Antwort der Partei "Die Linke" auf Postkartenaktion von SOS LEBEN
Seit Ende August führt die Aktion SOS LEBEN eine Postkartenaktion, die an die Partei „Die Linke“ gerichtet ist. Grund war der Aufruf zu einer Blockade des „Marsches für das Leben“ am 19. September 2015 auf. Der Text der „SOS-LEBEN-Postkarte“:
Sehr geehrte Frau Kipping, sehr geehrter Herr Riexinger,
ich bin erschüttert über den Aufruf der Partei „Die Linke“ vom 29. Juni 2015, den „Marsch für das Leben“ zu blockieren.
Sie sollten ernst nehmen, dass wir in einem freien Land leben, in welchem die Menschen selbstverständlich und ohne Angst ihre Grundrechte ausüben wollen und sollen. Ihr Ansinnen, das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit einschränken oder gar ganz verhindern zu wollen, ist empörend.
Zudem sollten Sie der Tatsache Rechnung tragen, dass laut Grundgesetz das Recht des Menschen auf sein Leben vom Zeitpunkt seiner Zeugung an geschützt ist. Die Menschen, die sich für die Ungeborenen einsetzen, setzen sich also für ein Grundrecht ein, das ausdrücklich in unserer Verfassung fixiert ist.
Nehmen Sie das zur Kenntnis: Wir, die wir in einem freiheitlichen Staat leben, werden uns nicht einschüchtern lassen!
"Die Linke" hat mit folgendem Brieftext auf die Aktion geantwortet:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich sowohl an das Büro der Parteivorsitzenden von DIE LINKE, als auch an das Bundestagsbüro von Frau Kipping sowie verschiedene weitere Mitarbeiter gewandt. Im Namen von Katja Kipping möchte ich die Gelegenheit ergreifen, einige Annahmen richtig zu stellen und hoffentlich auch einige Ihrer Befürchtungen zu zerstreuen.
Ihre Auffassung, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter sind, teilen wir uneingeschränkt. Zur Meinungsfreiheit gehört aber auch, dass OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen von Protestveranstaltungen wie dem sogenannten „Marsch für das Leben“ damit „leben müssen“, dass ihre Meinung nicht unwidersprochen bleibt. Deswegen gibt es keinen Grund zur Aufregung, wenn anlässlich einer Veranstaltung wie dem sogenannten „Marsch für das Leben“ eben auch zu Gegenprotesten aufgerufen wird.
Sitzdemonstrationen sind ein legitimes Mittel symbolischen zivilen Ungehorsams. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 ist dies für Sitzdemonstrationen auch rechtlich anerkannt. Im Übrigen hat es symbolische Blockaden dieses Marsches auch in den vergangenen Jahren gegeben. Ich glaube nicht, dass sich irgendeineR der TeilnehmerInnen der vergangenen Jahre geängstigt oder eingeschüchtert gefühlt hat.
Was den rechtlichen Schutz des Nasciturnus im Grundgesetz angeht, irren Sie sich. Im Grundgesetz wird die Menschenwürde geschützt und ein Recht auf Leben formuliert. Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht heißt es ganz klar: „Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren.“ Sie sitzen hier also einer Umdeutung des Inhalts des Rechts auf Leben auf, die Gruppierungen wie der „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ (Veranstalter des sog. „Marsch für das Leben“) gezielt streuen.
Anders sieht es mit den Grundrechten von Schwangeren aus. Die sind den Veranstaltenden leider kein Zeichen wert.
Der „Bundesverband Lebensrecht“ fordert unverhohlen eine noch stärkere Kriminalisierung von Schwangeren, die sich für einen Abbruch entscheiden.
Art. 4 der UNO-Menschenrechtserklärung und der EMRK lauten: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden“. Was ist es anderes als Leibeigenschaft, wenn eine Frau zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft und zum Gebären gezwungen wird? Auch mit der Menschenwürde ist dies wohl kaum in Einklang zu bringen.
Der „Bundesverband Lebensrecht“ fordert, die ohnehin schon sehr eingeschränkten Kostenübernahmen abzuschaffen, um es (insbesondere sozial ausgegrenzten und armen) Frauen faktisch unmöglich zu machen, einen Schwangerschaftsabbruch ärztlich durchführen zu lassen.
Das ist eine Verletzung des „Rechts auf Gesundheit.“ Wer für die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eintritt, nimmt in Kauf, dass Frauen zu unsicheren Methoden greifen, Schäden davon tragen oder sogar daran versterben.
Um es zu verdeutlichen: Laut Zahlen der WHO sterben jedes Jahr ca. 50.000 Frauen, weil sie keinen legalen Zugang zu einem ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbruch haben. Viele dieser Frauen haben im Übrigen bereits Kinder, die sie als Waisen zurücklassen.
Noch einmal so viele Mädchen, ebenfalls 50.000, sterben pro Jahr, weil Sie als Kinder durch sexuelle Gewalt schwanger geworden sind und viele Kinderschwangerschaften eben zum Tod führen. In Ländern mit einem absoluten Abtreibungsverbot wie z.B. in Paraguay werden wie jüngst die 11jährige Mainumby gezwungen, trotz der Lebensgefahr das Kind auszutragen. Zu der Traumatisierung durch den Missbrauch kommt also eine Traumatisierung durch eine lebensgefährliche und ungewollte Schwangerschaft.
Man kann aus politischen oder religiösen Gründen der Auffassung sein, dass man dies alles in Kauf nehmen möchte und weiter für die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen agitieren.
Wir tun dies nicht. Wir werden das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zukunft ausfüllen, indem wir gegen Gruppen protestieren, die Menschenrechte auf Nascituri ausdehnen und gleichzeitig die Rechte von Frauen einschränken wollen.
