Bischof Voderholzer (Regensburg): "Ehe für alle" wäre "Abkehr von einer Menschheitserfahrung seit unvordenklichen Zeiten"
Bischof Rudolf Voderholzer. Foto: Bistum Regensburg |
Aller Voraussicht nach wird dem Bundestag am kommenden Freitag, 30. Juni, ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt, der homosexuelle Partnerschaften in allem mit der Ehe gleichstellt.
Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, bedeutete dies die Abkehr von einer in der Menschheitserfahrung seit unvordenklichen Zeiten hochgehaltenen und vom Grundgesetz ausdrücklich geschützten Institution: vom Verständnis von "Ehe" als dauerhafter Gemeinschaft von Mann und Frau, offen auf Nachkommenschaft und als einziger Ort, an dem Menschen auf natürliche Weise gezeugt und zur Welt gebracht werden.
Niemand wird diskriminiert, wenn die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau als der Ort der Zukunftseröffnung einer Gesellschaft privilegiert und besonders geschützt wird.
Das Gesetz ginge nur einen kleinen Personenkreis unmittelbar an. Mittelbar aber betrifft es die ganze Gesellschaft. Gesetze sind immer auch norm- und bewusstseinsbildend. Ich bin daher überzeugt, dass wir der heranwachsenden Generation einen besseren Dienst erweisen, wenn wir ihr die Ehe weiterhin als besonders geschützte Gemeinschaft von Mann und Frau und damit als Orientierungspunkt und Wegweiser zu einem gelingenden Leben gerade auch im Dienst an der Zukunft der Gesellschaft vor Augen stellen.
Angesichts der schon lange besorgniserregenden demographischen Entwicklung in unserem Land verdienten anstelle der geforderten Gleichstellung vielmehr die Förderung von Ehe und Familie im Sinne des Grundgesetzes alle Kraft und Phantasie der politisch Verantwortlichen.
Ich appelliere an alle Abgeordneten, im Falle einer Abstimmung ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden und an der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe als einer Verbindung von einem Mann und einer Frau festzuhalten.