Bischofskonferenz fordert umfassendes Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung
Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur aktuellen Diskussion über die Beihilfe zur Selbsttötung
Seit einigen Monaten ist die Debatte um die
Sterbehilfe in Deutschland neu entbrannt, unter anderem ausgelöst durch
einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium. Am 29. August
2012 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit
der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ verabschiedet. Vor
diesem Hintergrund hat sich der Ständige Rat der Deutschen
Bischofskonferenz erneut mit diesen wichtigen Fragestellungen zum Thema
Sterbehilfe befasst und nimmt im Anschluss an bisherige Äußerungen
Stellung (vgl. dazu die Sammlung kirchlicher Texte „Sterbebegleitung
statt aktiver Sterbehilfe“ = Gemeinsame Texte 17, 2. erweiterte Auflage
Mai 2011, Bonn/Hannover).
Die Sorge um eine menschenwürdige Sterbebegleitung, die sich an den Grundsätzen der Leidminderung, Zuwendung und Fürsorge orientiert und die jede Form der Unterstützung zur Selbsttötung entschieden ablehnt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die katholische Kirche hat sie höchste Bedeutung. Das Leben eines jeden Menschen – gerade auch des hilfsbedürftigen, alten, kranken und verzweifelten – ist unbedingt zu schützen. Gott hat den Menschen nach seinem Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Niemandem steht es zu, über den Wert oder Unwert eines menschlichen Lebens zu befinden oder dieses vorzeitig zu beenden. Daher begrüßt es die katholische Kirche, wenn Initiativen ergriffen werden, um die in den letzten Jahren alarmierend gestiegene Anzahl von Fällen des begleiteten Suizids grundlegend einzudämmen und die Beihilfe zur Selbsttötung nicht zu einer normalen, gesellschaftlich anerkannten Dienstleistung werden zu lassen. Als ethisch verwerflich verurteilt sie die öffentliche Duldung oder Förderung jeder Form von institutionalisierter Suizidhilfe, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Notleidenden eine schnelle und effiziente Möglichkeit für die Selbsttötung anzubieten. Ein gesetzliches Verbot lediglich des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz, da eine solche Engführung sogar den Eindruck erwecken könnte, alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen.
Gerade angesichts der aktuellen Debatte kommt es darauf an, unzweideutig für die Achtung der Menschenwürde einzutreten. Der Wunsch zu sterben, wird oft erst aus Verzweiflung geboren. In vielen Fällen ist er nicht von Dauer, wenn dem Kranken liebevolle Begleitung sowie optimale medizinische und psychosoziale Betreuung zuteil werden. Hier sind besonders die Heilberufe gefordert.
Die deutschen Bischöfe drängen daher auf eine Ausweitung der Hospizangebote und eine Verbesserung der palliativ-medizinischen Versorgung und sprechen sich nachdrücklich für ein umfassendes Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung aus.
Die Sorge um eine menschenwürdige Sterbebegleitung, die sich an den Grundsätzen der Leidminderung, Zuwendung und Fürsorge orientiert und die jede Form der Unterstützung zur Selbsttötung entschieden ablehnt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die katholische Kirche hat sie höchste Bedeutung. Das Leben eines jeden Menschen – gerade auch des hilfsbedürftigen, alten, kranken und verzweifelten – ist unbedingt zu schützen. Gott hat den Menschen nach seinem Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Niemandem steht es zu, über den Wert oder Unwert eines menschlichen Lebens zu befinden oder dieses vorzeitig zu beenden. Daher begrüßt es die katholische Kirche, wenn Initiativen ergriffen werden, um die in den letzten Jahren alarmierend gestiegene Anzahl von Fällen des begleiteten Suizids grundlegend einzudämmen und die Beihilfe zur Selbsttötung nicht zu einer normalen, gesellschaftlich anerkannten Dienstleistung werden zu lassen. Als ethisch verwerflich verurteilt sie die öffentliche Duldung oder Förderung jeder Form von institutionalisierter Suizidhilfe, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Notleidenden eine schnelle und effiziente Möglichkeit für die Selbsttötung anzubieten. Ein gesetzliches Verbot lediglich des gewerbsmäßigen, also gewinnorientierten Handelns greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz, da eine solche Engführung sogar den Eindruck erwecken könnte, alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen.
Gerade angesichts der aktuellen Debatte kommt es darauf an, unzweideutig für die Achtung der Menschenwürde einzutreten. Der Wunsch zu sterben, wird oft erst aus Verzweiflung geboren. In vielen Fällen ist er nicht von Dauer, wenn dem Kranken liebevolle Begleitung sowie optimale medizinische und psychosoziale Betreuung zuteil werden. Hier sind besonders die Heilberufe gefordert.
Die deutschen Bischöfe drängen daher auf eine Ausweitung der Hospizangebote und eine Verbesserung der palliativ-medizinischen Versorgung und sprechen sich nachdrücklich für ein umfassendes Verbot organisierter Beihilfe zur Selbsttötung aus.