Christa Meves: Die "Sterbehilfe"-Propaganda
Nun branden sie wieder hoch: die medialen Vorbereitungen einer Gesetzesänderung zur Straffreiheit der Euthanasie. untitled
So fand z. B. am 6. 11. – fast zweistündig – in 3Sat eine Wissenschaftsendung “Scobel” zum Thema “Suizid im Alter” statt. Danach ist der Tod eine mehr oder weniger missliche Angelegenheit, der sich der Mensch zwar im Laufe der Evolution ausgeliefert habe, die aber nun endlich einer Lösung bedarf – der Willensfreiheit des Menschen angemessen.
Keine Spur von Erwähnung in all der Ausführlichkeit dieser Sendung, dass der Mensch nun einmal der Naturordnung von „Werden, Wachsen und Vergehen” unterworfen sei, da laut Bibel von Gott nun einmal „aus Erde gemacht” – keine Erinnerung daran, dass vor knapp 75 Jahren hierzulande ein dämonisierter Diktator eine ähnlich makabere mediale Vorbereitung einer geplanten staatlichen Euthanasie vollzog und ebenfalls mit medialer Indoktrination (z.B. mit dem allen Schülern obligatorisch verordneten Film “Ich klage an”) klammheimlich die verbrecherische Tötung „unwerten Lebens” vorzubereiten – bezogen auf anscheinend unheilbare Patienten in den psychiatrischen Kliniken.
Die Verführung begann mit einer Begriffsverwirrung
Mit einer raffinierten Verdrehung zum scheinbar Guten der in sich bösen Absicht schaffte er es offensichtlich sogar bei nicht wenigen Ärzten, ein das Gewissen verwirrendes Wohlwollen zu erreichen, wobei bereits heimlich tödliche Spritzen in Aktion gesetzt worden waren und viele Angehörigen die Nachricht hinzunehmen hatten, ihre Verwandten seien an einer Lungenentzündung oder dergleichen gestorben. Doch das war erst der erschlichene Anfang, aber eben der Rubikon zur Übertretung des 5. Gebots.
Ohne Erinnerung daran, dass auch damals die Verführung mit einer Begriffsverwirrung eingeleitet wurde, beherrscht heute für diese Vorgänge der so schönklingende Begriff „Sterbehilfe” das Feld.
Ja, in der Sendung wurde von einer Studie aus dem Jahr 2004 berichtet, die meint, herausgefunden zu haben, dass bereits 37 % der Ärzte sich längst in der Praxis als „Sterbehelfer betätigen. Doch die Verweigerung der Ärztekammer, der Aufweichung des Gesetzes zuzustimmen, stehe noch im Raum, hieß es immerhin.
Es ist angeblich bereits in der Bevölkerung eine Mehrheit pro „Sterbehilfe” vorhanden.
Wie kann so viel historischer Gedächtnisverlust hierzulande möglich sein? Wie kann der Mensch nach einem solchen Rubikon vor 75 Jahren und dem danach rasch einsetzenden Inferno und schließlich der Klarstellung aller fürchterlichen Übeltaten diese Geschehnisse vergessen?
Zeit war dafür in dieser professörlichen Sendung jedenfalls nicht. Allerdings wurde ziemlich ausführlich der Begriff „Menschenwürde” zur Disposition gestellt. Der erste Artikel unseres Grundgesetzes wurde zitiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” – Sie sei heute gleich dem menschlichen Bedürfnis nach Selbstbestimmung ein Erfahrungswert, der vermutlich mehrheitsfähig sei, so hieß es.
Keiner der drei Anwesenden machte sich anheischig, der Entstehung und dem eigentlichen Inhalt dieses Begriffs nachzugehen. Keiner gab dem Wissen Raum, dass der Begriff der Menschenwürde aus dem Christentum erwachsen ist und bedeutet, der Mensch möge seinem Nächsten mit Respekt begegnen, da dieser wie er selbst ein Geschöpf Gottes sei.
Aus dieser Sichtweise hat sich einst unsere abendländische Gesetzgebung ausgestaltet. Auf diese Würde des Menschen beriefen sich die Väter des Grundgesetzes so vorrangig und so mahnend angesichts der schändlichen Verdrehung des unverrückbar Guten durch das vernichtende Böse in der Zeit zuvor. Ja, das Christentum baute diese moralische Forderung auf der Liebe zu Gott und den Mitmenschen auf und entwickelte darauf seine Philosophie der Vernunft und der Jurisprudenz.
