Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen besorgt um Bluttest auf Down-Syndrom
(idea) – Der Bluttest zur vorgeburtlichen Feststellung des Down-Syndroms (Trisomie 21) bereitet 150 Abgeordneten aus allen vier Fraktionen im Deutschen Bundestag Sorgen: Sie haben eine 18 Fragen umfassende „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt.
Hintergrund sind die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über eine Erprobung des Bluttests. Ergebnis könnte seine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sein. Dann würden sie die Kosten erstatten. Aktuell wird diese Blutuntersuchung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Der Preis liegt bei mindestens 485 Euro. Die Abgeordneten befürchten, dass die Möglichkeit, sehr früh und „risikoarm“ zu testen, auch die gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, dieses Angebot zu nutzen. Damit erhöhe sich der Druck, ein „perfektes“ Kind zu gebären. Eltern könnten bei einer Entscheidung für ein behindertes Kind künftig immer mehr in Erklärungsnot geraten.
Verwiesen wird auf Dänemark. Dort werde der Bluttest seit 2005 allen Schwangeren angeboten. Seitdem habe sich die Zahl der mit Down-Syndrom geborenen Kinder halbiert. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der mit Trisomie 21 lebend geborenen Kinder in Deutschland während der vergangenen 15 Jahre entwickelt hat und worin der medizinische Zweck der Blutuntersuchung bestehe. Nach eigenen Angaben handelt es sich seit der Deutschen Einheit 1990 um die erste Kleine Anfrage, die von allen Bundestagsfraktionen getragen wird.
Eingebracht wurde sie auch von dem stellvertretenden Vorsitzenden der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), dem Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU). Er sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass die vorgeburtliche Blutuntersuchung als Kassenleistung nicht mit den Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft zusammenpasse: „Die Praxis, dass Kinder mit Behinderung unter der medizinischen Indikation bis zur Geburt abgetrieben werden, hat mit Inklusion nichts zu tun.“ Weiter fragt Hüppe: „Welchen Sinn hat eine von der Mitgliederschaft der Krankenkassen finanzierte Diagnose, die keinen therapeutischen Nutzen hat? Ist es die Aufgabe der Krankenkassen, die Abtreibung von behinderten Kindern zu fördern?“ Es sei die schlimmste Diskriminierung überhaupt, dass von der Norm abweichende Kinder getötet werden. Schon jetzt finde bei über 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom eine Abtreibung statt. Ein weiterer Anstieg sei zu befürchten, wenn der Bluttest zur Kassenleistung werde.
Bislang habe es über dieses Thema keine gesellschaftliche Diskussion gegeben. Diese wolle man mit der Kleinen Anfrage anstoßen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte gegenüber idea zu der Diskussion um den Bluttest: „Der medizinische Fortschritt stellt uns immer wieder vor ethische Herausforderungen. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht denken, wir könnten auf Erkenntnis einfach verzichten, weil es leichter ist, mit Nichtwissen umzugehen als mit Wissen.“ Trotzdem müsse man sich mit Risiken einer „erweiterten Erkenntnismöglichkeit“ sehr intensiv beschäftigen. Die Gefahr einer Selektion menschlichen Lebens müsse sehr ernst genommen werden. Gröhe: „Die Frage, wie wir Menschen ethisch befähigen oder ihnen in Konflikten helfen, mit solchem Mehrwissen über den Gesundheitszustand eines ungeborenen Kindes umzugehen, ist eine große Herausforderung.“
Hintergrund sind die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über eine Erprobung des Bluttests. Ergebnis könnte seine Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sein. Dann würden sie die Kosten erstatten. Aktuell wird diese Blutuntersuchung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Der Preis liegt bei mindestens 485 Euro. Die Abgeordneten befürchten, dass die Möglichkeit, sehr früh und „risikoarm“ zu testen, auch die gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, dieses Angebot zu nutzen. Damit erhöhe sich der Druck, ein „perfektes“ Kind zu gebären. Eltern könnten bei einer Entscheidung für ein behindertes Kind künftig immer mehr in Erklärungsnot geraten.
Verwiesen wird auf Dänemark. Dort werde der Bluttest seit 2005 allen Schwangeren angeboten. Seitdem habe sich die Zahl der mit Down-Syndrom geborenen Kinder halbiert. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der mit Trisomie 21 lebend geborenen Kinder in Deutschland während der vergangenen 15 Jahre entwickelt hat und worin der medizinische Zweck der Blutuntersuchung bestehe. Nach eigenen Angaben handelt es sich seit der Deutschen Einheit 1990 um die erste Kleine Anfrage, die von allen Bundestagsfraktionen getragen wird.
Eingebracht wurde sie auch von dem stellvertretenden Vorsitzenden der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), dem Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU). Er sagte der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass die vorgeburtliche Blutuntersuchung als Kassenleistung nicht mit den Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft zusammenpasse: „Die Praxis, dass Kinder mit Behinderung unter der medizinischen Indikation bis zur Geburt abgetrieben werden, hat mit Inklusion nichts zu tun.“ Weiter fragt Hüppe: „Welchen Sinn hat eine von der Mitgliederschaft der Krankenkassen finanzierte Diagnose, die keinen therapeutischen Nutzen hat? Ist es die Aufgabe der Krankenkassen, die Abtreibung von behinderten Kindern zu fördern?“ Es sei die schlimmste Diskriminierung überhaupt, dass von der Norm abweichende Kinder getötet werden. Schon jetzt finde bei über 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom eine Abtreibung statt. Ein weiterer Anstieg sei zu befürchten, wenn der Bluttest zur Kassenleistung werde.
Bislang habe es über dieses Thema keine gesellschaftliche Diskussion gegeben. Diese wolle man mit der Kleinen Anfrage anstoßen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte gegenüber idea zu der Diskussion um den Bluttest: „Der medizinische Fortschritt stellt uns immer wieder vor ethische Herausforderungen. Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir nicht denken, wir könnten auf Erkenntnis einfach verzichten, weil es leichter ist, mit Nichtwissen umzugehen als mit Wissen.“ Trotzdem müsse man sich mit Risiken einer „erweiterten Erkenntnismöglichkeit“ sehr intensiv beschäftigen. Die Gefahr einer Selektion menschlichen Lebens müsse sehr ernst genommen werden. Gröhe: „Die Frage, wie wir Menschen ethisch befähigen oder ihnen in Konflikten helfen, mit solchem Mehrwissen über den Gesundheitszustand eines ungeborenen Kindes umzugehen, ist eine große Herausforderung.“