Bundesverfassungsgericht stärkt Elternrechte
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Gerichtsentscheidung aufgehoben, mit der den Eltern das Sorgerecht entzogen worden war und stärkt somit die Rechte von Eltern.
Bereits in den vergangenen Monaten hatte das Verfassungsgericht in mehreren ähnlichen Fällen ebenso entschieden. Die Verfassungsrichter betonen das Elternrecht und sagen,
„dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen stellen darf“.
Ein Kind dürfe seinen Eltern nur weggenommen werden, wenn deren Fehlverhalten massiv sei und das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet sei. “Eltern müssen ihre Erziehung nicht positiv unter Beweis stellen. Vielmehr müsse für einen Kindesentzug ein gravierend schädigendes Erziehungsversagen vorliegen“, erklärten die Verfassungsrichter. Anhand der zahllosen Beispiele von Behördenwillkür, bei denen Kinder allzu leichtfertig und ohne genaue Prüfung aus ihren Familien genommen, und Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, führte zu massiver Kritik der Verfassungsrichter gegenüber Behörden und Gutachtern.
Die Serie der Karlsruher Entscheidungen, mit denen der Entzug des Sorgerechts in mehreren Fällen für verfassungswidrig erklärt worden ist, fällt in eine Zeit, in der immer mehr Kinder von den Jugendämtern aus ihren Familien genommen wurden. Im Jahr 2013 passierte dies mehr als 6500-mal.
Mit Informationen der Stuttgarter Zeitung vom 28.11.2014
Bereits in den vergangenen Monaten hatte das Verfassungsgericht in mehreren ähnlichen Fällen ebenso entschieden. Die Verfassungsrichter betonen das Elternrecht und sagen,
„dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen stellen darf“.
Ein Kind dürfe seinen Eltern nur weggenommen werden, wenn deren Fehlverhalten massiv sei und das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet sei. “Eltern müssen ihre Erziehung nicht positiv unter Beweis stellen. Vielmehr müsse für einen Kindesentzug ein gravierend schädigendes Erziehungsversagen vorliegen“, erklärten die Verfassungsrichter. Anhand der zahllosen Beispiele von Behördenwillkür, bei denen Kinder allzu leichtfertig und ohne genaue Prüfung aus ihren Familien genommen, und Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, führte zu massiver Kritik der Verfassungsrichter gegenüber Behörden und Gutachtern.
Die Serie der Karlsruher Entscheidungen, mit denen der Entzug des Sorgerechts in mehreren Fällen für verfassungswidrig erklärt worden ist, fällt in eine Zeit, in der immer mehr Kinder von den Jugendämtern aus ihren Familien genommen wurden. Im Jahr 2013 passierte dies mehr als 6500-mal.
Mit Informationen der Stuttgarter Zeitung vom 28.11.2014