(Unser Kommentar zur Antwort der "Linke" folgt)
Sehr geehrte Frau Kipping, sehr geehrter Herr Riexinger,
ich bin erschüttert über den Aufruf der Partei „Die Linke“ vom 29. Juni 2015, den „Marsch für das Leben“ zu blockieren.
Sie sollten ernst nehmen, dass wir in einem freien Land leben, in welchem die Menschen selbstverständlich und ohne Angst ihre Grundrechte ausüben wollen und sollen. Ihr Ansinnen, das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit einschränken oder gar ganz verhindern zu wollen, ist empörend.
Zudem sollten Sie der Tatsache Rechnung tragen, dass laut Grundgesetz das Recht des Menschen auf sein Leben vom Zeitpunkt seiner Zeugung an geschützt ist. Die Menschen, die sich für die Ungeborenen einsetzen, setzen sich also für ein Grundrecht ein, das ausdrücklich in unserer Verfassung fixiert ist.
Nehmen Sie das zur Kenntnis: Wir, die wir in einem freiheitlichen Staat leben, werden uns nicht einschüchtern lassen!
"Die Linke" hat mit folgendem Brieftext auf die Aktion geantwortet:
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich sowohl an das Büro der Parteivorsitzenden von DIE LINKE, als auch an das Bundestagsbüro von Frau Kipping sowie verschiedene weitere Mitarbeiter gewandt. Im Namen von Katja Kipping möchte ich die Gelegenheit ergreifen, einige Annahmen richtig zu stellen und hoffentlich auch einige Ihrer Befürchtungen zu zerstreuen.
Ihre Auffassung, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter sind, teilen wir uneingeschränkt. Zur Meinungsfreiheit gehört aber auch, dass OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen von Protestveranstaltungen wie dem sogenannten „Marsch für das Leben“ damit „leben müssen“, dass ihre Meinung nicht unwidersprochen bleibt. Deswegen gibt es keinen Grund zur Aufregung, wenn anlässlich einer Veranstaltung wie dem sogenannten „Marsch für das Leben“ eben auch zu Gegenprotesten aufgerufen wird.
Sitzdemonstrationen sind ein legitimes Mittel symbolischen zivilen Ungehorsams. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 ist dies für Sitzdemonstrationen auch rechtlich anerkannt. Im Übrigen hat es symbolische Blockaden dieses Marsches auch in den vergangenen Jahren gegeben. Ich glaube nicht, dass sich irgendeineR der TeilnehmerInnen der vergangenen Jahre geängstigt oder eingeschüchtert gefühlt hat.
Was den rechtlichen Schutz des Nasciturnus im Grundgesetz angeht, irren Sie sich. Im Grundgesetz wird die Menschenwürde geschützt und ein Recht auf Leben formuliert. Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt. Auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht heißt es ganz klar: „Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren.“ Sie sitzen hier also einer Umdeutung des Inhalts des Rechts auf Leben auf, die Gruppierungen wie der „Bundesverband Lebensrecht e.V.“ (Veranstalter des sog. „Marsch für das Leben“) gezielt streuen.
Anders sieht es mit den Grundrechten von Schwangeren aus. Die sind den Veranstaltenden leider kein Zeichen wert.
Der „Bundesverband Lebensrecht“ fordert unverhohlen eine noch stärkere Kriminalisierung von Schwangeren, die sich für einen Abbruch entscheiden.
Art. 4 der UNO-Menschenrechtserklärung und der EMRK lauten: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden“. Was ist es anderes als Leibeigenschaft, wenn eine Frau zum Austragen einer ungewollten Schwangerschaft und zum Gebären gezwungen wird? Auch mit der Menschenwürde ist dies wohl kaum in Einklang zu bringen.
Der „Bundesverband Lebensrecht“ fordert, die ohnehin schon sehr eingeschränkten Kostenübernahmen abzuschaffen, um es (insbesondere sozial ausgegrenzten und armen) Frauen faktisch unmöglich zu machen, einen Schwangerschaftsabbruch ärztlich durchführen zu lassen.
Das ist eine Verletzung des „Rechts auf Gesundheit.“ Wer für die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eintritt, nimmt in Kauf, dass Frauen zu unsicheren Methoden greifen, Schäden davon tragen oder sogar daran versterben.
Um es zu verdeutlichen: Laut Zahlen der WHO sterben jedes Jahr ca. 50.000 Frauen, weil sie keinen legalen Zugang zu einem ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbruch haben. Viele dieser Frauen haben im Übrigen bereits Kinder, die sie als Waisen zurücklassen.
Noch einmal so viele Mädchen, ebenfalls 50.000, sterben pro Jahr, weil Sie als Kinder durch sexuelle Gewalt schwanger geworden sind und viele Kinderschwangerschaften eben zum Tod führen. In Ländern mit einem absoluten Abtreibungsverbot wie z.B. in Paraguay werden wie jüngst die 11jährige Mainumby gezwungen, trotz der Lebensgefahr das Kind auszutragen. Zu der Traumatisierung durch den Missbrauch kommt also eine Traumatisierung durch eine lebensgefährliche und ungewollte Schwangerschaft.
Man kann aus politischen oder religiösen Gründen der Auffassung sein, dass man dies alles in Kauf nehmen möchte und weiter für die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen agitieren.
Wir tun dies nicht. Wir werden das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zukunft ausfüllen, indem wir gegen Gruppen protestieren, die Menschenrechte auf Nascituri ausdehnen und gleichzeitig die Rechte von Frauen einschränken wollen.
(Unser Kommentar zur Antwort der "Linke" folgt)