Deutsche Bischofskonferenz bekräftigt Nein zur Sterbehilfe
(PM DBK) Die Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In einem Pressegespräch betonte der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz):
„Wir haben uns schon lange und immer wieder für ein gesetzliches Verbot jeglicher Formen der organisierten Beihilfe zu Selbsttötung sowie für eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin ausgesprochen. Die Diskussion ist schwieriger geworden. Kritiker des geplanten Verbotes beharren zunehmend auf dem Wert der individuellen Autonomie am Lebensende. Die Deutsche Bischofskonferenz hat immer betont, dass sich das auch im Christentum dem Menschen zukommende Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann. Die Verfügung über die Existenz als solche ist dem Menschen entzogen. Die Verabsolutierung der Autonomie steht zudem in Gefahr, die fürsorgliche Begleitung Sterbender und den Schutz der Würde der Schwächsten zu vernachlässigen.“
Nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz bedürfen Sterbende der besonderen Fürsorge und Zuwendung ihrer Mitmenschen. „Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden. Vielerorts werden Sterbende umsichtig und mitfühlend betreut, etwa in Familien und Hospizen“, so Kardinal Lehmann. „Aus Sorge um den Menschen setzen sich Christen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – bis zuletzt geschützt wird. Sie glauben daran, dass wir alles, was ist, Gott verdanken. Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Diese Würde gründet nicht in seiner Leistung oder in dem Nutzen, den er für andere hat. Die Würde des Menschen folgt daraus, dass Gott ihn bejaht. Aus dem Wissen um Gottes Zuwendung und Liebe heraus darf und kann der Mensch auch im Leiden und im Sterben sein Leben bejahen und seinen Tod aus Gottes Hand annehmen.“
Zur aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe stellte Kardinal Lehmann einen Flyer der Deutschen Bischofskonferenz vor, der in verständlicher Sprache die Position der Bischofskonferenz zusammenfasst, Begriffserklärungen enthält und mit einer umfänglichen Linkliste für das Internet auf weiterführende Informations- und Hilfsangebote verweist. In diesem Flyer „Sterben in Würde – worum geht es eigentlich?“ heißt es: „In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist. Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Das bedeutet, dass der Tod nicht herbeigeführt, wohl aber zugelassen werden darf. Gottes Geschöpf zu sein, bedeutet jedoch nicht, dass Menschen im Hinblick auf den Tod gar nicht handeln dürfen. Es ist richtig, Möglichkeiten zu ergreifen, um die letzte Phase des Lebens erträglich zu gestalten. Dazu gehört, Sterbende schmerztherapeutisch zu versorgen, ihnen bestmögliche Pflege zuteilwerden zu lassen und den Tod nicht durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Auch die seelsorgliche Begleitung ist oft von großer Bedeutung. Denn gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher und Wohin des Lebens bewusst. Sie dürfen nicht übergangen werden.“
Kardinal Lehmann erinnerte daran, dass derzeit Fachleute um klare rechtliche Regelungen ringen, die den Umgang mit dem Lebensende, insbesondere die Frage nach der Hilfe bei der Selbsttötung betreffen: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe einschließlich der Therapie-Zieländerung hingegen sind ethisch vertretbar.“
Mit Blick auf die aktuelle Debatte erinnerte Kardinal Lehmann, dass diese von der weiten Idee einer Selbstbestimmung zehre, welche die Option, sich unter definierten Voraussetzungen töten zu lassen, mit umfasse: „Sterbehilfe und Suizid müssen gewiss genauer unterschieden werden. Die Sterbehilfe gleicht dem Suizid als eine Art ‚eigener‘ Tod von fremder Hand. Tötung wird neu legitimiert. Sie ist eine Dienstleistung, die gewissermaßen im Auftrag des Betroffenen geschieht. Im Grunde erlaubt aber der Staat eine Fremdtötung. Damit sind auch oft gesellschaftliche Bedingungen impliziert, die erfüllt sein müssen und immer auch ein Sozialnutzenkalkül enthalten. ‚Autonomie‘ und gesellschaftliches Werturteil über Leben gehen untrennbar ineinander über.