Cybergrooming: Schon der Versuch der Kindesbelästigung soll strafbar werden
Autor: Kinder in Gefahr
<p>Christiane Jurczik</p>
<p>Sexuelle Belästigung
von Kindern im Internet ist ein weitverbreitetes Problem. Mit einer
Gesetzesverschärfung könnten Täter künftig auch dann belangt werden, wenn sie unwissend
mit Ermittlern chatten.</p>
<p>Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine
Gesetzesverschärfung gegen Kindesmissbrauch auf den Weg gebracht. Künftig
könnte es bereits strafbar sein, wenn Täter mit einem vermeintlichen Kind
sexuell anzüglich kommunizieren - tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern
oder Eltern chatten.</p>
<p>"Wer einem Kind zum Beispiel Nachrichten schickt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, kann schon heute mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden". "Wenn ein Täter allerdings nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, ist das bislang nicht strafbar. Das ändern wir jetzt und erfassen auch diese Fälle."</p>
<p>Im Internet kommt es oft vor, dass Pädophile
gezielt Minderjährige ansprechen - mit der Absicht, sexuelle Kontakte
anzubahnen. Etwa zwei Drittel der angezeigten Cybergrooming-Fälle betreffen
Mädchen, doch auch Jungen werden belästigt, etwa über Chats in Spielen.</p>
<p>Die Täter seien auf allen möglichen Plattformen
unterwegs, sagte der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger - auch in ganz
normalen Apps wie Instagram, TikTok, YouTube oder der Video-Software Like.
Cybergrooming existiere "überall, wo es Möglichkeiten gibt, Likes zu
geben, oder Kommentare und Chatnachrichten zu schreiben", so Rüdiger.</p>
<p>Scheinkinder als Lockvögel</p>
<p>Die zunehmende Digitalisierung, durch die auch
Kinder zunehmend online sind, bringe es aber mit sich, "dass sich die Zahl
potenzieller Opfer und die Gelegenheiten für im Internet aktive pädosexuelle
Täter deutlich erhöht hat", schreibt die Bundesregierung in dem
Gesetzentwurf. Solche Kriminelle stellten auch dann eine abstrakte Gefahr für
Kinder dar, wenn sie irrtümlich auf "einen Jugendlichen, einen Erwachsenen
oder eine computergeschaffene Phantomfigur" einwirkten. Denn letztlich
hänge es nur vom Zufall ab, ob es sich bei dem digitalen Gegenüber des Täters
tatsächlich um einen Jungen oder ein Mädchen handele oder ob er bei seinen
Streifzügen im Internet an ein "Scheinkind" gerate.</p>
<p>Das Gesetz sei "schon seit langem
überfällig", betonte die Rechtsexpertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Denn die Täter nutzen schamlos die
Anonymität des Internets und geben sich als Kinder oder Jugendliche aus."
Der zuständige Berichterstatter Alexander Hoffmann (CSU) ergänzte, dass sich
Täter fortan nicht mehr sicher sein könnten, in eine Falle zu tappen.
Cyber-Grooming finde "jeden Tag tausendfach digital statt, auf Pausenhöfen,
in Kinderzimmern – einfach überall und jederzeit. Das ist ein nicht
hinnehmbarer Zustand".</p>
<p>"Der Gesetzesentwurf ist ein gutes Signal
für den Schutz unserer Kinder: Mit diesem Gesetz werden künftig Ermittler
wirksamer als bisher Pädophile im Netz aufspüren können, wenn diese sich aus
sexuellen Motiven an Kinder heranmachen", sagte Thorsten Frei, der
stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. Frei forderte jedoch noch
weitergehende Befugnisse für Ermittler: "Wir müssen Ermittlern die
Möglichkeit geben, sich mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zutritt zu
geschlossenen Kinderpornografie-Foren zu verschaffen."</p>
<p>Material
aus Welt-Online, Polizei-NRW, Spiegel-Online</p>