Bundesjustizministerium legt „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ vor

Kernforderung des Entwurfs des Bundesjustizministeriums ist eine deutliche Ausdehnung der Befugnisse von Jugendämtern und Familiengerichten: „Dies setzt aber voraus, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweiligen Aufgaben im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft wahrnehmen und das Bewusstsein für die jeweiligen Rollen schärfen.“

Das vorgelegte Gesetz verschafft dadurch dem Staat Eingriffmöglichkeiten in das Erziehungsrecht, die weit über die bestehenden hinausgehen. Dadurch wird das Sorgerecht der Eltern über ihre Kinder erheblich geschwächt.

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