CDU stellt Strafanzeige nach Übergriffen auf Besorgte-Eltern Demo
(PM CDU-Hamburg) Am vergangenen Wochenende haben mehrere Personen eine friedliche Versammlung auf dem Rathausmarkt gewaltsam gestört und Teilnehmer angegriffen. Damit wurde der Tatbestand des § 21 des Versammlungsgesetzes erfüllt.
Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind demokratische Grundwerte, die für ein friedliches Miteinander unverhandelbar sind. Der Senat muss daher alles tun, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und die Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dazu erklärt Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wer die Durchführung nicht verbotener Demonstrationen mit Gewalt oder durch Störungen verhindern will, zeigt damit seine antidemokratische Gesinnung und macht sich strafbar. Auch wenn man die Ziele einer Demonstration für abwegig und falsch hält, darf es nicht üblich werden, demokratisch zulässige Demonstrationen durch Gewalt und Störung zu unterbinden. Das Recht auf die eigene Meinungsfreiheit ist zuallererst auch die Pflicht, die Meinung anderer zu respektieren. Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen sind vor diesem Hintergrund nicht hinnehmbar.
Daher hat Kai Voet van Vormizeele eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der Gewalttaten und Störungen der Demo der ‚Besorgten Eltern‘ gestellt.“
Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind demokratische Grundwerte, die für ein friedliches Miteinander unverhandelbar sind. Der Senat muss daher alles tun, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und die Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dazu erklärt Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wer die Durchführung nicht verbotener Demonstrationen mit Gewalt oder durch Störungen verhindern will, zeigt damit seine antidemokratische Gesinnung und macht sich strafbar. Auch wenn man die Ziele einer Demonstration für abwegig und falsch hält, darf es nicht üblich werden, demokratisch zulässige Demonstrationen durch Gewalt und Störung zu unterbinden. Das Recht auf die eigene Meinungsfreiheit ist zuallererst auch die Pflicht, die Meinung anderer zu respektieren. Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen sind vor diesem Hintergrund nicht hinnehmbar.
Daher hat Kai Voet van Vormizeele eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der Gewalttaten und Störungen der Demo der ‚Besorgten Eltern‘ gestellt.“