Bildungsplan 2015: CDU-Landesparteitag kritisiert grün-rote “Bevormundungspolitik”
Pressemitteilung des EAK der CDU, Kreisverband Rems-Murr
Bei ihrem Landesparteitag in Donaueschingen am 22. März 2014 forderten die Delegierten der CDU Baden-Württemberg die grün-rote Landesregierung auf, beim Bildungsplan verfassungsgemäße Grundlagen zu beachten.
Der Beschluss, den der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Rems-Murr mit initiiert hatte, fordert dazu auf, “in den Bildungsplänen des Landes Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) und die Artikel 1 Abs. 1 (Entfaltung in Freiheit) und 16 Abs. 1 (Erziehung auf Grundlage der christlich-abendländischen Kultur) der Landesverfassung einzuhalten.”
Außerdem soll altersgerecht und in den geeigneten Fächern das Thema Nichtdiskriminierung (Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes) aufgenommen und dabei alle Formen einer möglichen Diskriminierung gleich behandelt werden.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung soll das Recht der Eltern beachtet werden, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen (Art. 15 Abs. 3 der Landesverfassung).
Eine Überprüfung von Einstellungen und Haltungen ist im Bildungsplan nicht vorzunehmen, da es nicht Aufgabe der Schule sei, gesellschaftspolitische Einstellungen zu vermitteln.
Der parteiinterne Landesfachausschuss Kultus, Jugend und Sport wurde beauftragt, sich zeitnah damit zu befassen, ob auf eine “spiral-curriculare” (d.h. immer wiederkehrende, dem Alter des Kindes entsprechende) Beschäftigung mit sexueller Vielfalt vor der 7. Klasse aus entwicklungspsychologischen Gründen verzichtet werden soll und ob der Unterricht hier von Fachlehrern, statt von außerschulischen “Experten” durchgeführt werden soll.
Peter Hauk, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, kritisierte in seiner Rede die einseitige Betonung der sexuellen Vielfalt im Bildungsplan als Beispiel der “Bevormundungspolitik” der grün-roten Landesregierung.
„Es ist nun an der Zeit, dass die Landesregierung die Sorgen der Bürger ernst nimmt“, so David Müller, Kreisvorsitzender des EAK Rems-Murr.
Bei ihrem Landesparteitag in Donaueschingen am 22. März 2014 forderten die Delegierten der CDU Baden-Württemberg die grün-rote Landesregierung auf, beim Bildungsplan verfassungsgemäße Grundlagen zu beachten.
Der Beschluss, den der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Rems-Murr mit initiiert hatte, fordert dazu auf, “in den Bildungsplänen des Landes Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) und die Artikel 1 Abs. 1 (Entfaltung in Freiheit) und 16 Abs. 1 (Erziehung auf Grundlage der christlich-abendländischen Kultur) der Landesverfassung einzuhalten.”
Außerdem soll altersgerecht und in den geeigneten Fächern das Thema Nichtdiskriminierung (Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes) aufgenommen und dabei alle Formen einer möglichen Diskriminierung gleich behandelt werden.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung soll das Recht der Eltern beachtet werden, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen (Art. 15 Abs. 3 der Landesverfassung).
Eine Überprüfung von Einstellungen und Haltungen ist im Bildungsplan nicht vorzunehmen, da es nicht Aufgabe der Schule sei, gesellschaftspolitische Einstellungen zu vermitteln.
Der parteiinterne Landesfachausschuss Kultus, Jugend und Sport wurde beauftragt, sich zeitnah damit zu befassen, ob auf eine “spiral-curriculare” (d.h. immer wiederkehrende, dem Alter des Kindes entsprechende) Beschäftigung mit sexueller Vielfalt vor der 7. Klasse aus entwicklungspsychologischen Gründen verzichtet werden soll und ob der Unterricht hier von Fachlehrern, statt von außerschulischen “Experten” durchgeführt werden soll.
Peter Hauk, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, kritisierte in seiner Rede die einseitige Betonung der sexuellen Vielfalt im Bildungsplan als Beispiel der “Bevormundungspolitik” der grün-roten Landesregierung.
„Es ist nun an der Zeit, dass die Landesregierung die Sorgen der Bürger ernst nimmt“, so David Müller, Kreisvorsitzender des EAK Rems-Murr.