„Anti-Homophobie“: kommt eine ideologische Polizei auf uns zu?


CDU und SPD in Berlin wollen verstärkt gegen „Homophobie“ vorgehen (Gemeinsame Presseerklärung vom 14. August 2012 der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses: Rot-Schwarz verstärkt Kampf gegen Homophobie).

Unter dem Motto „Keine Toleranz gegenüber der Intoleranz“ will die rot-schwarze Koalition „entschieden jede Form homophober Übergriffe“ bekämpfen. Die Berliner Landesregierung will offenbar sämtliche Mittel dazu mobilisieren: „Wir begrüßen es ausdrücklich und freuen uns, dass die Berliner Staatsanwaltschaft sich diesem Thema so direkt und konkret annimmt. Damit hat Berlin neben den Ansprechpartnern der Berliner Polizei für gleichgeschlechtliche Lebensweisen ein fachliches Pendant bei der Justiz erhalten.“

Diese Entwicklung in Richtung Gesinnungsdiktatur ist äußerst bedenklich:

Wie alle Menschen genießen auch homosexuelle Personen den Schutz unseres Rechtstaates. Dieser muss darauf achten, dass ihre Grundrechte beachtet werden – wie bei allen anderen Menschen auch.

Insofern ist erstaunlich, dass die rot-schwarze Regierung der Stadt Berlin dermaßen stark betont, sie wolle die Grundrechte von Homosexuellen schützen, wie jüngst in einer gemeinsamen SPD-CDU-Pressemeldung geschehen. Da Homosexuelle ohnehin dieselben Rechte genießen, wie alle anderen Bürger auch, ist ein größerer Schutz für sie nichts anderes als eine Diskriminierung anderer Gruppen und eine Verletzung des Grundsatzes „Gleiches Recht für alle“.

Doch nicht nur deshalb ist das besondere Bemühen der rot-schwarzen Koalition in Berlin besorgniserregend. Das Wort „Homophobie“ ist inzwischen stark ideologisch geladen und wird von manchen politischen Lobbys – von der Homo-Lobby natürlich am meisten – geradezu inflationär verwendet. Jeder ist für sie „homophob“, wenn er auch nur die leiseste Kritik an eine der vielen politischen Forderungen der Homo-Lobby richtet, wie beispielsweise die derzeit diskutierte Gleichstellung beim Ehegatten-Splitting.

Homo-Aktivisten haben schon Kardinal Meisner und auch Papst Benedikt XVI. vorgeworfen, Hassprediger zu sein. Jedenfalls wird das Wort „Homophobie“ heutzutage oft mit der Absicht verwendet, den ideologischen Gegner öffentlich zu exekutieren.

Es ist verantwortungslos, wenn die Berliner Stadtregierung ein solches Wort für ihr Handeln verwendet, denn dies könnte leicht zu einer Art „Anti-Homophobie-Hysterie“ führen und Angstzustände provozieren: Jeder könnte Angst bekommen, als „homophob“ zu gelten. Eine staatliche Stelle muss auf jeden Fall ein derartiges Abdriften in eine linkstotalitäre Meinungsdiktatur verhindern und grundlegende Bürgerrechte gegenüber Sonderinteressen schützen.

Zudem ist bedenklich, dass die rot-schwarze Regierung andeutet, mit der Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten. Die oben genannten Aussagen geschahen im Rahmen einer gemeinsamen Presseerklärung der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses. Es war also eindeutig eine politische Stellungnahme. Aber darin wird der Eindruck erweckt, als würde man gemeinsame Sache mit dem Staatsanwalt betreiben, was offensichtlich ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung wäre. Entweder wird also ein irreführender Eindruck erweckt oder die Gewaltenteilung missachtet. Beides ist durch nichts zu rechtfertigen.