Bayern führt Betreuungsgeld ein

Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU) erklärt dazu: „Wir stehen für eine Familienpolitik, die Vielfalt ermöglicht. Wir wollen den Eltern keinen Lebensentwurf aufzwingen oder behaupten, es gebe nur einen einzigen richtigen Weg. Deshalb unterstützen wir alle Familien – Eltern, die ihre Kinder in eine Kita geben genauso wie Eltern, die ihre Kinder lieber selbst oder etwa mit Unterstützung der Großeltern betreuen wollen. Für sie gibt es jetzt das Bayerische Betreuungsgeld.“

Die Landesministerin machte auch klar: „Auch aus Sicht der Eltern soll der Staat sowohl in Krippen als auch in ein Betreuungsgeld investieren.“ – Sie betonte, dass das Betreuungsgeld bei den Eltern sehr gut ankommt:

„Das frühere Bundesbetreuungsgeld wurde von über 73 Prozent der anspruchsberechtigten bayerischen Familien in Anspruch genommen. Auch das ist ein überdeutliches Signal an uns, dass diese Leistung angenommen, geschätzt und gebraucht wird.“

In den nächsten Wochen erhalten die ersten Eltern Post vom ‚Zentrum Bayern Familie und Soziales‘ (ZBFS). Denn der Antrag kommt direkt zu den Eltern nach Hause, wenn sie in Bayern Elterngeld bezogen haben.

Etliche Eltern konnten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr von der Bundesleistung profitieren. Das Bayerische Betreuungsgeld kann deshalb rückwirkend bis zum Januar 2015 beantragt werden. Hierzu ist der Antrag bis spätestens 22. September an das ZBFS zu übersenden. Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung am 22. Juni 2016 in Kraft.

Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/juni-2016/bayerisches-betreuungsgeld-beschlossen/