“ Daher sei eine Neubesinnung auf das Thema unbedingt notwendig: „Die Diskussionen über ‚aktive Sterbehilfe‘ bzw. ‚assistierten Suizid‘ gehen von der radikalisierten Forderung nach Selbstbestimmung aus, die als fundamentale Bestimmung des Menschseins gesehen wird. Wie in anderen Bereichen der Bioethik ist dies eine ganz grundlegende Frage, ob der Mensch wirklich nach dem Muster einer absoluten Autonomie verstanden werden kann. Man weist auf diese Grundfigur auch darum hin, weil unsere pluralistische Gesellschaft eine solche Fülle ethischer, weltanschaulicher und religiöser Entwürfe biete, dass keine gemeinsame Wertgrundlage brauchbar sei. Am ehesten sei dies eben noch die genannte Selbstbestimmung.“
Demgegenüber ermutigte Kardinal Lehmann, die im christlichen Glauben vorhandenen, aber oft verschütteten Zugänge zu einer notwendigerweise neuen Kultur des Sterbens zu nutzen. „Das Christentum hat eine große Kultur des Sterbens über Jahrhunderte entwickelt. Sie passt nicht mehr unmittelbar in die moderne Lebenswelt, aber ihre fundamentalen Kräfte sind auch nicht einfach erledigt. Es liegt auf dieser Linie, wenn wir heute in Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe zwei zentrale Akzente setzen, nämlich die Palliativmedizin und das Hospizwesen. Beides muss freilich in einem weiteren Rahmen gesehen werden. Man darf auch nicht vergessen, dass die ursprüngliche Idee der Hospizbewegung nicht nur auf stationäre oder ambulante Hospizarbeit vor allem im institutionellen Sinne gerichtet war, sondern sich auch auf den Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden in der Familie, im Krankenhaus usw. bezog und bezieht. Ich bin überzeugt, dass man nur im Rückgriff auf diese Erfahrungen und eine solche Kultur des Sterbens die heutigen Gefährdungen angehen und vielleicht auch überwinden kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir die Endlichkeit und – theologisch gesprochen – die Kreatürlichkeit des Menschen wieder entdecken und uns zu eigen machen“, so Kardinal Lehmann.
„Wir haben uns schon lange und immer wieder für ein gesetzliches Verbot jeglicher Formen der organisierten Beihilfe zu Selbsttötung sowie für eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin ausgesprochen. Die Diskussion ist schwieriger geworden. Kritiker des geplanten Verbotes beharren zunehmend auf dem Wert der individuellen Autonomie am Lebensende. Die Deutsche Bischofskonferenz hat immer betont, dass sich das auch im Christentum dem Menschen zukommende Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann. Die Verfügung über die Existenz als solche ist dem Menschen entzogen. Die Verabsolutierung der Autonomie steht zudem in Gefahr, die fürsorgliche Begleitung Sterbender und den Schutz der Würde der Schwächsten zu vernachlässigen.“
Nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz bedürfen Sterbende der besonderen Fürsorge und Zuwendung ihrer Mitmenschen. „Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden. Vielerorts werden Sterbende umsichtig und mitfühlend betreut, etwa in Familien und Hospizen“, so Kardinal Lehmann. „Aus Sorge um den Menschen setzen sich Christen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen – gerade auch in der Nähe des Todes – bis zuletzt geschützt wird. Sie glauben daran, dass wir alles, was ist, Gott verdanken. Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Diese Würde gründet nicht in seiner Leistung oder in dem Nutzen, den er für andere hat. Die Würde des Menschen folgt daraus, dass Gott ihn bejaht. Aus dem Wissen um Gottes Zuwendung und Liebe heraus darf und kann der Mensch auch im Leiden und im Sterben sein Leben bejahen und seinen Tod aus Gottes Hand annehmen.“
