Bundesregierung plant Verbot sexistischer Werbung

Die Bundesregierung plant „sexistische“ Werbung zu verbieten. Federführend ist Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD). Mit dem Vorhaben soll besonders gegen „frauenverachtende Werbung“ vorgegangen werden, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Das Gesetzesprojekt aus dem Bundesjustizministerium wird vor allem von Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, welches „aggressive geschäftliche Handlungen“ untersagt. Darunter versteht man auch Werbung, die als „menschenrechtsverletzend“ eingestuft werden kann. Der Sinn dieses Gesetzes ist zu verhindern, dass manche Unternehmen sich gegenüber der Konkurrenz Vorteile verschaffen, indem sie auf besonders aggressive Art und Weise die Kunden ansprechen.

Konkret soll das Gesetz Werbung bekämpfen, die „sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen“ darstellt.

Das Gesetzesprojekt wird von Union und FDP kritisiert. Ein solcher „Gesinnungs-TÜV“ sei ein Schritt Richtung Nanny-Staat, der dem Bürger nichts zutraut und Verbraucher für unmündig hält, so Christian Lindner von der FDP. Kritik äußerten auch die AfD und der Chef des Verbandes für Dialogmarketing (FAZ vom 12. April 2016).


Oft ist die im Gesetzentwurf bedachte Werbung erotisch oder gar am Rande der Pornographie. Insofern ist unverständlich, wieso nicht auch Argumente aus dem Jugendmedienschutz zur Bekämpfung dieser Art Werbung herangezogen werden. Es ist höchste Zeit, dass der Jugendmedienschutz eine Aufwertung erfährt und auch stringenter in der Evaluation von Anzeigen, Werbespots und Plakaten zum Maßstab genommen wird.