Deutsche Bischofskonferenz: Estrela-Bericht ablehnen
(PM, Erbischof Robert Zollitsch) Das Europäische Parlament stellt morgen eine auf dem so genannten
Estrela-Bericht beruhende Entschließung zur Abstimmung.
Berichterstatterin ist die portugiesische Europaabgeordnete Edite
Estrela. Die Entschließung wurde vom Ausschuss für die Rechte der Frau
und Gleichstellung der Geschlechter vorbereitet. Zum Estrela-Bericht
erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr.
Robert Zollitsch:
„Am morgigen Dienstag steht der so genannte Estrela-Bericht – 20132040(INI) – über sexuelle und reproduktive Rechte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes zur abschließenden Abstimmung. Wir bitten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes dringend, diese Entschließung abzulehnen.
Bereits die vielen, zum Teil gravierenden Verfahrensmängel, unter denen der Bericht zustande kam und die ihn nun in dieser Form zum zweiten Mal auf die Agenda des Plenums des Europäischen Parlaments brachten, lassen begründete Zweifel daran aufkommen, dass eine gründliche und faire Auseinandersetzung mit den Inhalten des Berichts überhaupt möglich war. Vor allem aber betreffen die in dem Bericht erhobenen Forderungen in weiten Teilen Bereiche, für deren Regulierung die Europäische Union keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt.
Inhaltlich ist die vorgeschlagene Entschließung hochproblematisch. Wie ein roter Faden zieht sich die Infragestellung bzw. Marginalisierung elementarer Menschenrechte wie der Menschenwürde, des Rechts auf Leben und der Gewissensfreiheit durch den Bericht. Ein vermeintliches Recht auf Abtreibung wird propagiert, hinter dem alle anderen Rechte zurückzutreten haben. Insbesondere das Recht, die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, soll generellen Einschränkungen und staatlicher Aufsicht anheimgestellt werden. Es wird gewissermaßen zum Recht dritter Klasse degradiert. Im Hinblick auf die Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen wird außerdem das Elternrecht missachtet. Die Eltern werden lediglich als weitere Beteiligte, nicht aber als die Inhaber der elterlichen Sorge gegenüber ihren Kindern in die Fragen der sexuellen Aufklärung einbezogen.
Diese nur beispielhaft genannten Kritikpunkte sind so schwerwiegend, dass andere, durchaus nachvollziehbare Anliegen der Resolution, etwa die Forderung, für eine gute und umfassende medizinische Aufklärung und Versorgung von Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern Sorge zu tragen, in den Hintergrund treten.“
„Am morgigen Dienstag steht der so genannte Estrela-Bericht – 20132040(INI) – über sexuelle und reproduktive Rechte in der Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes zur abschließenden Abstimmung. Wir bitten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes dringend, diese Entschließung abzulehnen.
Bereits die vielen, zum Teil gravierenden Verfahrensmängel, unter denen der Bericht zustande kam und die ihn nun in dieser Form zum zweiten Mal auf die Agenda des Plenums des Europäischen Parlaments brachten, lassen begründete Zweifel daran aufkommen, dass eine gründliche und faire Auseinandersetzung mit den Inhalten des Berichts überhaupt möglich war. Vor allem aber betreffen die in dem Bericht erhobenen Forderungen in weiten Teilen Bereiche, für deren Regulierung die Europäische Union keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt.
Inhaltlich ist die vorgeschlagene Entschließung hochproblematisch. Wie ein roter Faden zieht sich die Infragestellung bzw. Marginalisierung elementarer Menschenrechte wie der Menschenwürde, des Rechts auf Leben und der Gewissensfreiheit durch den Bericht. Ein vermeintliches Recht auf Abtreibung wird propagiert, hinter dem alle anderen Rechte zurückzutreten haben. Insbesondere das Recht, die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, soll generellen Einschränkungen und staatlicher Aufsicht anheimgestellt werden. Es wird gewissermaßen zum Recht dritter Klasse degradiert. Im Hinblick auf die Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen wird außerdem das Elternrecht missachtet. Die Eltern werden lediglich als weitere Beteiligte, nicht aber als die Inhaber der elterlichen Sorge gegenüber ihren Kindern in die Fragen der sexuellen Aufklärung einbezogen.
Diese nur beispielhaft genannten Kritikpunkte sind so schwerwiegend, dass andere, durchaus nachvollziehbare Anliegen der Resolution, etwa die Forderung, für eine gute und umfassende medizinische Aufklärung und Versorgung von Mädchen und Frauen in Entwicklungsländern Sorge zu tragen, in den Hintergrund treten.“