Baden-Württemberg: Petitionsausschuss lehnt Petition zum „Entwurf Bildungsplan 2015“ ab
Pressemitteilung des Landtages Baden-Württemberg
Der Petition zum „Entwurf Bildungsplan 2015“ kann nicht abgeholfen werden. Dies hat der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Oktober 2014, entschieden. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, erfolgte der Beschluss mit den Stimmen der Mehrheit. Begründet wurde die Entscheidung laut Böhlen damit, dass die Landesregierung an ihrem Ziel festhält, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern. „Deshalb hat der Petent mit seinem Anliegen keinen Erfolg“, erklärte die Ausschussvorsitzende.
Nach Angaben Böhlens hatte sich der Verfasser dieser Petition gegen das Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ und gegen die Ankündigung gewandt, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern. Der Petent habe unter anderem eine grundlegende Überarbeitung dieses Papiers und völlige Transparenz bei allen weiteren Schritten auf dem Weg zum neuen Bildungsplan gefordert.
„Die zu dieser Petition eingereichte Gegenpetition wurde im Ausschuss für erledigt erklärt“, berichtete Böhlen. Hier habe es sich darum gehandelt, dass der Petent die Pläne des Kultusministeriums, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, unterstützt habe.
Eine weitere Petition im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsplan betraf Böhlen zufolge die Überprüfung „lobbyistischer“ Einflussnahme verschiedener Organisationen auf das Kultusministerium und die Einführung eines Codexes für mehr Transparenz und Unabhängigkeit. „In diesem Fall hat der Ausschuss ebenfalls beschlossen, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann“, so Vorsitzende Böhlen abschließend.
Quelle: Landtag Baden-Württemberg 8. Oktober 2014
Der Petition zum „Entwurf Bildungsplan 2015“ kann nicht abgeholfen werden. Dies hat der Petitionsausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Oktober 2014, entschieden. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, mitteilte, erfolgte der Beschluss mit den Stimmen der Mehrheit. Begründet wurde die Entscheidung laut Böhlen damit, dass die Landesregierung an ihrem Ziel festhält, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern. „Deshalb hat der Petent mit seinem Anliegen keinen Erfolg“, erklärte die Ausschussvorsitzende.
Nach Angaben Böhlens hatte sich der Verfasser dieser Petition gegen das Arbeitspapier „Bildungsplanreform 2015 – Verankerung der Leitprinzipien“ und gegen die Ankündigung gewandt, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern. Der Petent habe unter anderem eine grundlegende Überarbeitung dieses Papiers und völlige Transparenz bei allen weiteren Schritten auf dem Weg zum neuen Bildungsplan gefordert.
„Die zu dieser Petition eingereichte Gegenpetition wurde im Ausschuss für erledigt erklärt“, berichtete Böhlen. Hier habe es sich darum gehandelt, dass der Petent die Pläne des Kultusministeriums, das Thema „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in den neuen Bildungsplänen zu verankern, unterstützt habe.
Eine weitere Petition im Zusammenhang mit dem neuen Bildungsplan betraf Böhlen zufolge die Überprüfung „lobbyistischer“ Einflussnahme verschiedener Organisationen auf das Kultusministerium und die Einführung eines Codexes für mehr Transparenz und Unabhängigkeit. „In diesem Fall hat der Ausschuss ebenfalls beschlossen, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann“, so Vorsitzende Böhlen abschließend.
Quelle: Landtag Baden-Württemberg 8. Oktober 2014