Bischof Tebartz-van Elst für ein vollständiges Verbot der PID
Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst setzt sich für ein vollständiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. In einem persönlichen Schreiben wendet sich der Bischof von Limburg an die Bundestagsabgeordneten aus der Diözese. Er bittet sie, sich den Gesetzentwurf, der ein vollständiges Verbot der PID vorsieht, bei den kommenden Abstimmungen zu Eigen zu machen.
Die Vernichtung von nicht verwendeten Embryonen sei nicht gerechtfertigt, auch dann nicht, wenn das Herbeiführen und Ermöglichen einer Schwangerschaft zweifellos ein hohes Ziel sei, so Bischof Tebartz-van Elst. „Die PID ist daher ethisch grundsätzlich anders zu bewerten als die vorgeburtliche Diagnostik (PND) im Mutterleib, da die PID eine Selektion menschlichen Lebens voraussetzt, bei der es ausnahmslos immer auch zur Aussonderung und Tötung menschlichen Lebens kommt“, betont der Bischof. Bei einem vollständigen Verbot der PID handele es sich nicht um „einen christlichen Sonderweg“. Die PID verletze den Grundsatz der Unantastbarkeit und Unverfügbarkeit jeden menschlichen Lebens und stelle damit einen wichtigen Punkt der Demokratie in Frage.
Entschieden widerspricht Tebartz-van Elst Argumentationsversuchen, die für eine Vereinbarkeit von Pränataldiagnostik (PND) und der PID werben. Zur PND gehöre eine Beratungs- und Entscheidungsphase, die es bei der PID gar nicht geben könne, „da die Entscheidung für oder wider die Transferierung eines – von mehreren – Embryos eine rein medizinisch-technische Entscheidung bleibt.“ Die Frage der PID steigere deshalb nicht das Selbstbestimmungsrecht der Frau. „Ebenso wenig handelt es sich bei der PID um einen ‚Konfliktfall’ im Sinne des § 218 StGB, da es nicht um einen Lebenskonflikt der Schwangeren geht, sondern um einen im Labor wissentlich herbeigeführten Konflikt“, schreibt der Bischof. Der Gesetzgeber habe die Frage der Abtreibung im Schwangerschaftskonflikt bewusst im Strafrecht verortet. Nach einer medizinischen Indikation komme es hier zu der an sich schon unzumutbaren Abwägung zwischen dem Leben der Mutter und dem Leben des Kindes. Da die PID auf einer embryopathischen Indikation beruhe, werde zwischen Leben und Gesundheit entschieden. „Diese Entscheidung, was gesund, glücklich und lebenswert ist, muss den Menschen und unsere Gesellschaft überfordern“, so Tebartz-van Elst.
Quelle: Pressedienst des Bistums Limburg