CSU übergibt Linksideologen Deutungshoheit über Ehe
Mathias von Gersdorff
Der Verzicht der CSU auf eine Klage gegen die sog. „Ehe für alle“ ist die letzte Episode einer längeren Liste von Kapitulationen gegenüber der linksgrünen Gesellschaftspolitik.
Kampflos übergibt die C-Partei aus Bayern die Deutungshoheit über Ehe und Familie den Grünen, die maßgeblich in den letzten Jahrzehnten die Anti-Ehe-Revolution im Geiste der 1968er gesteuert haben.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ehe zwischen Mann und Frau (und die christliche Familie) in der christlichen Gesellschaftsethik einen zentralen Platz einnimmt, ist die de facto Akzeptanz des atheistischen und ahistorischen Ehebegriffes der Grünen ein wahrhaft historischer Schritt der CSU in die Dekadenz.
Selbst Kardinal Reinhard Marx, der zum liberalsten Flügel der katholischen Kirche gehört, kritisierte die „Ehe für alle“ und forderte eine Klage beim Verfassungsgericht. „Die Ehe sollte auf die Beziehung zwischen Mann und Frau bezogen bleiben.“ Der Staat dürfe den Ehebegriff nicht umdefinieren, „denn er basiert ja auf der Tatsache, dass die Ehe als Verbindung von Mann und Frau und auf Weitergabe des Lebens ausgerichtet schon vor ihm da ist, sie ist gewissermaßen die Voraussetzung dafür, dass es den Staat überhaupt gibt“, so der Kardinal gegenüber der "Welt am Sonntag" am 24. Dezember 2017.
Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die sich in gesellschaftspolitischen Themen längst nicht mehr eindeutig christlich oder konservativ positioniert, kommentierte am 7. März irritiert die Haltung der CSU: „Auch diese Lehre gehört zur Identität der CSU: Aus dick aufgeblasenen Backen kommt auch nur heiße Luft. . . . Unbestreitbar kann der Gesetzgeber die Ehe neu definieren. . . . Aber hier wäre eine Änderung des Grundgesetzes geboten – und ehrlich gewesen. Doch was schert das die Christliche Union noch?“
Die Entscheidung der CSU, nicht gegen die „Ehe für alle“ klagen zu wollen, hat mitnichten lediglich juristische Konsequenzen. Wie Anfangs erwähnt, ist das der Verzicht, für den wahren Begriff der Ehe kämpfen zu wollen. Der Begriff der Ehe wird de facto den linksgrünen Gesellschaftsideologen- und Politikern überlassen.
Für diese ist ein kultureller Sieg viel wichtiger, als ein juristischer. Für linksgrüne Ideologen ist der juristische Kampf gegen die Ehe im Grunde ein getarnter Kulturkampf.
Dieser Umstand wird besonders deutlich in der Argumentation, mit der der Bundesjustizminister in der letzten Legislaturperiode, Heiko Maas (SPD), die Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare ohne eine vorherige Grundgesetzänderung verteidigte.
In einem Kommentar für die „Welt“ vom 7. Juli 2017 erklärte er: „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe eingehen können. Es kommt allein auf das Begriffsverständnis von „Ehe“ an. Auch der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, damit gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft heiraten können.“
Heiko Maas behauptet im Grunde, dass der Begriff „Ehe“ gar nicht eindeutig definiert ist und sich ständig verändert. Konsequenterweise müsste er fordern, dass der Bundestag ständig das Ehegesetz dem sich neu etablierenden Begriff von „Ehe“ anpassen müsste. Sollte nächstes Jahr beispielsweise das Volk der Auffassung sein, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, so müsste der Bundestag das Gesetz vom 30. Juni rückgängig machen.
