Bayern, Hessen verbieten Gendersprache in Schulen, Hochschulen und Behörden
(DVCK e.V. – Aktion Kinder in Gefahr) Das bayerische Kabinett hat Anfang April eine Entscheidung getroffen, die eine Welle der Diskussion ausgelöst hat: Die Verwendung der Gendersprache ist an Schulen, Hochschulen und in staatlichen Behörden ab sofort ausdrücklich verboten. Diese Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wurde am 31. März 2024 in München beschlossen und soll die Verwendung von Wortbinnenzeichen wie dem Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt unterbinden.
Auch die Hessische Landesregierung hat einen entsprechenden Erlass bekannt gegeben.
Während die Erlasse für Behörden verbindlich sind, will man bei Schülern, die gendern, auf Sanktionen verzichten.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte, dass Sprache klar und verständlich sein müsse. Er argumentierte, dass eine ideologisch geprägte Sprache, insbesondere beim Gendern, eine exkludierende Wirkung habe und nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei. Zudem warnte er vor missionarischem Verhalten in bestimmten gesellschaftlichen Milieus, das die offene Diskussion behindern könne.
Das Verbot umfasst nicht nur den dienstlichen Schriftverkehr, sondern gilt auch für den Unterricht und die interne Kommunikation an Schulen. Das bayerische Kultusministerium wird die Schulen über die neuen Vorgaben informieren und die Lernmittel entsprechend anpassen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, die auch die Grundlage des Unterrichts bildet. Das Kultusministerium wird die Schulen über die präzisierten Vorgaben zur Gendersprache informieren und sicherstellen, dass diese im Unterricht umgesetzt werden.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat zwar die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen, jedoch betont, dass es sich um eine Empfehlung und nicht um ein Verbot handelt. Die Entscheidung des bayerischen Kabinetts geht über diese Empfehlung hinaus und verbietet explizit die Verwendung solcher Schreibweisen.