Der Staat greift nach den Kindern
Presseerklärung von „Familiennetzwerk Deutschland“ 18. Februar 2008Familiengerichte sollen durch eine anstehende Gesetzesänderung in die Lage versetzt werden, auch ohne den bisher erforderlichen Nachweis von elterlichem Versagen, Maßnahmen zum „Wohl des Kindes“ anzuordnen. Erziehungsersetzende Hilfeleistungen sind dann nicht mehr ausschließlich an das „elterliche Versagen“ des § 1666 BGB geknüpft, sondern könnten willkürlich bestimmt und entschieden werden. Was tatsächlich dem „Wohl des Kindes“ entspricht, soll nun allein durch den Staat interpretiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/068/1606815.pdf)
Die elterliche Erziehungsvorstellung könnte dann wesentlich einfacher durch eine gerichtliche Entscheidung außer Kraft gesetzt werden. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu der Feststellung, „dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden“ So das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 99, 216 ). “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen (Anmerkung: nicht die des Staates) obliegende Pflicht“. Ein individuelles Erziehungsrecht für Kinder durch die Eltern ist aus Artikel 5 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ableiten. Weitere Informationen unter www.kinderrechte-infos.de.
Wenn die von Eltern im Interesse ihrer Kinder getroffenen Erziehungsvorstellungen von denen der staatlichen Behörde abweichen, müssen Eltern allein schon deswegen mit dem (Teil-) Entzug der Sorgeberechtigung rechnen. Es reicht an das alte DDR-Recht heran, bei dem für Eltern die Verpflichtung galt, „mit den für die Bildung und Erziehung Verantwortlichen eng zusammenzuarbeiten“, weil die Erziehung „Aufgabe und Angelegenheit der gesamten Gesellschaft“ ist. Es ist allgemeiner Konsens, dass dies zu drastischen Fehlentwicklungen geführt hat.
Nach Daten der polizeilichen Kriminalstatistik des BKA betrifft grobe Vernachlässigung von Kindern (§ 225 StGB) ungefähr 0,07% der Kinder, die bei konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze, bereits heute ausreichend geschützt wären. Hier finden Sie ein Beispiel, was mit den heutigen Gesetzen bereits möglich ist: http://youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw.
Die groß aufgemachten Medienberichte der vergangenen Monate über vernachlässigte Kinder haben einen strategischen Beitrag zu diesem Aktionismus geleistet. Dadurch wird die Akzeptanz, dem Staat mehr Zugriffsrechte auf die Kinder einzuräumen, erhöht, und zwar unter Umgehung einer Veränderung des Grundgesetzes.
Das Familiennetzwerk ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Vereinen, Institutionen, Familien und Wissenschaftlern. Es setzt sich u.a. dafür ein, dass die Bedürfnisse der Kinder in der Vereinbarkeitsdebatte berücksichtigt werden und finanzielle Gerechtigkeit für Familien hergestellt wird.
Presseerklärung von „Familiennetzwerk Deutschland“ 18. Februar 2008