Bundestag verschärft Jugendmedienschutzgesetz gegen "Killerspiele"

Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen.

Federführend für das neue Gesetz war Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Ihr Ziel ist, daß "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen" mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt wird.

Wie sich die Novelle in der Praxis auswirkt, ist noch unklar, denn die Definition dessen, was geprüft und indiziert werden soll, ziemlich schwammig ist. Letztendlich werden Gerichtsurteile das neue Gesetz mit konkretem Inhalt füllen müssen.

Angebote aus dem Internet werden allerdings nicht durch das neue gesetz tangiert, was FDP, Linke und Grüne bemängelt haben. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, kritisierte, mit der Neuregelung treibe man die Jugendlichen "vorsätzlich ins ungeregelte Internet".

Der Anstoß für die Gesetzesnovelle gaben diverse Amokläufe in den letzten Jahren, bei denen jugendliche Konsumenten von Killerspielen Schüler aus reiner Aggressivität erschossen haben.