CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Zurückweisung von "Estrela" ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte

Das EU-Parlament hat den so genannten Estrela-Bericht über sexuelle und reproduktive Rechte zurückgewiesen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Zurückweisung des Estrela-Berichts durch das EU-Parlament. Denn dieser hatte unter dem Oberbegriff der 'sexuellen und reproduktiven Gesundheit' ein Recht auf Abtreibung festgeschrieben und dieses als Handlungsziel europäischer Politik erklärt. Besonders die Forderung, das Recht von Ärzten und Krankenpflegern in Frage zu stellen, aus Gewissensgründen nicht an einer Abtreibung mitzuwirken, lehnen wir entschieden ab. Nach unserer festen Überzeugung darf es in einem rechtsstaatlichen Europa kein Recht auf Tötung ungeborener Kindern geben.

Außerdem missachtet die im Bericht enthaltene Forderung nach Vorgaben für die 28 EU-Staaten zur Abtreibungsgesetzgebung und zum Sexualkundeunterricht die unterschiedlichen Traditionen der Staaten und ihr Recht, dies eigenverantwortlich zu regeln. Die Europäische Union besitzt für weite Teile der erhobenen Forderungen keine Gesetzgebungsbefugnis.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich entschieden gegen den Estrela-Bericht gewandt und dessen Zurückweisung durch das Europäische Parlament empfohlen. Der von der EVP-Fraktion eingebrachte und beschlossene Entschließungsantrag, der die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie die schulische Sexualerziehung in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten belässt, ist ein großer Erfolg für die Menschenrechte in Europa."

Hintergrund:

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen sogenannten Estrela-Bericht - 20132040(INI) - über sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechten votierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 10. Dezember 2013 über einen alternativen Entschließungsantrag, der von der EVP-Fraktion eingebracht worden war. Er belässt sowohl die Festlegung der Gesundheitspolitik, die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung als auch die schulische Sexualerziehung in der alleinigen Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Dieser Entschließungsantrag erhielt eine knappe Mehrheit: von 669 Abgeordneten stimmten 334 dafür und 327 dagegen, 35 enthielten sich. Der Estrela-Bericht wurde damit zurückgewiesen.

Der zurückgewiesene Estrela-Bericht war vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter vorbereitet worden. Zuständige Berichterstatterin ist die portugiesische Europaabgeordnete Edite Estrela. Der Bericht befasste sich thematisch unter anderem mit Gesundheitsvorsorge, freiwilliger Familienplanung und Schwangerschaftsabbrüchen in der EU. Unter anderem sollte das Recht, die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen, generellen Einschränkungen und staatlicher Aufsicht unterzogen werden. Am 22. Oktober 2013 hatte das Parlament den Bericht bereits abgelehnt und an den Ausschuss zurücküberwiesen.

Auch Ingrid Fischbach und Maria Flachsbarth hatten sich im Vorfeld der Abstimmung schriftlich an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, gewandt, um ihre Besorgnis zum Ausdruck zu bringen.

Pressekontakt:: CDU/CSU - Bundestagsfraktion