Bundestagsabgeordneter Hubert Hüppe: Befürwortern der embryonalen Stammzellforschung gehen die Argumente aus

Anlässlich der Anhörung im Bundestag vom 3. März 2008 zum Stammzellgesetz erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Urheber eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfes zum Stammzellgesetz, der auf die Abschaffung der umstrittenen Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen zielt, und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":

Die Anhörung hat bestätigt, dass die vor Jahren verhießenen Therapien in zehn Jahren weltweiter Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und nach sechs Jahren Stammzellgesetz ausgebliebensind. Bis heute wurde mit ihnen weltweit keine einzige klinische Studien am Menschen durchgeführt. Dem steht schon das unberrschbare Tumorrisiko embryonaler Stammzellen entgegen.

Zunehmend wird deshalb heute argumentiert, embryonale Stammzellforschung sei nötig, um mit ihnen Erkenntnisse zu gewinnen, die für die ethisch unproblematischen adulten Stammzellen unverzichtbar seien. Zwar waren die Sachverständigen durch den Forschungsausschuss gebeten worden, eine entsprechende schriftliche Leitfrage zu beantworten. Doch keine der dazu vorgelegten Antworten hat ein einziges konkretes Beispiel für solch eine Erkenntnis benannt.

Vielmehr hat in der Anhörung der internationale Pionier der Stammzelltherapie des Herzinfarktes, Professor Strauer aus Düsseldorf, klar zum Ausdruck gebracht, dass er seine Therapie ohne jeglichen Rückgriff auf Erkenntnisse mit menschlichen embryonalen Stammzellen entwickelt hat.

Die DVCK e.V. unternimmt zur Zeit eine Internetaktion zur Unterstützung des Gesetzesentwurfes von MdB Hubert Hüppe. Klicken Sie HIER