Das Kind mit dem Bade ausschütten

Kommentar zum „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ des Bundesjustizministeriums

Paul Herzog von Oldenburg

In den letzten Jahren häufen sich in Deutschland die Fälle von äußerster Vernachlässigung von Kleinkindern. Manche dieser Fälle führte sogar zu Todesfällen, dessen Begleitzustände extrem grausam waren. Da einige dieser Fälle von Vernachlässigung der Polizei und den Jugendschutzbehörden nicht unbekannt waren, wurde immer wieder die Frage gestellt, wieso man nicht früher eingeschritten sei. Dann wäre manch ein Todesfall verhindert worden.

Der nun vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ aus dem Bundesjustizministerium, möchte das Eingreifen wesentlich erleichtern.

Wenn man die Todesfälle und die Schlagzeilen dazu vor Augen hat, wird man schnell einer solchen legislativen Maßnahme zustimmen. Wer ist schon gegen die schnelle Rettung von Kindern, die dringenden Schutz bedürfen?

Dennoch ist der Gesetzentwurf mehr als problematisch. Als Lösung schlägt er unter anderem folgendes vor: „Ausgangspunkt aller Überlegungen ist dabei die Erkenntnis, dass Prävention das beste Mittel ist, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. Dies setzt aber voraus, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen und das Bewusstsein für die jeweiligen Rollen schärfen.“

Vorgesehen ist also eine deutliche Schwächung des elterlichen Sorgerechts und dessen Übertragung an Familiengerichte und Jugendämter. Das ist äußerst bedenklich, denn es wird ein Recht beschnitten, das die Eltern von Natur aus haben, daß heißt, sie haben es auch ohne daß es eines Staates bedürfte. Die Eltern sind die ersten Verantwortlichen für die Erziehung ihrer eigenen Kinder und besitzen das Sorgerecht für sie, ohne daß ihnen dieses Recht von einer anderen Instanz vergeben wurde, beispielsweise vom Staat.

Die Schwächung des Sorgerechts aller Eltern – denn das ist, was der Gesetzentwurf beabsichtigt – ist deshalb der falsche Weg, um Kindern zu helfen, die staatlichen Schutz brauchen. Der Entwurf stellt die Eltern praktisch unter Generalverdacht und gibt den staatlichen Instanzen eine enorme Macht gegenüber den Eltern, die schnell mißbraucht werden kann.

Jemand könnte meinen, daß hier unrealistische Schreckensvisionen gezeichnet werden. Daß dem nicht so ist, zeigen die folgenden Beispiele:

Heute schon erhalten religiöse Eltern erhebliche Schwierigkeiten. Eine Kindererziehung, die dem Zeitgeist widerspricht, insbesondere was Sexualmoral und Tugendhaftigkeit anbelangt, gerät schnell in Konflikt mit Lehrern, Schulleitern und Aufsichtsbehörden. Sehr schnell finden sich solche Eltern wieder in der Sektiererecke.

Christlichen-konservative Positionen hinsichtlich Homosexualität, Abtreibung, Glaube, Schöpfungslehre wecken schnell das Mißtrauen linksgerichteter Beamten, die aus ideologischen Gründen Ehe und Familie mit Argwohn betrachten.

Leider befindet sich dieser Gesetzentwurf ganz auf der Linie der Politik der Großen Koalition, die wesentlich zu einer Verstaatlichung von Familie und Kindern führt. Die einseitige Förderung von Kinderkrippen, die Verwendung von sozialpolitischen Instrumenten an Stelle von Steuersenkungen um den Familien wirtschaftlich zu helfen, das brutale Vorgehen gegen Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten möchten (etwas, das fast in ganz Europa erlaubt ist) und die starke Ideologisierung mancher Unterrichtsfächer (In vielen Schulen und mit Unterstützung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW wird ein Abbau der Werte und Prinzipien, die das Kind von der Familie erhält, geradezu vorangetrieben (siehe Gender Mainstreaming)) zeigen, daß viele unserer Politiker den Staat für die besseren Eltern halten. Das so kurze Zeit nach dem Zusammenbruch der DDR so etwas ohne viel Aufhebens möglich ist, ist erschreckend.

Deswegen müssen wir gegen diese Entwicklung Widerstand leisten. Nehmen Sie teil an der folgenden Initiative von „Kinder in Gefahr“
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