Aktion „Kinderrechte im GG“: MdBs beginnen zu reagieren – jetzt Druck erhöhen!

Mathias von Gersdorff

Etliche Bundestagsabgeordnete haben auf unsere Aktion „Kinderrechte im GG stärken Staatsmacht und schwächen Eltern“ reagiert.

Die Antworten können Sie hier lesen: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/mdbs-antworten-auf-aktion-von-kinder-in-gefahr-zu-kinderrechten-im-gg/

Aber das kann nur der Anfang sein.

Wir müssen den Druck erhöhen und den Bundestagsabgeordneten zeigen, was wir von einer Einschränkung der Elternrechte im Grundgesetz halten!

Deshalb möchte ich Sie einladen, an dieser Aktion, die wir zusammen mit anderen Organisationen durchführen, teilzunehmen.

Unsere Argumente gegen Rechte samt Linkliste zu etlichen Artikeln haben wir Ihnen schon letzte Woche zugschickt.

Hier können Sie unsere Argumentation und die Artikel in der Linkliste nachlesen: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/aktion-kinderrechte-im-gg-staerken-staatsmacht-und-schwaechen-eltern/

Werden wir erneut aktiv und starten wir eine neue Welle des Protestes!

Bitte kontaktieren Sie weitere Bundesabgeordnete Ihrer Wahl. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien

Sie können die Abgeordneten Ihrer Wahl natürlich auch anschreiben.

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

Betreff: Kinderrechte stärken Staatsmacht und schwächen Eltern und Familien

Sehr geehrte/r XYZ

Linke und Grüne haben vor wenigen Tagen im Bundestag Gesetzentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht und damit die parlamentarische Debatte eröffnet.

Ich möchte Sie bitten, sich deutlich gegen die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung auszusprechen.

  • Die wichtigsten Gründe gegen diese Änderung des Grundgesetzes sind:„Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gleichbedeutend mit einer Erweiterung der Rechte des Staates über die Kinder und eine Verminderung der Rechte der Eltern, insbesondere des Erziehungsrechtes.

Etliche Verfassungsrechtler argumentieren in diesem Sinne. Die Befürworter von Kinderrechten haben oft betont, man nehme den Eltern keine Rechte weg. Doch dann wären „Kinderrechte in der Verfassung“ eine tote Norm. Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ohne eine Einschränkung der Elternrechte auch unverständlich, denn Kinder sind sowieso Träger aller im Grundgesetz geschützten Grundrechte.

  • Insbesondere im Gesetzentwurf der Grünen wird die ideologische Motivation der Einführung von Kinderrechten in die Verfassung deutlich. Im Gesetzentwurf der Grünen wird nämlich das Konzept eines „Selbstbestimmungsrechtes“ eingeführt. Dieses ist ein Schlüsselbegriff der linken Gesellschaftspolitik, die im Geiste der 1968er Revolution durchgeführt wird.

Der Begriff „Selbstbestimmung“ kommt überall in linken und grünen gesellschaftspolitischen Positionspapieren vor. Er geht davon aus, dass die bürgerlich-christliche Gesellschaft essentiell despotisch ist zu ihrer Existenzsicherung willkürliche Herrschaftsstrukturen errichtet hat. Im Gesetzentwurf der Grünen wird deutlich, dass man ähnliche Mechanismen der marxistischen Kulturrevolution in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einführen will. Das Kind solle „selbstbestimmt“ aufwachsen. Dafür sei notwendig, dass Eltern ihren Kindern keine religiösen, moralischen, ethischen, kulturellen und sonstigen Normen „aufoktroyieren“. Der Staat soll für das „selbstbestimmte“ Aufwachsen des Kindes sorgen. Es ist beispielsweise nicht schwer sich auszumalen, wie Gender-Ideologen in Jugendämtern mit Kindern verfahren werden, die in christlichen Haushalten aufwachsen. Die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung geben also dem Staat die Möglichkeit, bis in den kleinsten Winkel des Familienlebens hineinzuwirken.

Aus diesen Gründen ist die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung eindeutig abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen