Bundesärztekammer-Präsident Montgomery fordert striktes Verbot der organisierten Sterbehilfe
Der Präsident der Bundesärztekammer vermutet eine Umgehung des Sterbehilfe-Verbots und fordert ein strikteres Gesetz. Anlass für die Vermutung des Ärztepräsidenten ist das jüngst veröffentlichte „Weißbuch 2012“ der Organisation „Sterbehilfe Deutschland“ des ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Laut diesem Bericht unterstützte der Verein im vergangenen Jahr 27 Menschen bei der Selbsttötung.Die angegebenen Zahlen entsprechen etwa die Ausmaße der begleiteten Suizidfälle in den Niederlanden und der Schweiz. Dort steigen die Fallzahlen seit Jahren.
78 % der Fälle waren Frauen, eine davon war nur 46 Jahre alt. Diese Ärzte operieren streng abgeschirmt. Zwar ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland jnoch kein Straftatbestand. Nach dem 2011 verschärften ärztlichen Standesrecht aber ist sie strengstens untersagt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte im Jahr 2009 angekündigt, eine verschärfung der Gesetze vorzunehmen. Die FDP will nur gewerbliche Sterbehilfe verbieten, die CSU jede Form.
Motgomery zeigte sich entsetzt darüber, dass es sich meistens um depressive und andere psychisch labile Menschen handelte, Menschen also, dessen freier Wille eingegrenzt sei. Die "Frankfurter Rundschau" vom 10. April 2012 berichtet vom Fall eines "Herrn C" dessen Willensfreiheit „durch die psychische Fehlentwicklung deutlich eingeschränkt“ sei.