Bistum Limburg: Ehe als Fundament der Familie schützen
Presseerklärung des Bistums LimburgDie katholische Kirche sieht sich verpflichtet, für homosexuelle Personen angemessene Formen der Seelsorge zu suchen. Nach der Lehre der Kirche kann dies jedoch in keiner Weise zur rechtlichen Anerkennung oder Segnung von homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Wie das Bistum Limburg dazu am Mittwoch (20.8.) erklärte, ist eine Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften durch katholische Seelsorger deshalb nicht möglich. Sonst könne der falsche Eindruck entstehen, dass die katholische Kirche homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe gleichstelle.
Nach der Lehre der katholischen Kirche sind alle Gläubigen verpflichtet, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben. Aus diesem Grund ist es in katholischen Kirchen unmöglich, eingetragene Lebenspartnerschaften zu segnen. Es gibt nach Angaben des Bistums „keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“
Konsequenzen in Wetzlar: Bischof hat Bezirksdekan abberufen
Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Limburg) hat einem katholischen Pfarrer in Wetzlar deshalb das Amt als Bezirksdekan entzogen. Der Pfarrer hatte am vergangenen Freitag (15.8.) im Wetzlarer Dom eine Feier einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mitgestaltet, was nicht nur bei Katholiken, sondern auch bei evangelischen Christen Irritationen und Proteste auslöste. Um weiteren Schaden von der Kirche abzuwenden, hat ihn der Bischof von Limburg am Dienstag (19. 8.) – nach Bekanntwerden des Vorgangs – vom Amt als Bezirksdekan abberufen. Nach einem Gespräch mit dem Bischof zeigte sich der Wetzlarer Pfarrer einsichtig: Er habe solche Segenshandlungen für eingetragene Lebenspartnerschaften zuvor nie vorgenommen und werde dies auch in Zukunft nicht mehr tun. In den nächsten Tagen soll ein kommissarischer Bezirksdekan für den Bezirk Wetzlar ernannt werden, der das notwendige Vertrauen des Bischofs genießt - Bezirksdekane sind Vertreter des Bischofs in den Bezirken.
Quelle: Presseamt