Bewährungsstrafe für Prügelattacke auf dem Spielplatz
Eine Mädchen-Clique verprügelte eine 13 Jahre alte Schülerin und stellte das entwürdigende Video ins Internet. Nun stehen die Schlägerinnen vor ihrem Richter.
Das Amtsgericht Tübingen hat am 04.03.2015 fünf Teenager verurteilt. Gegen zwei 14 Jahre alte Mädchen verhängte der Richter unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von je einem halben Jahr auf Bewährung, einwöchigen Arrest sowie 80 Sozialstunden. Drei weitere Mädchen müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der Hintergrund der Tat auf einem Spielplatz im vergangenen November ist weiterhin unklar.
Angeklagt waren sieben Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Nicht alle hatten das erst 13 Jahre alte Opfer geschlagen: Drei Angeklagte hatten die Prügelattacke per Handy aufgenommen. Drei andere seien „Teil einer Drohkulisse“ gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Ein Mädchen war zum Zeitpunkt der Attacke nicht strafmündig.
Neben den zwei verurteilten Schlägerinnen fielen Urteile gegen zwei weitere Jugendliche wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Den Mädchen wurden Sozialstunden auferlegt. Das Verfahren gegen die zwei Jungen wurde gegen die Auflage von jeweils 30 Arbeitsstunden eingestellt.
Die Clique hatte ihr Opfer auf dem Spielplatz nahe einer Tübinger Schule umstellt. Dann schlugen drei Mädchen abwechselnd zu, während andere ihre Handys zückten. Das Video landete im Internet, wo es sich schnell verbreitete. Das brutale Vorgehen der Mädchen löste Entsetzen und Gewaltaufrufe gegen die Schlägerinnen aus.
Das Opfer werde wegen der Verbreitung der Aufnahmen im Internet dauerhaft mit der Tat konfrontiert, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Dies sei bei den Strafen berücksichtigt worden. Beim Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.
Die Polizei hatte nach dem Vorfall an die Nutzer sozialer Medien appelliert, das Video nicht weiterzuverbreiten. Zudem waren Kontrollen an einer Schule verstärkt worden.
Mit Informationen der Stuttgarter Nachrichten
Das Amtsgericht Tübingen hat am 04.03.2015 fünf Teenager verurteilt. Gegen zwei 14 Jahre alte Mädchen verhängte der Richter unter anderem wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von je einem halben Jahr auf Bewährung, einwöchigen Arrest sowie 80 Sozialstunden. Drei weitere Mädchen müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Der Hintergrund der Tat auf einem Spielplatz im vergangenen November ist weiterhin unklar.
Angeklagt waren sieben Jungen und Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Nicht alle hatten das erst 13 Jahre alte Opfer geschlagen: Drei Angeklagte hatten die Prügelattacke per Handy aufgenommen. Drei andere seien „Teil einer Drohkulisse“ gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Ein Mädchen war zum Zeitpunkt der Attacke nicht strafmündig.
Neben den zwei verurteilten Schlägerinnen fielen Urteile gegen zwei weitere Jugendliche wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Den Mädchen wurden Sozialstunden auferlegt. Das Verfahren gegen die zwei Jungen wurde gegen die Auflage von jeweils 30 Arbeitsstunden eingestellt.
Die Clique hatte ihr Opfer auf dem Spielplatz nahe einer Tübinger Schule umstellt. Dann schlugen drei Mädchen abwechselnd zu, während andere ihre Handys zückten. Das Video landete im Internet, wo es sich schnell verbreitete. Das brutale Vorgehen der Mädchen löste Entsetzen und Gewaltaufrufe gegen die Schlägerinnen aus.
Das Opfer werde wegen der Verbreitung der Aufnahmen im Internet dauerhaft mit der Tat konfrontiert, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Dies sei bei den Strafen berücksichtigt worden. Beim Verfahren war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.
Die Polizei hatte nach dem Vorfall an die Nutzer sozialer Medien appelliert, das Video nicht weiterzuverbreiten. Zudem waren Kontrollen an einer Schule verstärkt worden.
Mit Informationen der Stuttgarter Nachrichten