Zur aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe stellte Kardinal Lehmann einen Flyer der Deutschen Bischofskonferenz vor, der in verständlicher Sprache die Position der Bischofskonferenz zusammenfasst, Begriffserklärungen enthält und mit einer umfänglichen Linkliste für das Internet auf weiterführende Informations- und Hilfsangebote verweist. In diesem Flyer „Sterben in Würde – worum geht es eigentlich?“ heißt es: „In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist. Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Das bedeutet, dass der Tod nicht herbeigeführt, wohl aber zugelassen werden darf. Gottes Geschöpf zu sein, bedeutet jedoch nicht, dass Menschen im Hinblick auf den Tod gar nicht handeln dürfen. Es ist richtig, Möglichkeiten zu ergreifen, um die letzte Phase des Lebens erträglich zu gestalten. Dazu gehört, Sterbende schmerztherapeutisch zu versorgen, ihnen bestmögliche Pflege zuteilwerden zu lassen und den Tod nicht durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Auch die seelsorgliche Begleitung ist oft von großer Bedeutung. Denn gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher und Wohin des Lebens bewusst. Sie dürfen nicht übergangen werden.“
Kardinal Lehmann erinnerte daran, dass derzeit Fachleute um klare rechtliche Regelungen ringen, die den Umgang mit dem Lebensende, insbesondere die Frage nach der Hilfe bei der Selbsttötung betreffen: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe einschließlich der Therapie-Zieländerung hingegen sind ethisch vertretbar.“
Mit Blick auf die aktuelle Debatte erinnerte Kardinal Lehmann, dass diese von der weiten Idee einer Selbstbestimmung zehre, welche die Option, sich unter definierten Voraussetzungen töten zu lassen, mit umfasse: „Sterbehilfe und Suizid müssen gewiss genauer unterschieden werden. Die Sterbehilfe gleicht dem Suizid als eine Art ‚eigener‘ Tod von fremder Hand. Tötung wird neu legitimiert. Sie ist eine Dienstleistung, die gewissermaßen im Auftrag des Betroffenen geschieht. Im Grunde erlaubt aber der Staat eine Fremdtötung. Damit sind auch oft gesellschaftliche Bedingungen impliziert, die erfüllt sein müssen und immer auch ein Sozialnutzenkalkül enthalten. ‚Autonomie‘ und gesellschaftliches Werturteil über Leben gehen untrennbar ineinander über.“ Daher sei eine Neubesinnung auf das Thema unbedingt notwendig: „Die Diskussionen über ‚aktive Sterbehilfe‘ bzw. ‚assistierten Suizid‘ gehen von der radikalisierten Forderung nach Selbstbestimmung aus, die als fundamentale Bestimmung des Menschseins gesehen wird. Wie in anderen Bereichen der Bioethik ist dies eine ganz grundlegende Frage, ob der Mensch wirklich nach dem Muster einer absoluten Autonomie verstanden werden kann. Man weist auf diese Grundfigur auch darum hin, weil unsere pluralistische Gesellschaft eine solche Fülle ethischer, weltanschaulicher und religiöser Entwürfe biete, dass keine gemeinsame Wertgrundlage brauchbar sei. Am ehesten sei dies eben noch die genannte Selbstbestimmung.“
Demgegenüber ermutigte Kardinal Lehmann, die im christlichen Glauben vorhandenen, aber oft verschütteten Zugänge zu einer notwendigerweise neuen Kultur des Sterbens zu nutzen. „Das Christentum hat eine große Kultur des Sterbens über Jahrhunderte entwickelt. Sie passt nicht mehr unmittelbar in die moderne Lebenswelt, aber ihre fundamentalen Kräfte sind auch nicht einfach erledigt. Es liegt auf dieser Linie, wenn wir heute in Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe zwei zentrale Akzente setzen, nämlich die Palliativmedizin und das Hospizwesen. Beides muss freilich in einem weiteren Rahmen gesehen werden. Man darf auch nicht vergessen, dass die ursprüngliche Idee der Hospizbewegung nicht nur auf stationäre oder ambulante Hospizarbeit vor allem im institutionellen Sinne gerichtet war, sondern sich auch auf den Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden in der Familie, im Krankenhaus usw. bezog und bezieht. Ich bin überzeugt, dass man nur im Rückgriff auf diese Erfahrungen und eine solche Kultur des Sterbens die heutigen Gefährdungen angehen und vielleicht auch überwinden kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir die Endlichkeit und – theologisch gesprochen – die Kreatürlichkeit des Menschen wieder entdecken und uns zu eigen machen“, so Kardinal Lehmann.