Behördenwillkür für Hausschüler
Der "blaue Brief" berichtet am 15.11.2012 über einen Hausschüler der nicht an die Staatsschule durfte und dann für sein Schulversäumnis bestraft werden sollte.
Politische Erwägungen sorgten dafür, dass eine Gesamtschule, einen zuhause gebildeten Schüler ablehnten, der in die Abschlussklasse aufgenommen werden wollte. Im Anschluss beantragte das Schulamt die Bestrafung des Jungen wegen Schulversäumnis. Kurzfristig beendete ein Amtsgericht den Rechtsstreit.
Vor der angesetzten Verhandlung stellte der zuständige Richter das Verfahren gegen den Jugendlichen ein, der am Anfang des Jahres vom Schulamt mit einem Bußgeld belegt worden war.
Politische Erwägungen sorgten dafür, dass eine Gesamtschule, einen zuhause gebildeten Schüler ablehnten, der in die Abschlussklasse aufgenommen werden wollte. Im Anschluss beantragte das Schulamt die Bestrafung des Jungen wegen Schulversäumnis. Kurzfristig beendete ein Amtsgericht den Rechtsstreit.
Vor der angesetzten Verhandlung stellte der zuständige Richter das Verfahren gegen den Jugendlichen ein, der am Anfang des Jahres vom Schulamt mit einem Bußgeld belegt worden war.
Das Gericht verhinderte dadurch eine Verhandlung, in der das zweifelhaft Verhalten von Bildungsbeamten, die sich gegen die Aufnahme eines häuslich gebildeten Schülers an ihrer Schule gesperrt hatten, detailliert zur Sprache gekommen wäre. Das Gericht ließ verlauten, dass es eine „Ahndung für nicht geboten“ halte, da der Jugendliche seinen Schulbesuch nicht gegen den Willen seiner Eltern habe durchsetzen können.
Der damals 15-Jährige versäume unentschuldigt die Schule, so die Begründung des Amtes, seinem Alter nach müsse er in eine neunte Klasse gehen. Im Gegensatz hierzu war ihm seine Reife zur zehnten Klasse von den betreffenden Stellen wiederholt bestätigt worden. Die in Frage kommende Schule hatte ihm verwehrt, nach nachweislichen neuneinhalb Jahren Hausunterrichts im zweiten Halbjahr der zehnten Klasse einer Staatsschule unterrichtet zu werden.
Zuvor war ihm von der Behörde monatelang eine Antwort auf seinen Schulantrag versagt worden.
Vordergründige Argumente – Hintergründige Lügen
Man argumentierte nach außen, die Gesetzeslage verbiete einen derartigen Wechsel. Tatsächlich jedoch hatte es in den letzten Jahren an der betreffenden Schule insgesamt vier Fälle gegeben, in denen von außerhalb kommende Schüler den Unterricht der Abschlussklasse erst im zweiten Halbjahr antreten konnten – zwei davon waren ältere Brüder des jetzt Beklagten.
Aus Briefwechseln zwischen Schule und Schulamt sowie Sitzungsprotokollen geht hervor, dass Lehrer und Schulleitung unter allen Umständen verhindern wollten, dass erneut ein „Hausschüler“ erfolgreich die Mittlere Reife erwirbt – ohne hierfür die Lehrtätigkeit der Staatsschule in Anspruch genommen zu haben.
Um die Ablehnung des Schülers begründen zu können, war man auch vor Falschaussagen zu angeblichen negativen Auswirkungen des Hausunterrichts in seiner Familie nicht zurückgeschreckt.
Der Preis für den staatlichen Anspruch, selber zu bilden, wäre auf ein ganzes Jahr Strafnachsitzen hinausgelaufen. Dies lehnte der betreffende Jugendliche ab. Stattdessen bildet er sich im Elternhaus selbständig fort, um im kommenden Frühjahr in einen außerhäuslichen Studienabschnitt zu wechseln.
Es wird sich zeigen, welche bürokratischen Hürden man diesbezüglich in Stellung bringen wird.