Bildungsplan Debatte in BW: Verfassungsrechtliche Bedenken der CDU ersetzen keine klare politische Positionierung
Mathias von Gersdorff
Landtagsabgeordnete der CDU in Baden-Württemberg äußern verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des „Bildungsplanes 2015“ der grün-roten Landesregierung. Ebenso haben sie Vorbehalte gegen den kürzlich bekannt gewordenen „Aktionsplan für Akzeptanz“ des Sozialministeriums unter der Leitung von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).
„Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ und ein eventueller Gang zum Verfassungsgericht klingt zunächst ganz gut. Das ist es aber nicht.
In der Vergangenheit (§ 218 StGB oder Lebenspartnerschaftsgesetz) hat die CDU immer wieder diesen Weg gewählt, um „schwierige“ Themen nicht parlamentarisch und in der Öffentlichkeit bekämpfen zu müssen.
Auf diese Weise zeigte sich die CDU zwar als Gegnerin solcher Projekte, wollte aber nicht die Risiken einer öffentlichen Debatte auf sich nehmen.
Wie hat sich die CDU nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 Anfang der 1990er Jahre und zum Lebenspartnerschaftsgesetz Anfang des 2000er Jahre verhalten? Die CDU hat sich schlicht und ergreifend aus der Debatte völlig zurückgezogen!
Im Falle des § 218 StGB ist das besonders beschämend, weil Karlsruhe dem Bundestag eine „Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ angeordnet hatte. Der Bundestag sollte also im Nachhinein prüfen, ob die Zahl der Abtreibungen nach dem neuen Gesetz tatsächlich sinken würde. Doch die Bundestagsabgeordneten wollten sich mit dem schwierigen Thema überhaupt nicht mehr befassen. Auch der CDU ist das Thema lästig.
Mit Bildungsplan und „Sexueller Vielfalt“ könnte dasselbe passieren: Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen könnten die grün-roten Pläne de facto gestützt und nur sprachlich abgemildert werden: Vor allem würde man sie schwammiger redigieren.
Im Grunde wäre das überhaupt keine Verbesserung, denn Kultusminister Andreas Stoch deutet sowieso schon darauf hin, dass die Reglementierungen vage bleiben werden und die konkrete Ausgestaltung des „Akzeptanz-Unterrichts“ den Schulen überlassen sein wird.
Fazit: „Verfassungsrechtliche Bedenken“ sind kein Ersatz für eindeutige Positionierung und scharfe öffentliche politische Auseinandersetzung.
Was die Menschen von der CDU brauchen, ist ein klares Nein zum Bildungsplan, ein klares Nein zur „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, ein klares Nein zu jeglicher Gender-Indoktrination!
Landtagsabgeordnete der CDU in Baden-Württemberg äußern verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des „Bildungsplanes 2015“ der grün-roten Landesregierung. Ebenso haben sie Vorbehalte gegen den kürzlich bekannt gewordenen „Aktionsplan für Akzeptanz“ des Sozialministeriums unter der Leitung von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).
„Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ und ein eventueller Gang zum Verfassungsgericht klingt zunächst ganz gut. Das ist es aber nicht.
In der Vergangenheit (§ 218 StGB oder Lebenspartnerschaftsgesetz) hat die CDU immer wieder diesen Weg gewählt, um „schwierige“ Themen nicht parlamentarisch und in der Öffentlichkeit bekämpfen zu müssen.
Auf diese Weise zeigte sich die CDU zwar als Gegnerin solcher Projekte, wollte aber nicht die Risiken einer öffentlichen Debatte auf sich nehmen.
Wie hat sich die CDU nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum § 218 Anfang der 1990er Jahre und zum Lebenspartnerschaftsgesetz Anfang des 2000er Jahre verhalten? Die CDU hat sich schlicht und ergreifend aus der Debatte völlig zurückgezogen!
Im Falle des § 218 StGB ist das besonders beschämend, weil Karlsruhe dem Bundestag eine „Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht“ angeordnet hatte. Der Bundestag sollte also im Nachhinein prüfen, ob die Zahl der Abtreibungen nach dem neuen Gesetz tatsächlich sinken würde. Doch die Bundestagsabgeordneten wollten sich mit dem schwierigen Thema überhaupt nicht mehr befassen. Auch der CDU ist das Thema lästig.
Mit Bildungsplan und „Sexueller Vielfalt“ könnte dasselbe passieren: Aus verfassungsrechtlichen Erwägungen könnten die grün-roten Pläne de facto gestützt und nur sprachlich abgemildert werden: Vor allem würde man sie schwammiger redigieren.
Im Grunde wäre das überhaupt keine Verbesserung, denn Kultusminister Andreas Stoch deutet sowieso schon darauf hin, dass die Reglementierungen vage bleiben werden und die konkrete Ausgestaltung des „Akzeptanz-Unterrichts“ den Schulen überlassen sein wird.
Fazit: „Verfassungsrechtliche Bedenken“ sind kein Ersatz für eindeutige Positionierung und scharfe öffentliche politische Auseinandersetzung.
Was die Menschen von der CDU brauchen, ist ein klares Nein zum Bildungsplan, ein klares Nein zur „Akzeptanz sexueller Vielfalt“, ein klares Nein zu jeglicher Gender-Indoktrination!