Ärztevereine fordern Rezeptpflicht für „Pille danach“ beizubehalten
Am Mittwoch, 24. April 3013 fand eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Thema „Pille danach“ statt. Gegenstand der Anhörung sind Anträge der SPD und der Linksfraktion, die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) aus der Rezeptpflicht zu entlassen, da es sich hierbei um ein „Notfallkontrazeptivum“ handle. Vor diesem Hintergrund fordern der Verein „Ärzte für das Leben“, der Bund katholischer Ärzte, die deutsche Sektion der Europäischen Pro-Life Ärzte sowie der Verein der „Christen im Gesundheitswesen“ bei einem gemeinsamen Treffen in Kassel am 20. April, die Rezeptpflicht für dieses Pharmazeutikum beizubehalten und die Anträge abzulehnen.
Laut Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ handelt es sich bei der „Pille danach“ auf LNG-Basis um eine hochdosierte hormonelle Behandlung, bei der ähnliche Nebenwirkungen wie bei anderen Verhütungspillen zu beobachten sind, die dort jedoch bereits in niedrigeren Dosierungen festgestellt werden (man beachte die aktuelle Klagewelle wegen Nebenwirkungen durch Kontrazeptiva). Schon allein aus diesem Grund bedürfe es einer ärztlichen Überwachung. Bei einer Rezeptfreigabe der „Pille danach“ würde unweigerlich auch eine rezeptfreie Abgabe der hormonellen Verhütung insgesamt („Antibabypille“) folgen, so Cullen.
Dr. Michael Kiworr vom Verein „Christen im Gesundheitswesen“ ergänzte, dass bei einer Rezeptfreigabe der „Pille danach“ den betroffenen Frauen der bisherige Zugang zu einer ärztlichen Untersuchung, Vorsorge und qualifizierten Beratung - beispielsweise über sexuell übertragbare Erkrankungen, langfristige Verhütung, Hilfe bei sexueller Gewalt, ethische Relevanz - verwehrt würde. Ohne ein adäquates Beratungsgespräch werde zudem die Entscheidungsfreiheit der Patientin eingeschränkt, nach ausführlicher Information und Bedenkzeit zwischen Wirkung und Nebenwirkungen abwägen zu können.
Darüber hinaus wehren sich die Ärztegruppen gegen eine Bezeichnung der „Pille danach“ als „Notfallkontrazeptivum“. Entgegen anderslautender Äußerungen der gynäkologischen Fachgesellschaften herrscht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die „Pille danach“ auf LNG-Basis je nach Zyklusphase auch dadurch wirkt, dass die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter verhindert wird. Somit hat dieses Präparat in manchen Fällen zweifellos eine frühabtreibende Wirkung, die dem im Grundgesetz verankerten Schutz ungeborenen menschlichen Lebens entgegensteht.