Aktion zu Kinderrechten im GG: Schreiben Sie Ihre MdBs an

Wie vergangene Woche (https://www.aktion-kig.eu/2021/01/neuer-anlauf-fuer-pseudo-kinderrechte-im-gg/) berichtet, haben sich Union und SPD auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, welche die Einführung von angeblichen „Kinderrechten“ in die Verfassung vorsieht (siehe https://www.aktion-kig.eu/2021/01/neuer-anlauf-fuer-pseudo-kinderrechte-im-gg/).

In Wahrheit sind die sogenannten „Kinderrechte in der Verfassung“ nichts anderes als mehr Rechte für den Staat und weniger Rechte für die Eltern.

CDU-Juristen haben, wie im verlinkten Artikel dargestellt, klar gezeigt, dass schon die Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz eine Gefahr für die Elternrechte darstellt (Professor Arnd Uhle, Verfassungsrechtler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, hat dazu eine Stellungnahme in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht, die hier besprochen wird: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/).

Wir sind nun zum Handeln aufgerufen!

MdB Torsten Frei, stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schrieb noch im Sommer 2019 an uns: „Sicherlich haben Sie meine Rede zur Kinderrechte-Debatte (https://www.youtube.com/watch?v=Ir4kc09x8EQ) am vergangenen Donnerstag gesehen und festgestellt, dass auch ich keine Schutz- oder Regelungslücke im Grundgesetz sehe. Heute haben wir ein sehr fein austariertes Rechtsverhältnis zwischen Staat, Eltern und Kindern. Dieses sollten wir in der bestehenden Form bewahren und schützen. (Alle Antworten der MdBs auf unsere damalige Aktion können Sie hier lesen: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/mdbs-antworten-auf-aktion-von-kinder-in-gefahr-zu-kinderrechten-im-gg/)

Am 12. Januar 2021 schrieb nun derselbe Bundestagsabgeordnete Torsten Frei in einer Pressemitteilung: Wir machen Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar und verankern das Kindeswohl erstmals ausdrücklich im Grundgesetz. Als CDU/CSU sorgen wir dafür, dass gleichzeitig die Erstverantwortung der Eltern für ihre Kinder gewahrt bleibt. Mit der jetzt erzielten Einigung beenden wir eine jahrzehntelange Debatte über Kinderrechte im Grundgesetz. Der Kompromiss setzt um, was wir uns im Koalitionsvertrag und schon zuvor im Wahlprogramm von CDU und CSU vorgenommen haben.“

Diese Wendung wird keineswegs von allen Abgeordneten der Union geteilt, denn viele lehnen nach wie vor eine Änderung des Grundgesetzes ab.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir nun aktiv werden um die Stimmung innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu beeinflussen.

Bitte kontaktieren Sie direkt die CDU/CSU-Bundesabgeordneten Ihrer Wahl.

Sie können selbstverständlich auch Abgeordnete anderer Fraktionen anschreiben, doch in der Abstimmung wird es vor allem darauf ankommen, wie viele Unions-Abgeordnete gegen „Kinderrechte im GG“ stimmen.

Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

Betreff: Kinderrechte stärken Staatsmacht und schwächen Eltern und Familien

Sehr geehrte/r XYZ

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Union und SPD haben sich auf einen Kompromissvorschlag zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“ geeinigt, der alles andere als harmlos und deshalb inakzeptabel ist.

Denn die bloße Kreierung von sog. „Kinderrechten“ stellt eine Gefahr für die Elternrechte da.

Dies wurde auch schon in einer Stellungnahme von CDU-Juristen im Jahr 2019 festgestellt: „Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen. . . Die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“ (Quelle: „Kinderrechte ins Grundgesetz“, Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ), erschienen am 7. November 2019 in „Die Tagespost).

Im neuen Wortlaut wird zwar versucht, den Verdacht einer Einschränkung der Elternrechte zu zerstreuen. Werden aber erst „Kinderrechte“ im Grundgesetz verankert, die bloß Symbolcharakter haben sollen, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Rechtsprechung dennoch negativ im Sinne der Elternrechte entwickelt.

In der oben zitierten Stellungnahme der CDU-Juristen wird ausdrücklich auf diese Gefahr hingewiesen: „Sollte eine Verfassungsänderung allein mit der Intention erfolgen, die bestehende Rechtslage ausdrücklich im Verfassungstext festzuschreiben, kann nicht verlässlich gesichert werden, dass diese Intention realisiert werden kann. Der bloße Symbolcharakter der Änderung müsste sich zumindest deutlich im Text der Verfassung (und nicht nur im Text der Begründung) niederschlagen, beispielsweise durch den dezidierten Hinweis, dass die neu eingeführten Kinderrechte „das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unberührt lassen“. Ob eine solche Formulierung einen verlässlichen Schutz vor grundlegenden Veränderungen der Rechtsprechung zum Elternrecht bietet, ist gleichwohl zu bezweifeln, weil es für das Bundesverfassungsgericht trotz einer derartigen Formulierung kaum überzeugend sein dürfte, dass sich eine Änderung des Verfassungstextes nicht auf den materiellen Gehalt der Verfassung auswirken soll.“

Fazit: Auch dieser neue Kompromiss zwischen Union und SPD ist ein fauler Kompromiss. Und auch unnötig, denn Kinder sind in der gegenwärtigen Fassung des Grundgesetzes schon umfassend geschützt.

Deshalb meine Forderung an Sie: Stimmen Sie gegen diese vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen