Belgien: Senat billigt Euthanasie an Minderjährigen
Der Senat hat mit großer Mehrheit eine Regelung gebilligt, die
aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
erlauben soll. Damit wäre Belgien das erste EU-Land, das Euthanasie bei
Minderjährigen erlaubt.
Die Regelung orientiere sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stelle aber zusätzlich Bedingungen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an diesem Samstag. So müssten Patienten sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, dass sie sich ihrer ausweglosen Lage bewusst sind. Neben zwei ärztlichen Gutachten solle es zudem erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -Psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus müsse es eine schriftliche Einwilligung der Eltern geben, so die Zeitung weiter. Anders als bei Erwachsenen solle eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten zulässig sein. Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Die belgische Kirche ist strikt gegen Sterbehilfe.
Quelle: faz in Radio Vatikan
Die Regelung orientiere sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stelle aber zusätzlich Bedingungen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an diesem Samstag. So müssten Patienten sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, dass sie sich ihrer ausweglosen Lage bewusst sind. Neben zwei ärztlichen Gutachten solle es zudem erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -Psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus müsse es eine schriftliche Einwilligung der Eltern geben, so die Zeitung weiter. Anders als bei Erwachsenen solle eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten zulässig sein. Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Die belgische Kirche ist strikt gegen Sterbehilfe.
Quelle: faz in Radio Vatikan