Diskussion um Sterbehilfe geht weiter/MdB Hubert Hüppe: Wir möchten nicht, dass das so einfach durchgeht, weil es im Koalitionsvertrag steht
Die Ärztezeitung online berichtet am 24.12.2012 über den Kampf der Gesetzentwürfe zwischen FDP und der Union. Unionspolitiker wollen die Pläne für ein Sterbehilfeverbot nicht mittragen, somit liegt das momentane Gesetzes-Projekt still.
Und somit geht die Diskussion um ein Verbot der Sterbehilfe weiter, denn in der Union wächst der Widerstand gegen den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Mehreren Politikern von CDU und CSU geht das geplante Verbot nicht weit genug.
Jetzt wurde ein deutlich weitergehender Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sämtliche Formen organisierter Sterbehilfe verboten werden soll. Somit könnten die Pläne von Frau Leutheusser-Schnarrenberger am Ende der Debatte sogar im Papierkorb landen.
Der aus dem Sommer stammende Gesetzentwurf für ein Verbot der Sterbehilfe und dem geplanten Paragrafen 217, sorgte für einen Sturm der von Kirchen, Bundesärztekammer und Patientenschützern ausgelöst wurde.
Verbotsbefürworter, wie der Ärztetag, fordern sämtliche organisierte Beihilfeformen zur Selbsttötung zu verbieten. Dazu zählt auch die geschäftsmäßige Hilfe ohne Absicht Gewinne zu erzielen.
Der Entwurf von Frau Leutheusser ist allerdings weit hinter diesen Zielen zurückgeblieben, der nur die gewerbsmäßige, gewinnbringende Beihilfe verbietet.
Besonders Ärgernis erregend ist, das „nahestehende Personen“ Sterbehilfe straffrei praktizieren dürfen. Dazu können auch Ärzte zählen, die einen Patienten über längere Zeit betreut haben, erwähnt vor allem die Bundesärztekammer.
Im Juni hatte die Justizministerin öffentlich zu Protokoll gegeben, dass sie keinen Bedarf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland sieht.
Folglich schwinden die Chancen auf eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfes, der nach der Bundestagswahl im September neu in das Parlament eingebracht werden müsste.
CDU und CSU haben jetzt einen eigenen - deutlich gesteigerten - Gesetzesentwurf für ein Verbot von Sterbehilfe eingereicht.
Verboten werden soll: „auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Suizidunterstützung durch Einzelpersonen oder organisierte Personengruppen“, die „Suizidbeförderung aus selbstsüchtigen Motiven“ (Paragraf 217 StGB) und die „Werbung zur Förderung von Selbsttötungen“ (Paragraf 217a StGB).
Bestraft werden sollen die ersten zwei Fälle mit bis zu drei Jahren und der letzte Fall mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Mit ihrem Entwurf sehen die Unionspolitiker die Grundlage für eine übergreifende Diskussion.
"Mir geht es nicht um den verzweifelten Einzelfall", sagte Hubert Hüppe der "Ärzte Zeitung". Der CDU-Abgeordnete ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und einer die Initiatoren des Alternativentwurfs. Für Hüppe zählt vielmehr der Suizid, der aus einer plötzlichen Situation hervorgerufen wird und von dem viele Menschen im Nachhinein sagen: „Gut, dass es nicht geklappt hat".
Jetzt heißt es, für den Alternativentwurf zum Sterbehilfeverbot, Mehrheiten zu organisieren. "Wir möchten nicht, dass das so einfach durchgeht, weil es im Koalitionsvertrag steht", sagt Hüppe. "Es geht schließlich um Leben und Tod."