Die Argumentation von Heiko Maas kennt man auch aus einem anderen Bereich: Gender. Hier ist selbst die menschliche Natur in ständiger Veränderung. Der Einzelne ist ständig dabei, seine sexuelle Orientierung zu verändern. Mal ist er Mann, mal ist er Frau, mal ist er eine Mischung von beidem in unterschiedlichen Proportionen.
Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt, der Zeitgeist, die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben.
Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:
1. Wer definiert, was die herrschende Kultur ist?
Die Zeitungen? Das Fernsehen? Die Kulturbranche? Die Demoskopen? Der „Volkswille“? Die wissenschaftliche Dialektik wie im Kommunismus?
Sei es wie es sei: Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist. Er definiert also, was die Ehe ist, was Eigentum ist, was „Recht auf Leben“ ist etc.
2. Wie kann sich der einzelne Bürger gegenüber einem Kultur-Hegemon schützen?
Eigentlich gar nicht: Wird die Kultur (bzw. wer bestimmen kann, was die herrschende Kultur ist) zur Richtschnur für das Recht und für das politische Leben, verschwinden im Grunde die Grundrechte und die Rechtsgüter. Alles wird zur Manövriermasse des Kultur-Hegemons.
Ist das hier beschriebene übertrieben? Wer die Debatte um die sog. „Homo-Ehe“ begleitet hat, konnte sehen, mit welcher Aggressivität die Gegner behandelt wurden. Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt verstieg sich sogar in der Behauptung, wer gegen die „Ehe für alle“ sei, sei ein A…loch“ - ähnliche Aussagen gab es zu Hauf. Dass man homophob sei, war noch das Mildeste.
Im Grunde ging es gar nicht um Argumente, sondern um die Vernichtung des Andersdenkenden – unter dem Vorwand der Bekämpfung von Diskriminierung! Man muss deshalb davon ausgehen, dass die politischen Auseinandersetzungen in Zukunft mit zunehmender Aggressivität geführt werden, denn es geht nicht mehr um die Suche nach der Wahrheit und was Rechtens ist, sondern um die brutale Durchsetzung der eigenen Sicht der Dinge. Egal, wie falsch diese sein kann.
Der Verzicht der CSU auf eine Klage gegen die sog. „Ehe für alle“ ist die letzte Episode einer längeren Liste von Kapitulationen gegenüber der linksgrünen Gesellschaftspolitik.
Kampflos übergibt die C-Partei aus Bayern die Deutungshoheit über Ehe und Familie den Grünen, die maßgeblich in den letzten Jahrzehnten die Anti-Ehe-Revolution im Geiste der 1968er gesteuert haben.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ehe zwischen Mann und Frau (und die christliche Familie) in der christlichen Gesellschaftsethik einen zentralen Platz einnimmt, ist die de facto Akzeptanz des atheistischen und ahistorischen Ehebegriffes der Grünen ein wahrhaft historischer Schritt der CSU in die Dekadenz.
Selbst Kardinal Reinhard Marx, der zum liberalsten Flügel der katholischen Kirche gehört, kritisierte die „Ehe für alle“ und forderte eine Klage beim Verfassungsgericht. „Die Ehe sollte auf die Beziehung zwischen Mann und Frau bezogen bleiben.“ Der Staat dürfe den Ehebegriff nicht umdefinieren, „denn er basiert ja auf der Tatsache, dass die Ehe als Verbindung von Mann und Frau und auf Weitergabe des Lebens ausgerichtet schon vor ihm da ist, sie ist gewissermaßen die Voraussetzung dafür, dass es den Staat überhaupt gibt“, so der Kardinal gegenüber der "Welt am Sonntag" am 24. Dezember 2017.
Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die sich in gesellschaftspolitischen Themen längst nicht mehr eindeutig christlich oder konservativ positioniert, kommentierte am 7. März irritiert die Haltung der CSU: „Auch diese Lehre gehört zur Identität der CSU: Aus dick aufgeblasenen Backen kommt auch nur heiße Luft. . . . Unbestreitbar kann der Gesetzgeber die Ehe neu definieren. . . . Aber hier wäre eine Änderung des Grundgesetzes geboten – und ehrlich gewesen. Doch was schert das die Christliche Union noch?“
Die Entscheidung der CSU, nicht gegen die „Ehe für alle“ klagen zu wollen, hat mitnichten lediglich juristische Konsequenzen. Wie Anfangs erwähnt, ist das der Verzicht, für den wahren Begriff der Ehe kämpfen zu wollen. Der Begriff der Ehe wird de facto den linksgrünen Gesellschaftsideologen- und Politikern überlassen.
Für diese ist ein kultureller Sieg viel wichtiger, als ein juristischer. Für linksgrüne Ideologen ist der juristische Kampf gegen die Ehe im Grunde ein getarnter Kulturkampf.
Dieser Umstand wird besonders deutlich in der Argumentation, mit der der Bundesjustizminister in der letzten Legislaturperiode, Heiko Maas (SPD), die Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare ohne eine vorherige Grundgesetzänderung verteidigte.
In einem Kommentar für die „Welt“ vom 7. Juli 2017 erklärte er: „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe eingehen können. Es kommt allein auf das Begriffsverständnis von „Ehe“ an. Auch der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, damit gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft heiraten können.“
Heiko Maas behauptet im Grunde, dass der Begriff „Ehe“ gar nicht eindeutig definiert ist und sich ständig verändert. Konsequenterweise müsste er fordern, dass der Bundestag ständig das Ehegesetz dem sich neu etablierenden Begriff von „Ehe“ anpassen müsste. Sollte nächstes Jahr beispielsweise das Volk der Auffassung sein, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, so müsste der Bundestag das Gesetz vom 30. Juni rückgängig machen.
Die Argumentation von Heiko Maas kennt man auch aus einem anderen Bereich: Gender. Hier ist selbst die menschliche Natur in ständiger Veränderung. Der Einzelne ist ständig dabei, seine sexuelle Orientierung zu verändern. Mal ist er Mann, mal ist er Frau, mal ist er eine Mischung von beidem in unterschiedlichen Proportionen.
Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt, der Zeitgeist, die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben.
Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:
1. Wer definiert, was die herrschende Kultur ist?
Die Zeitungen? Das Fernsehen? Die Kulturbranche? Die Demoskopen? Der „Volkswille“? Die wissenschaftliche Dialektik wie im Kommunismus?
Sei es wie es sei: Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist. Er definiert also, was die Ehe ist, was Eigentum ist, was „Recht auf Leben“ ist etc.
2. Wie kann sich der einzelne Bürger gegenüber einem Kultur-Hegemon schützen?
Eigentlich gar nicht: Wird die Kultur (bzw. wer bestimmen kann, was die herrschende Kultur ist) zur Richtschnur für das Recht und für das politische Leben, verschwinden im Grunde die Grundrechte und die Rechtsgüter. Alles wird zur Manövriermasse des Kultur-Hegemons.
Ist das hier beschriebene übertrieben? Wer die Debatte um die sog. „Homo-Ehe“ begleitet hat, konnte sehen, mit welcher Aggressivität die Gegner behandelt wurden. Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt verstieg sich sogar in der Behauptung, wer gegen die „Ehe für alle“ sei, sei ein A…loch“ - ähnliche Aussagen gab es zu Hauf. Dass man homophob sei, war noch das Mildeste.
Im Grunde ging es gar nicht um Argumente, sondern um die Vernichtung des Andersdenkenden – unter dem Vorwand der Bekämpfung von Diskriminierung! Man muss deshalb davon ausgehen, dass die politischen Auseinandersetzungen in Zukunft mit zunehmender Aggressivität geführt werden, denn es geht nicht mehr um die Suche nach der Wahrheit und was Rechtens ist, sondern um die brutale Durchsetzung der eigenen Sicht der Dinge. Egal, wie falsch diese sein kann.