Betroffenen-Initiative kritisiert Parteitags-Beschlüsse der Grünen zu Pädosex-Kriminalität: “Nur leeres Geschwafel”
(PM von “netzwerkB) Der Antrag “Keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!” wurde stark abgeschwächt – wirksam wie abgestandenes Wasser.
Während ein Parteienforscher die pädokriminellen Geschichts-Anteile der grünen Partei durchleuchtete, schien es in der Partei ein großes Anliegen zu geben, die eigene Geschichte konfrontativer anzugehen, als je zuvor.
Ungeahnt konkret preschten hier einige mutige Ideen aus den grünen Parteireihen hervor:
“Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter sollten – auch als sogenannte Ersttäter – nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich.
Täter, die rechtskräftig verurteilt sind, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollten endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.“
Die “Mutigen” stellten diesbezüglich auf der 38. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. – 23. November 2014 in Hamburg einen Antrag, der unter V-28 Verschiedenes zur Abstimmung kam.
“Zwischen Antrag und Beschluss liegen Welten”
Der Antrag „Keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!” war offensichtlich gut gemeint – übrig geblieben ist im Beschluss der GRÜNEN nur leeres Geschwafel. Zwischen Antrag und Beschluss liegen Welten.
Eine Entschuldigung an die Betroffenen: „Die sich durch unsere Positionen und Debatten in den 1980er Jahren in ihrem Schmerz und ihrem Leid verhöhnt fühlen.“
Weiter heißt es in dem Beschluss: “Die Vorstellung, Straffreiheit für sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern ist eine legitime politische Forderung gewesen, sie verlor sich ab Mitte der 1980er Jahre immer mehr, bis die pädophilen Forderungen und Aktivisten schließlich gänzlich aus der Partei gedrängt werden konnten.”
“Schreibtischtäter von damals noch in Amt und Würden”
An dieser Stelle fragen wir nach: Inwieweit hatte sich Jürgen Trittin in den 1980er Jahren öffentlich von dem von ihm 1981 presserechtlich verantworteten Kommunalwahlprogramm einer Grünen-Liste in Göttingen distanziert, „das sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte.”
Wie steht er zu seiner Mitgliedschaft im Beirat des Stiftungsrates der „Akademie Waldschlösschen“, dem auch der umstrittene Rüdiger Lautmann angehört?
Wieso ist Volker Beck immer noch innen- und religionspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/Die Grünen, hat er doch 1988 als Gastautor des Buches „Der pädosexuelle Komplex“ geschrieben: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“
So lange Schreibtischtäter von damals wie Volker Beck, Jürgen Trittin und Daniel Cohn-Bendith nach wie vor in Amt und Würden sind, werden die Opfer weiterhin verhöhnt.
Während ein Parteienforscher die pädokriminellen Geschichts-Anteile der grünen Partei durchleuchtete, schien es in der Partei ein großes Anliegen zu geben, die eigene Geschichte konfrontativer anzugehen, als je zuvor.
Ungeahnt konkret preschten hier einige mutige Ideen aus den grünen Parteireihen hervor:
“Pädo-Kriminelle und Sexualstraftäter sollten – auch als sogenannte Ersttäter – nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen, sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich.
Täter, die rechtskräftig verurteilt sind, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollten endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.“
Die “Mutigen” stellten diesbezüglich auf der 38. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21. – 23. November 2014 in Hamburg einen Antrag, der unter V-28 Verschiedenes zur Abstimmung kam.
“Zwischen Antrag und Beschluss liegen Welten”
Der Antrag „Keine Toleranz für Pädo-Kriminalität und Sexualstraftaten!” war offensichtlich gut gemeint – übrig geblieben ist im Beschluss der GRÜNEN nur leeres Geschwafel. Zwischen Antrag und Beschluss liegen Welten.
Eine Entschuldigung an die Betroffenen: „Die sich durch unsere Positionen und Debatten in den 1980er Jahren in ihrem Schmerz und ihrem Leid verhöhnt fühlen.“
Weiter heißt es in dem Beschluss: “Die Vorstellung, Straffreiheit für sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern ist eine legitime politische Forderung gewesen, sie verlor sich ab Mitte der 1980er Jahre immer mehr, bis die pädophilen Forderungen und Aktivisten schließlich gänzlich aus der Partei gedrängt werden konnten.”
“Schreibtischtäter von damals noch in Amt und Würden”
An dieser Stelle fragen wir nach: Inwieweit hatte sich Jürgen Trittin in den 1980er Jahren öffentlich von dem von ihm 1981 presserechtlich verantworteten Kommunalwahlprogramm einer Grünen-Liste in Göttingen distanziert, „das sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen wollte.”
Wie steht er zu seiner Mitgliedschaft im Beirat des Stiftungsrates der „Akademie Waldschlösschen“, dem auch der umstrittene Rüdiger Lautmann angehört?
Wieso ist Volker Beck immer noch innen- und religionspolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/Die Grünen, hat er doch 1988 als Gastautor des Buches „Der pädosexuelle Komplex“ geschrieben: „Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich.“
So lange Schreibtischtäter von damals wie Volker Beck, Jürgen Trittin und Daniel Cohn-Bendith nach wie vor in Amt und Würden sind, werden die Opfer weiterhin verhöhnt.