Bundesbeauftragter für Missbrauchsopfer: Schnellere Hilfe für Opfer von Missbrauch
Der Bundesbeauftragte für Missbrauchsopfer, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte am 22.05.2015 Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf, die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Opferentschädigungsgesetzes weiter voranzutreiben.
Rörig sei entsetzt darüber, dass nach zwei Jahren der Ankündigung der Reform noch nicht einmal ein Entwurf aus dem zuständigen Ministerium vorliege.
Das Entschädigungsgesetz soll den Opfern von Missbrauchsfällen den Weg zu Unterstützung und finanzieller Hilfe ebnen. Zur Reform des Gesetzes soll nach Ansicht Rörigs vor allem der “Kausalitätsnachweis“ vereinfacht werden. Bisher seien die Opfer einem komplizierten Verfahren zur Glaubhaftigkeit ausgesetzt. Das verbesserte Entschädigungsrecht müsse eine sensiblere Anhörung der Opfer sicherstellen. Derzeit verfügen die staatlichen Stellen nicht über entsprechend geschultes psychologisches Personal.
Weiter forderte Rörig die Laufzeit des Opfer-Fonds über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern, weil die Reform des Entschädigungsgesetzes offensichtlich nicht vorankomme. Der auf 100 Millionen Euro veranschlagte Fond sollte je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden; bislang haben jedoch nur der Bund aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ihre Einlagen geleistet. Endlich müssten aber auch die Bundesländer der Pflicht nachkommen, ihre Anteile in den Opferfonds einzuzahlen.
Rörig sei entsetzt darüber, dass nach zwei Jahren der Ankündigung der Reform noch nicht einmal ein Entwurf aus dem zuständigen Ministerium vorliege.
Das Entschädigungsgesetz soll den Opfern von Missbrauchsfällen den Weg zu Unterstützung und finanzieller Hilfe ebnen. Zur Reform des Gesetzes soll nach Ansicht Rörigs vor allem der “Kausalitätsnachweis“ vereinfacht werden. Bisher seien die Opfer einem komplizierten Verfahren zur Glaubhaftigkeit ausgesetzt. Das verbesserte Entschädigungsrecht müsse eine sensiblere Anhörung der Opfer sicherstellen. Derzeit verfügen die staatlichen Stellen nicht über entsprechend geschultes psychologisches Personal.
Weiter forderte Rörig die Laufzeit des Opfer-Fonds über das Jahr 2016 hinaus zu verlängern, weil die Reform des Entschädigungsgesetzes offensichtlich nicht vorankomme. Der auf 100 Millionen Euro veranschlagte Fond sollte je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden; bislang haben jedoch nur der Bund aus Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ihre Einlagen geleistet. Endlich müssten aber auch die Bundesländer der Pflicht nachkommen, ihre Anteile in den Opferfonds einzuzahlen.