Deutscher Familienverband: Steuerfreibetrag für Kinder muß steigen!
Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes
Als halbherzig kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV) das am 17. Januar vom Bundestag in Teilen verabschiedete Jahressteuergesetz.
„Zwar ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages zu begrüßen“, sagt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. Denn die Verfassung gebiete, das Existenzminimum eines Menschen steuerlich freizustellen. 0035
„Das allerdings gilt auch für Kinder“, betont Zeh. Hier greife das Jahressteuergesetz viel zu kurz, indem es den Kinderfreibetrag auf 7.008 Euro belässt und auch das damit verrechnete Kindergeld nicht erhöht.
„Die im Steuerrecht bereits bestehende Kluft zwischen dem Bedarf von Erwachsenen und dem von Kindern wird mit dem Jahressteuergesetz erneut verschärft“, kritisiert der DFV-Präsident.
Dabei hatten sich bereits 2005 die Unionsparteien für eine Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 8.000 Euro ausgesprochen. Der Verweis darauf, dass die Bundesregierung rechtzeitig die Erhöhung des Kinderfreibetrages in 2014 auf den Weg bringen wird, könnte die Geduld von Eltern überstrapazieren.
Die Anhebung des Kinderfreibetrages und des damit verrechneten Kindergeldes hat nach Auffassung des DFV besondere Priorität:
„Bevor bestehende Regelungen nicht im Einklang mit Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wurden, und Familien stattdessen ständig vertröstet werden, braucht man über weitere Neuerungen und Entlastungen im Steuerrecht nicht nachzudenken.”
Als halbherzig kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV) das am 17. Januar vom Bundestag in Teilen verabschiedete Jahressteuergesetz.
„Zwar ist die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages zu begrüßen“, sagt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh. Denn die Verfassung gebiete, das Existenzminimum eines Menschen steuerlich freizustellen. 0035
„Das allerdings gilt auch für Kinder“, betont Zeh. Hier greife das Jahressteuergesetz viel zu kurz, indem es den Kinderfreibetrag auf 7.008 Euro belässt und auch das damit verrechnete Kindergeld nicht erhöht.
„Die im Steuerrecht bereits bestehende Kluft zwischen dem Bedarf von Erwachsenen und dem von Kindern wird mit dem Jahressteuergesetz erneut verschärft“, kritisiert der DFV-Präsident.
Dabei hatten sich bereits 2005 die Unionsparteien für eine Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 8.000 Euro ausgesprochen. Der Verweis darauf, dass die Bundesregierung rechtzeitig die Erhöhung des Kinderfreibetrages in 2014 auf den Weg bringen wird, könnte die Geduld von Eltern überstrapazieren.
Die Anhebung des Kinderfreibetrages und des damit verrechneten Kindergeldes hat nach Auffassung des DFV besondere Priorität:
„Bevor bestehende Regelungen nicht im Einklang mit Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt wurden, und Familien stattdessen ständig vertröstet werden, braucht man über weitere Neuerungen und Entlastungen im Steuerrecht nicht nachzudenken.”