350 Ärzte protestieren gegen ärztlich assistierten Suizid
350 Ärzte protestieren gegen ärztlich assistierten Suizid in einem offenen Brief:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anders als in einem offenen Brief von einigen Befürwortern des ärztlich assistierten Suizids behauptet, repräsentiert Prof. Montgomery als Präsident der Bundesärztekammer den auf dem 114. Deutschen Ärztetag (2011) in Kiel demokratisch gefassten Beschluss der Ärzteschaft, in der Musterberufsordnung aufzunehmen, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.
Die Frage der Beihilfe zum Suizid trifft den Kern des Arztberufes. Der Arzt ist kein bloßer Techniker, dessen Aufgabe sich in funktionellen Lösungen für gesundheitliche Probleme erschöpft. Vielmehr besteht unsere Aufgabe als Ärzte auch darin, das Leid unserer Patienten zu lindern und ihnen mitmenschlichen Beistand, Zuwendung und Fürsorge entgegen zu bringen. Auf keinen Fall dürfen wir uns dafür hergeben, Leidende zu beseitigen, indem wir Beihilfe zum Suizid leisten. Dies wäre ein Bruch mit jenem seit 2400 Jahren gepflegten Hippokratischen Ethos, das jede Beteiligung an der Tötung oder Selbsttötung eines Menschen ausschließt. Die negativen Folgen solchen Handelns für den Schutz des menschlichen Lebens lassen sich an den Zahlen aus den Ländern ablesen, in denen die Suizidbeihilfe zur ärztlichen Aufgabe geworden ist.
Das Vertrauen in der Arzt-Patientenbeziehung darf nicht dadurch erschüttert werden, dass Ärzte Hand anlegen können an das Leben ihrer Patienten: keine ärztliche Beihilfe zum Suizid!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anders als in einem offenen Brief von einigen Befürwortern des ärztlich assistierten Suizids behauptet, repräsentiert Prof. Montgomery als Präsident der Bundesärztekammer den auf dem 114. Deutschen Ärztetag (2011) in Kiel demokratisch gefassten Beschluss der Ärzteschaft, in der Musterberufsordnung aufzunehmen, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen.
Die Frage der Beihilfe zum Suizid trifft den Kern des Arztberufes. Der Arzt ist kein bloßer Techniker, dessen Aufgabe sich in funktionellen Lösungen für gesundheitliche Probleme erschöpft. Vielmehr besteht unsere Aufgabe als Ärzte auch darin, das Leid unserer Patienten zu lindern und ihnen mitmenschlichen Beistand, Zuwendung und Fürsorge entgegen zu bringen. Auf keinen Fall dürfen wir uns dafür hergeben, Leidende zu beseitigen, indem wir Beihilfe zum Suizid leisten. Dies wäre ein Bruch mit jenem seit 2400 Jahren gepflegten Hippokratischen Ethos, das jede Beteiligung an der Tötung oder Selbsttötung eines Menschen ausschließt. Die negativen Folgen solchen Handelns für den Schutz des menschlichen Lebens lassen sich an den Zahlen aus den Ländern ablesen, in denen die Suizidbeihilfe zur ärztlichen Aufgabe geworden ist.
Das Vertrauen in der Arzt-Patientenbeziehung darf nicht dadurch erschüttert werden, dass Ärzte Hand anlegen können an das Leben ihrer Patienten: keine ärztliche Beihilfe zum Suizid!