Bei Cannabis-Konsum droht Führerscheinentzug
Auch bei geringsten Mengen oder gelegentlichem Konsum von Cannabis kann der Führerschein entzogen werden – dies wurde nun in höchster Instanz entschieden.
Wird im Blut eines Kraftfahrers, der gelegentlich Cannabis konsumiert, eine THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml festgestellt, so darf davon ausgegangen werden, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts vom 23. Oktober 2014 hervor (Az.: 3 C 3.13).
Nach einer Verkehrskontrolle wurde im Blut des Mannes 1,3 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt. THC ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Daraufhin entzog das Landratsamt ihm die Fahrerlaubnis wegen fehlender Trennung des Cannabis-Konsums vom Fahren. Widerspruch, Klage und Berufung des Klägers blieben erfolglos.
Wenn bei einer Blutuntersuchung wie im Fall des Klägers ein Wert ab 1,0 ng/ml THC festgestellt wird, kann bei solchen Werten eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht ausgeschlossen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde darf in so einem Fall außerdem davon ausgehen, dass ein Beschuldigter nicht ausreichend zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabiskonsum trennen kann. Dem Kläger wurde daher zu Recht seine Fahrerlaubnis entzogen.
Mit den gleichen Konsequenzen müssen auch Fußgänger rechnen
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz aus dem Jahr 2010 darf Personen auch dann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie mit Drogen in der Tasche erwischt werden, ohne zu dieser Zeit ein Kraftfahrzeug zu führen.
Mit Angaben des VersicherungsJournal.de
Wird im Blut eines Kraftfahrers, der gelegentlich Cannabis konsumiert, eine THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml festgestellt, so darf davon ausgegangen werden, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts vom 23. Oktober 2014 hervor (Az.: 3 C 3.13).
Nach einer Verkehrskontrolle wurde im Blut des Mannes 1,3 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt. THC ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Daraufhin entzog das Landratsamt ihm die Fahrerlaubnis wegen fehlender Trennung des Cannabis-Konsums vom Fahren. Widerspruch, Klage und Berufung des Klägers blieben erfolglos.
Wenn bei einer Blutuntersuchung wie im Fall des Klägers ein Wert ab 1,0 ng/ml THC festgestellt wird, kann bei solchen Werten eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht ausgeschlossen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde darf in so einem Fall außerdem davon ausgehen, dass ein Beschuldigter nicht ausreichend zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabiskonsum trennen kann. Dem Kläger wurde daher zu Recht seine Fahrerlaubnis entzogen.
Mit den gleichen Konsequenzen müssen auch Fußgänger rechnen
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz aus dem Jahr 2010 darf Personen auch dann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie mit Drogen in der Tasche erwischt werden, ohne zu dieser Zeit ein Kraftfahrzeug zu führen.
Mit Angaben des VersicherungsJournal.de