Mögen sich unsere Parlamentarier in dieser Woche der Beratungen durch schwerwiegendes Erinnern als lernfähig erweisen, denn Gott lässt seiner nicht spotten! Deshalb mahnte bereits Christus so eindeutig und scharf (Mt 23,31 f): „Ihr Söhne…Ihr macht (so) das Maß eurer Väter voll…”
So fand z. B. am 6. 11. – fast zweistündig – in 3Sat eine Wissenschaftsendung “Scobel” zum Thema “Suizid im Alter” statt. Danach ist der Tod eine mehr oder weniger missliche Angelegenheit, der sich der Mensch zwar im Laufe der Evolution ausgeliefert habe, die aber nun endlich einer Lösung bedarf – der Willensfreiheit des Menschen angemessen.
Keine Spur von Erwähnung in all der Ausführlichkeit dieser Sendung, dass der Mensch nun einmal der Naturordnung von „Werden, Wachsen und Vergehen” unterworfen sei, da laut Bibel von Gott nun einmal „aus Erde gemacht” – keine Erinnerung daran, dass vor knapp 75 Jahren hierzulande ein dämonisierter Diktator eine ähnlich makabere mediale Vorbereitung einer geplanten staatlichen Euthanasie vollzog und ebenfalls mit medialer Indoktrination (z.B. mit dem allen Schülern obligatorisch verordneten Film “Ich klage an”) klammheimlich die verbrecherische Tötung „unwerten Lebens” vorzubereiten – bezogen auf anscheinend unheilbare Patienten in den psychiatrischen Kliniken.
Die Verführung begann mit einer Begriffsverwirrung
Mit einer raffinierten Verdrehung zum scheinbar Guten der in sich bösen Absicht schaffte er es offensichtlich sogar bei nicht wenigen Ärzten, ein das Gewissen verwirrendes Wohlwollen zu erreichen, wobei bereits heimlich tödliche Spritzen in Aktion gesetzt worden waren und viele Angehörigen die Nachricht hinzunehmen hatten, ihre Verwandten seien an einer Lungenentzündung oder dergleichen gestorben. Doch das war erst der erschlichene Anfang, aber eben der Rubikon zur Übertretung des 5. Gebots.
Ohne Erinnerung daran, dass auch damals die Verführung mit einer Begriffsverwirrung eingeleitet wurde, beherrscht heute für diese Vorgänge der so schönklingende Begriff „Sterbehilfe” das Feld.
Ja, in der Sendung wurde von einer Studie aus dem Jahr 2004 berichtet, die meint, herausgefunden zu haben, dass bereits 37 % der Ärzte sich längst in der Praxis als „Sterbehelfer betätigen. Doch die Verweigerung der Ärztekammer, der Aufweichung des Gesetzes zuzustimmen, stehe noch im Raum, hieß es immerhin.
Es ist angeblich bereits in der Bevölkerung eine Mehrheit pro „Sterbehilfe” vorhanden.
Wie kann so viel historischer Gedächtnisverlust hierzulande möglich sein? Wie kann der Mensch nach einem solchen Rubikon vor 75 Jahren und dem danach rasch einsetzenden Inferno und schließlich der Klarstellung aller fürchterlichen Übeltaten diese Geschehnisse vergessen?
Zeit war dafür in dieser professörlichen Sendung jedenfalls nicht. Allerdings wurde ziemlich ausführlich der Begriff „Menschenwürde” zur Disposition gestellt. Der erste Artikel unseres Grundgesetzes wurde zitiert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.” – Sie sei heute gleich dem menschlichen Bedürfnis nach Selbstbestimmung ein Erfahrungswert, der vermutlich mehrheitsfähig sei, so hieß es.
Keiner der drei Anwesenden machte sich anheischig, der Entstehung und dem eigentlichen Inhalt dieses Begriffs nachzugehen. Keiner gab dem Wissen Raum, dass der Begriff der Menschenwürde aus dem Christentum erwachsen ist und bedeutet, der Mensch möge seinem Nächsten mit Respekt begegnen, da dieser wie er selbst ein Geschöpf Gottes sei.
Aus dieser Sichtweise hat sich einst unsere abendländische Gesetzgebung ausgestaltet. Auf diese Würde des Menschen beriefen sich die Väter des Grundgesetzes so vorrangig und so mahnend angesichts der schändlichen Verdrehung des unverrückbar Guten durch das vernichtende Böse in der Zeit zuvor. Ja, das Christentum baute diese moralische Forderung auf der Liebe zu Gott und den Mitmenschen auf und entwickelte darauf seine Philosophie der Vernunft und der Jurisprudenz.
Mögen sich unsere Parlamentarier in dieser Woche der Beratungen durch schwerwiegendes Erinnern als lernfähig erweisen, denn Gott lässt seiner nicht spotten! Deshalb mahnte bereits Christus so eindeutig und scharf (Mt 23,31 f): „Ihr Söhne…Ihr macht (so) das Maß eurer Väter voll…”