Bundesärztekammer gegen Sterbehilfe
Die Bundesärztekammer
hält an ihrer Ablehnung der ärztlich assistierten Sterbehilfe fest. Es
dürfe keine ärztliche Option sein, in schwierigen oder hoffnungslosen
Situationen einem Patienten eine aktive Selbsttötung zu empfehlen oder
daran mitzuwirken, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank
Ulrich Montgomery, am Donnerstag in Berlin. Er äußerte sich bei einer
Sitzung des Deutschen Ethikrates zum Thema Suizid und Suizidbeihilfe.
Entscheidend sei, dass sich die Gesellschaft den drängenden Fragen von
Suizid und Suizidbeihilfe sowie der Betreuung schwerstkranker Menschen
stelle. So müssten Palliativmedizin und die notwendigen medizinischen
Einrichtungen ausgebaut werden. Weiter müsse für eine würdige Alten- und
Krankenpflege gesorgt werden.
Der Vorsitzende des Nationalen Suizidpräventionsprogramms,
Armin Schmidtke, bezeichnete die gestiegene Quote von Selbsttötungen
bei älteren Frauen in Deutschland als auffällig. Viele hätten Angst vor
Einsamkeit, Hilflosigkeit und entwürdigender Behandlung in Altersheimen
und Krankenhäusern, sagte der Mediziner der Universität Würzburg. Er
sprach sich ebenfalls für eine bessere Palliativversorgung aus. Dabei
müsse unter Umständen auch eine Verkürzung der Lebenszeit in Kauf
genommen werden.
Auch nach Ansicht der Sterbehilfeorganisation Exit ist die Suizidhilfe
keine ärztliche Aufgabe, sondern fällt in die persönliche Verantwortung
und die Entscheidung der Ärzte.
Vorstandsmitglied Marion Schafroth wies jedoch Befürchtungen
Montgomerys zurück, wonach die Bereitschaft zur Sterbehilfe das
ärztliche Berufsethos zerstören würde. Sterbehilfe könne der letzte, von
Leiden erlösende und manchmal beste Dienst für einen Mitmenschen sein.
Das Bundeskabinett hatte im August einen Gesetzentwurf zur Suizid-Beihilfe beschlossen.
Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
vorgelegte Entwurf soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung
abzielende Suizid-Beihilfe etwa durch einen kommerziell arbeitenden
Verein verbieten. Weiterhin erlaubt sein soll aber die Suizid-Beihilfe
aus altruistischen Motiven etwa durch nahe Angehörige von
Schwerstkranken oder andere ihnen nahestehende Personen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt