Berliner “BZ” kritisiert schulische Sexualkunde
(Felizitas Küble - Christliches Forum) Die Berliner Tageszeitung “B.Z.” veröffentlicht regelmäßig gesellschaftskritische Kolumnen ihres Redakteurs Gunnar Schupelius, so auch am Mittwoch, den 25. März 2015.
In seinem Artikel unter dem Titel “Na endlich! Der Sexualkunde-Unterricht soll korrigiert werden?” fragt der Autor gleich eingangs:
“Hat schon mal jemand untersucht, welche Verwirrungen und Schäden eine zu frühe Sexualerziehung verursachen könnte?”
Schupelius berichtet, dass in Berlin jetzt offenbar die schlimmsten Auswüchse staatlicher Beeinflussung an Grundschulen beschnitten werden:
“Der Rahmenlehrplan für Berlins Schulen wird überarbeitet. Offenbar wird auch der Rahmen für die Sexualkunde verändert. (…) Aus dem Sachkundeunterricht der Klassen 1 bis 4 werde das Thema „sexuelle Orientierung“ gestrichen, lautet die Kritik. Dort hat sie auch gar nichts zu suchen, würde ich sagen.
Weshalb sollen sich fünf- bis neunjährige Kinder über verschiedene Formen der Sexualität Gedanken machen? Das können sie auch später noch tun. Und ob sie es gemeinsam mit ihren Lehrern tun müssen, bleibe dahingestellt.”
Allerdings – denn immerhin gibt es das sog. “Elternrecht”, also das Hoheitsrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das auch im Grundgesetz (Art.2,2) ausdrücklich festgehalten ist. Der Staat hat keinen Anspruch darauf, dieses natürliche Recht durch eigene Machtanmaßungen und Übergriffe zu verdrängen.
Außerdem wird dabei in der Praxis über die Köpfe der Kinder hinweg ideologische Indoktrination betrieben und so die ungestörte psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigt, wie der BZ-Redakteur zutreffend erwähnt:
“Wer aber versetzt sich in die Lage der Kinder? Vielleicht wollen sie in der Grundschule gar nichts über Sex wissen, sondern einfach noch Kinder sein.”
Abschließend stellt er zielsicher die Frage:
“Hat schon mal jemand untersucht, welche Verwirrungen und Schäden eine zu frühe und zu aufdringliche Sexualerziehung verursachen könnte?”
In seinem Artikel unter dem Titel “Na endlich! Der Sexualkunde-Unterricht soll korrigiert werden?” fragt der Autor gleich eingangs:
“Hat schon mal jemand untersucht, welche Verwirrungen und Schäden eine zu frühe Sexualerziehung verursachen könnte?”
Schupelius berichtet, dass in Berlin jetzt offenbar die schlimmsten Auswüchse staatlicher Beeinflussung an Grundschulen beschnitten werden:
“Der Rahmenlehrplan für Berlins Schulen wird überarbeitet. Offenbar wird auch der Rahmen für die Sexualkunde verändert. (…) Aus dem Sachkundeunterricht der Klassen 1 bis 4 werde das Thema „sexuelle Orientierung“ gestrichen, lautet die Kritik. Dort hat sie auch gar nichts zu suchen, würde ich sagen.
Weshalb sollen sich fünf- bis neunjährige Kinder über verschiedene Formen der Sexualität Gedanken machen? Das können sie auch später noch tun. Und ob sie es gemeinsam mit ihren Lehrern tun müssen, bleibe dahingestellt.”
Allerdings – denn immerhin gibt es das sog. “Elternrecht”, also das Hoheitsrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder, das auch im Grundgesetz (Art.2,2) ausdrücklich festgehalten ist. Der Staat hat keinen Anspruch darauf, dieses natürliche Recht durch eigene Machtanmaßungen und Übergriffe zu verdrängen.
Außerdem wird dabei in der Praxis über die Köpfe der Kinder hinweg ideologische Indoktrination betrieben und so die ungestörte psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigt, wie der BZ-Redakteur zutreffend erwähnt:
“Wer aber versetzt sich in die Lage der Kinder? Vielleicht wollen sie in der Grundschule gar nichts über Sex wissen, sondern einfach noch Kinder sein.”
Abschließend stellt er zielsicher die Frage:
“Hat schon mal jemand untersucht, welche Verwirrungen und Schäden eine zu frühe und zu aufdringliche Sexualerziehung verursachen könnte?”