Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nahezu unverändert
Der umstrittene Gesetzentwurf sieht vor, gewerbsmäßige
Sterbehilfe künftig unter Strafe zu stellen. Angehörige und andere nahestehende
Personen blieben aber straffrei.
Von Ärzten und Pflegekräften ist allerdings nicht mehr
explizit die Rede. Ihre Mitwirkung wird aber nicht ausgeschlossen und könnte
straffrei bleiben, falls sie den Patienten seit langem besonders nahe stehen.
Aus diesem Grund wird befürchtet, dass sich die Rolle des Arztes langfristig
ändert.
Nun geht der Entwurf in die parlamentarische
Beratung.
Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger wurde massiv von Kirchen, Lebensrechtlern und der Deutschen
Hospiz Bewegung kritisiert.
In allen bioethischen Themen, sowie das Lebensrecht,
wirkten sich die allerersten Reformen schließlich wie ein Dammbruch, egal wie
gering die Liberalisierung zunächst war: Abtreibungsgesetzgebung,
Stammzellenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Klonen usw.
Es gibt keinen Grund, wieso hinsichtlich der
Sterbehilfe nicht dasselbe passieren soll.
Besonders bedenklich ist, dass so getan wird, als ob
seitens der „Angehörigen und anderen nahestehenden Personen“ kein besonderes
Interesse am Selbstmord besteht. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
kommentiert dazu in der gedruckten Ausgabe vom 29. August: „Mitunter haben
gerade Nahestehende ein besonderes Interesse am (Frei-)Tod des Nächsten.
Dahinter kann ein schändlicher materieller Wunsch stehen. Oder der Vorsatz, es
nicht auf womöglich langjährige Pflege ankommen zu lassen. Oder der
missverstandene Wunsch des Schwerkranken. Solche Konstellationen kann man nicht
pauschal unterstellen, aber auch nicht ignorieren. Nicht jede Tür lässt sich
wieder schließen.“