Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert


Der umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, gewerbsmäßige Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen. Angehörige und andere nahestehende Personen blieben aber straffrei.

Von Ärzten und Pflegekräften ist allerdings nicht mehr explizit die Rede. Ihre Mitwirkung wird aber nicht ausgeschlossen und könnte straffrei bleiben, falls sie den Patienten seit langem besonders nahe stehen. Aus diesem Grund wird befürchtet, dass sich die Rolle des Arztes langfristig ändert.

Nun geht der Entwurf in die parlamentarische Beratung.

Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde massiv von Kirchen, Lebensrechtlern und der Deutschen Hospiz Bewegung kritisiert.

In allen bioethischen Themen, sowie das Lebensrecht, wirkten sich die allerersten Reformen schließlich wie ein Dammbruch, egal wie gering die Liberalisierung zunächst war: Abtreibungsgesetzgebung, Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Klonen usw.

Es gibt keinen Grund, wieso hinsichtlich der Sterbehilfe nicht dasselbe passieren soll.

Besonders bedenklich ist, dass so getan wird, als ob seitens der „Angehörigen und anderen nahestehenden Personen“ kein besonderes Interesse am Selbstmord besteht. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ kommentiert dazu in der gedruckten Ausgabe vom 29. August: „Mitunter haben gerade Nahestehende ein besonderes Interesse am (Frei-)Tod des Nächsten. Dahinter kann ein schändlicher materieller Wunsch stehen. Oder der Vorsatz, es nicht auf womöglich langjährige Pflege ankommen zu lassen. Oder der missverstandene Wunsch des Schwerkranken. Solche Konstellationen kann man nicht pauschal unterstellen, aber auch nicht ignorieren. Nicht jede Tür lässt sich wieder schließen.“