung organisierte außerdem eine Informationsveranstaltung für Hausangestellte von Diplomaten, damit sie über ihre Rechte in Deutschland informiert sind.

Regierungsbeamte beobachteten, dass Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung in Deutschland insgesamt weniger Aufmerksamkeit zuteil wurde als dem Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Um diese Diskrepanz anzugehen, hat ein Arbeitsbündnis ein Projekt ins Leben gerufen, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitfinanziert wird. Im Rahmen des Projekts wurde Forschung betrieben, ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit für das Problem geschaffen sowie Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt, damit Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung erkannt werden. Die vom Bundesfamilienministerium geleitete behördenübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel befasste sich mit Belangen zur Bekämpfung von Menschenhandel, berichtete über bewährte Verfahren und lieferte Inhalte für neue Gesetze und Richtlinien. Die Arbeitsgruppe arbeitete mit einer Reihe von Koordinationsgremien auf kommunaler und Landesebene Regierungen zusammen. Nicht alle dieser Koordinationsabkommen schlossen Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft offiziell mit ein. Das BKA förderte auch weiterhin eine transparente Berichterstattung, indem es einen Jahresbericht zum Menschenhandel in Deutschland veröffentlichte, in dem Strafverfolgungsmaßnahmen, Opfer, Trends und Herausforderungen beschrieben werden. Deutsche Behörden arbeiteten mit anderen europäischen Ländern zusammen, um ein Bewusstsein für Kindersextourismus zu schaffen, und nahmen an Veranstaltungen gegen Kindersextourismus teil. Allerdings gab es im Berichtszeitraum keine Erkenntnisse darüber, ob es Strafverfahren gab, bei denen deutsche Täter strafrechtlich verfolgt wurden. Die Regierung schulte Militärangehörige vor ihrer Entsendung ins Ausland zu internationalen Friedensmissionen, um Menschenhandel zu erkennen und zu verhindern.

Originaltext: Tafficking in Persons Report 2012 – Country Reports