Cybergrooming: Schon der Versuch der Kindesbelästigung soll strafbar werden

Christiane Jurczik

Sexuelle Belästigung von Kindern im Internet ist ein weitverbreitetes Problem. Mit einer Gesetzesverschärfung könnten Täter künftig auch dann belangt werden, wenn sie unwissend mit Ermittlern chatten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesverschärfung gegen Kindesmissbrauch auf den Weg gebracht. Künftig könnte es bereits strafbar sein, wenn Täter mit einem vermeintlichen Kind sexuell anzüglich kommunizieren - tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern chatten.

"Wer einem Kind zum Beispiel Nachrichten schickt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, kann schon heute mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden". "Wenn ein Täter allerdings nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Das ändern wir jetzt und erfassen auch diese Fälle."

Im Internet kommt es oft vor, dass Pädophile gezielt Minderjährige ansprechen - mit der Absicht, sexuelle Kontakte anzubahnen. Etwa zwei Drittel der angezeigten Cybergrooming-Fälle betreffen Mädchen, doch auch Jungen werden belästigt, etwa über Chats in Spielen.

Die Täter seien auf allen möglichen Plattformen unterwegs, sagte der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger - auch in ganz normalen Apps wie Instagram, TikTok, YouTube oder der Video-Software Like. Cybergrooming existiere "überall, wo es Möglichkeiten gibt, Likes zu geben, oder Kommentare und Chatnachrichten zu schreiben", so Rüdiger.

Scheinkinder als Lockvögel

Die zunehmende Digitalisierung, durch die auch Kinder zunehmend online sind, bringe es aber mit sich, "dass sich die Zahl potenzieller Opfer und die Gelegenheiten für im Internet aktive pädosexuelle Täter deutlich erhöht hat", schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Solche Kriminelle stellten auch dann eine abstrakte Gefahr für Kinder dar, wenn sie irrtümlich auf "einen Jugendlichen, einen Erwachsenen oder eine computergeschaffene Phantomfigur" einwirkten. Denn letztlich hänge es nur vom Zufall ab, ob es sich bei dem digitalen Gegenüber des Täters tatsächlich um einen Jungen oder ein Mädchen handele oder ob er bei seinen Streifzügen im Internet an ein "Scheinkind" gerate.

Das Gesetz sei "schon seit langem überfällig", betonte die Rechtsexpertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Denn die Täter nutzen schamlos die Anonymität des Internets und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus." Der zuständige Berichterstatter Alexander Hoffmann (CSU) ergänzte, dass sich Täter fortan nicht mehr sicher sein könnten, in eine Falle zu tappen. Cyber-Grooming finde "jeden Tag tausendfach digital statt, auf Pausenhöfen, in Kinderzimmern – einfach überall und jederzeit. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand".

"Der Gesetzesentwurf ist ein gutes Signal für den Schutz unserer Kinder: Mit diesem Gesetz werden künftig Ermittler wirksamer als bisher Pädophile im Netz aufspüren können, wenn diese sich aus sexuellen Motiven an Kinder heranmachen", sagte Thorsten Frei, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. Frei forderte jedoch noch weitergehende Befugnisse für Ermittler: "Wir müssen Ermittlern die Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen."

Material aus Welt-Online, Polizei-NRW, Spiegel-Online