Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird zur Gender-Propaganda-Behörde
Mathias von Gersdorff
„Gleiches Recht für jede Liebe - Themenjahr für sexuelle Vielfalt“, dies ist das Motto der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ für das Jahr 2017. Erklärtes Ziel ist, mit verschiedenen Aktionen, Veranstaltungen und Forschungsvorhaben „die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTI*-Personen“ voranzutreiben.
Damit macht sich diese Bundesbehörde zu nichts anderem als einem Propagandaorgan von Gender.
Wie stark das Rechtsbewusstsein des deutschen Staates geschwunden ist, erkennt man an der Tatsache, dass eine Bundesbehörde für ein Rechtsgut streitet, das es gar nicht gibt und dies zudem gegen den Staat unternimmt, also gegen die juristische Person, zu der die Behörde gehört.
„Gleiches Recht für jede Liebe“ ist nämlich ein Slogan, der aber keine juristische Realität wiederspiegelt und auch nicht widerspiegeln kann. Liebe ist nämlich kein zu schützendes Rechtsgut.
Heiraten ein Mann und eine Frau und bilden damit eine Ehe, erhalten sie staatlich geschützte Rechte. Doch dies geschieht nicht aus dem Grund, dass sie sich möglicherweise lieben. Auch wenn sie sich hassen, würden sie diese Rechte erhalten. „Liebe“ (was auch immer man darunter versteht) ist also für die juristische Bewertung einer Partnerschaft unerheblich. Einzig relevant sind die vertragliche Bindung zwischen den Partnern und die Übernahme von Pflichten und Rechten.
Es ist kaum anzunehmen, dass dieser banale Sachverhalt den Beamten in der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ entgangen ist. Wohl bewusst betreiben sie pure Demagogie.
Besonders absurd ist zudem die Tatsache, dass diese Bundesbehörde nun gegen den Staat kampagnenmäßig in der Öffentlichkeit agitiert. Die Behörde wirft im Grunde dem deutschen Staat vor, Menschen, die sich „lieben“, zu diskriminieren.
Es bleibt aber keineswegs bei der abstrakten Forderung nach mehr Gleichheit. Nein, konkretes Ziel der Propagandaaktion der Antidiskriminierungsstelle ist die Gleichstellung von LSBTIQ-Partnerschaften im Ehe- und Adoptionsrecht.
Solche absurden Forderungen dürfen von einer politischen Partei, von einem Verein oder von einer Lobbygruppe gestellt werden.
Eine staatliche Behörde muss aber gebotene staatliche Neutralität wahren!
Insofern ist die Initiative „Gleiches Recht für jede Liebe“ der Antidiskriminierungsstelle ein weiterer Schritt, in Deutschland die Gender-Ideologie zu einer regelrechten Staatsdoktrin zu machen.
Schritt für Schritt wird Gender zur ideologischen Grundlage des Staates ausgebaut. Sollte dies eines Tages vollbracht sein, kann die hemmungslose Diskriminierung aller beginnen, die genug Verstand haben um zu erkennen, dass Gender eine irrsinnige Ideologie ist.
„Gleiches Recht für jede Liebe - Themenjahr für sexuelle Vielfalt“, dies ist das Motto der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ für das Jahr 2017. Erklärtes Ziel ist, mit verschiedenen Aktionen, Veranstaltungen und Forschungsvorhaben „die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTI*-Personen“ voranzutreiben.
Damit macht sich diese Bundesbehörde zu nichts anderem als einem Propagandaorgan von Gender.
Wie stark das Rechtsbewusstsein des deutschen Staates geschwunden ist, erkennt man an der Tatsache, dass eine Bundesbehörde für ein Rechtsgut streitet, das es gar nicht gibt und dies zudem gegen den Staat unternimmt, also gegen die juristische Person, zu der die Behörde gehört.
„Gleiches Recht für jede Liebe“ ist nämlich ein Slogan, der aber keine juristische Realität wiederspiegelt und auch nicht widerspiegeln kann. Liebe ist nämlich kein zu schützendes Rechtsgut.
Heiraten ein Mann und eine Frau und bilden damit eine Ehe, erhalten sie staatlich geschützte Rechte. Doch dies geschieht nicht aus dem Grund, dass sie sich möglicherweise lieben. Auch wenn sie sich hassen, würden sie diese Rechte erhalten. „Liebe“ (was auch immer man darunter versteht) ist also für die juristische Bewertung einer Partnerschaft unerheblich. Einzig relevant sind die vertragliche Bindung zwischen den Partnern und die Übernahme von Pflichten und Rechten.
Es ist kaum anzunehmen, dass dieser banale Sachverhalt den Beamten in der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ entgangen ist. Wohl bewusst betreiben sie pure Demagogie.
Besonders absurd ist zudem die Tatsache, dass diese Bundesbehörde nun gegen den Staat kampagnenmäßig in der Öffentlichkeit agitiert. Die Behörde wirft im Grunde dem deutschen Staat vor, Menschen, die sich „lieben“, zu diskriminieren.
Es bleibt aber keineswegs bei der abstrakten Forderung nach mehr Gleichheit. Nein, konkretes Ziel der Propagandaaktion der Antidiskriminierungsstelle ist die Gleichstellung von LSBTIQ-Partnerschaften im Ehe- und Adoptionsrecht.
Solche absurden Forderungen dürfen von einer politischen Partei, von einem Verein oder von einer Lobbygruppe gestellt werden.
Eine staatliche Behörde muss aber gebotene staatliche Neutralität wahren!
Insofern ist die Initiative „Gleiches Recht für jede Liebe“ der Antidiskriminierungsstelle ein weiterer Schritt, in Deutschland die Gender-Ideologie zu einer regelrechten Staatsdoktrin zu machen.
Schritt für Schritt wird Gender zur ideologischen Grundlage des Staates ausgebaut. Sollte dies eines Tages vollbracht sein, kann die hemmungslose Diskriminierung aller beginnen, die genug Verstand haben um zu erkennen, dass Gender eine irrsinnige Ideologie ist.
© Mathias von Gersdorff. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung